Abkürzung für "Postamt". Abkürzung für "per Adresse" als "über die Adresse von ... zustellen" bzw. "zuzustellen bei ...". Abkürzung für lateinisch "per annum" (jährlich) bzw. "pro anno" (aufs Jahr). Länderkennzeichen für Panama.
Bezeichnung für zwei senkrecht oder waagerecht zusammenhängende gleiche Marken. Ungleiche Paare (z.B. aus Markenheftchen und Markenheftchenbogen) werden als Zusammendrucke bezeichnet (dänisch und portugiesisch: par, englisch: pair, französisch: paire, italienisch: coppia, niederländisch: paar, spanisch: parejo).
Italienisch für "Postpaket" als Gattungsinschrift auf italienischen Paketmarken. Diese sind in der Mitte perforierte Doppelmarken, wobei der linke Teil mit der Inschrift "SUL BOLLETINO" (auf den Zettel) auf dem bei der Post verbleibenden Postkartenteil geklebt wird. Der Teil mit der Aufschrift "SULLA RICEVUTA" (auf den Empfangsschein) wird auf dem Teil, der dem Empfänger ausgehändigt wird, aufgeklebt.
Bezeichnung für einen besonderen Poststempel, der auf der Paketbegleitadresse abgeschlagen wurde und die ordnungsgemäße Übernahme des Pakets zur zeitweiligen Lagerung durch den Packmeister in der Packkammer bescheinigte.
Bezeichnung für einen Poststempel, der zur Abstempelung von Postwertzeichen auf einer unebenen und/oder weichen Unterlage verwendet werden kann, um einen lesbaren Stempelabdruck zu erzielen. Er wurde von der Deutschen Reichspost nach 1914 eingeführt.
Hierbei handelt es sich um ein Produkt der Deutschen Post AG, bei dem ein Verpackungsfaltkarton zusammen mit einer Motiv-Wertmarke verkauft wird. Je nach Gewicht und Bestimmungsbereich (Deutschland, Europa, sonstige Erdteile) gibt es verschiedene Motive und Portostufen.
Hierbei handelt es sich um ein Produkt der Deutschen Post AG, bei dem ein Verpackungsfaltkarton zusammen mit einer Motiv-Wertmarke verkauft wird. Je nach Gewicht und Bestimmungsbereich (Deutschland, Europa, sonstige Erdteile) gibt es verschiedene Motive und Portostufen.
Im 19. Jh. in Großbritannien und in den USA verwendeter Stempel. Hierbei handelte es sich um einen speziellen Stempel, der auf der Sendung in Rot abgeschlagen wurde und kenntllich machte, daß die Freigebühr bar oder in Briefmarken entrichtet wurde (Inschrift"Paid"). In Deutschland gab es einen derartigen Stempel im 19. Jh. nur auf Helgoland.
Bezeichnung für eine besondere Art der Paketmarke zur Freimachung der Gebühr für Eilbeförderung eines Pakets (z. B. in den USA 1925 25 c "SPECIAL HANDLING" für eine beschleunigte Zustellung zusammen mit der Briefpost).
Bezeichnung für einen Postvordruck, der in der von der Post vorgeschriebenen Form zur Einlieferung und Beförderung eines Pakets benutzt werden muß. Ursprünglich waren die Begleitpapiere für Pakete in Briefform (Paketbegleitbrief) gehalten oder bestanden aus einem einfachen Blatt Papier oder ab 1870 aus einer Postkarte (Paketbegleitadresse).
Bezeichnung für die zur Kontrolle der Pakete im Mai bis September 1919 von der Landesregierung in Tirol eingeführten Marken. Die Serie umfaßte sieben Werte und galt für Lebensmittelpakete.
Dies ist eine Markengattung zur Nacherhebung der Unterfrankatur bei Paketen. Diese wurden in den USA 1912 ausgegeben (Inschrift "U.S. Parcel Post/Postage due"). Fehlende Paketgebühren wurden sonst fast überall bar oder durch Portomarken verrechnet bzw. vom Empfänger erhoben, wenn der unfreie Versand von Paketen zugelasen ist.
Bezeichnung für ein Postamt in großen Städten, dem sowohl die Zustellung der Kleingutsendungen (Pakete, Päckchen) übertragen ist, als auch die Abfertigung abgehender Sendungen sowie die Bearbeitung durchgehender Sendungen. Bei der Deutschen Post AG geschieht die Bearbeitung und Beförderung von Paketsendungen heutzutage in einem sog. Frachtpostzentrum.
Bezeichnung für eine postalische Einrichtung zur Aushändigung von Kleingutsendungen an den Empfänger. Der Empfänger erhält zusammen mit der Benachrichtigung einen Schlüssel und kann dann seine Sendung zu jeder Zeit aus einem dazugehörigen Fach entnehmen.
&&Pakistan&& (amtlich: Islamische Republik Pakistan) ist ein Staat in Südasien. Er grenzt im Westen an den Iran, Afghanistan, China sowie an Indien. Im Süden hat Pakistan Anteil an der Küste des Arabischen Meeres, eines Nebenmeeres des Indischen Ozeans. Der Staat Pakistan entstand 1947 aus den mehrheitlich muslimischen Teilen Britisch-Indien, während die Gebiete mit hinduistischer oder sonstiger Bevölkerungsmehrheit sowie der größte Teil des überwiegend muslimischen Kaschmir im heutigen Indien aufgingen. 1956 rief sich Pakistan zur ersten Islamischen Republik der Erde aus. Der ehemalige Landesteil Ostpakistan ist seit 1971 als Bangla-Desch unabhängig.
Amtssprache: Urdu, Englisch, regional Sindhi
Hauptstadt: Islamabad
Staatsform: Präsidiale Bundesrepublik
Fläche: (mit pakistanisch verwalteten Gebieten Kaschmirs) 880.254 qkm
Einwohnerzahl: 167,807 Mio. (2007)
Bevölkerungsdichte: 190,6 Einwohner pro qkm
BIP/Einwohner: 591 US-Dollar (2005)
Währung: Pakistanische Rupie
Unabhängigkeit: 14.08.1947
Zeitzone: UTC+5 Die erste Ausgabe als britisches Dominion erschien am 01.10.1947 und bis zum 07.12.1955 wurden 81 Briefmarken verausgabt. Die erste Ausgabe nach der Unabhängigkeit datiert vom 23.03.1956. Zu nennen sind außerdem 146 Dienstmarken aus den Jahren 1947 bis 1990. Es sind &&zwei Wasserzeichen&& bekannt. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet Pakistan Post.
Einschätzung: wegen der sehr zurückhaltenden Ausgabepolitik wird die Wertnote 2 vergeben.
Bahawalpur war bis zum 15.08.1947 Teil von Britisch-Indien und danach unabhängig. Am 03.10.1947 wurde es an Pakistan angeschlossen. Die Briefmarken waren nur innerhalb des Gebietes von Bahalwapur verwendbar. Post nach Pakistan und das sonstige Ausland mußte mit pakistanischen Briefmarken frankiert werden. Die Briefmarken waren bis 1953 gültig. In den Jahren 1947 bis 1949 erschienen insgesamt 29 Briefmarken. Zu nennen sind außerdem 28 Dienstmarken aus den Jahren 1945 bis 1949. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.
Las Bela war bis 1947 Teil von Britisch-Indien und wurde danach an Pakistan angeschlossen. In den Jahren 1897 und 1901 erschienen zwei Briefmarken. Am 31.03.1907 ging die Posthoheit an Indien über. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.
Palästina war Teil des Osmanischen Reiches und wurde 1918 von britischen Truppen besetzt. Vom 01.07.1920 bis 15.05.1948 war es als &&Palästina und Transjordanien&& britisches Mandatsgebiet. Auf dem Gebiet wurde nach dem 2. Weltkrieg Israel gegründet, andere Teile wurden von Ägypten und Jordanien besetzt. Die erste Ausgabe der britischen Militärverwaltung erschien in den Jahren 1918 und bis 1942 wurden 73 Werte verausgabt. Zu nennen sind außerdem 20 Portomarken aus den Jahren 1923 bis 1928. Es sind &&zwei Wasserzeichen&& bekannt.
Die Palästinensischen Autonomiegebiete bestehen aus dem &&Gazastreifen&& und dem &&Westjordanland&& und liegen im Nahen Osten zwischen dem Mittelmeer und dem Jordan. Sie werden geographisch zum Maschrek gerechnet und bezeichnen keinen unabhängigen Staat, sondern sind von Israel besetzt. Die Palästinensische Autonomiebehörde, die eine gewisse Autorität in den Palästinensischen Autonomiegebieten ausübt, wird von den meisten arabischen Staaten diplomatisch anerkannt. Von der Mehrheit der Regierungen und Staaten der Welt werden die Autonomiegebiete politisch und geographisch nur eingeschränkt anerkannt.
Amtssprache: Arabisch
Hauptstadt: Gaza und Ramallah (provisorisch, Ostjerusalem wird als Hauptstadt beansprucht)
Fläche: 6.300 qkm
Einwohnerzahl: 4,018 Mio. (2007); davon Westjordanland 2,535 Mio., Gazastreifen 1,482 Mio.
Währung/offizielles Zahlungsmittel: Neuer Israelischer Schekel; im Westjordanland auch Jordanische Dinar
Nationalfeiertag: 15. November Die erste Ausgabe erschien am 15.08.1994. Zu nennen sind außerdem sechs Dienstmarken aus dem Jahre 1994. Es wird kein Wasserzeichen verwendet.
Einschätzung: als Sammelgebiet nicht unbedingt preiswert, weshalb die Wertnote 2-3 vergeben wird.
Die Postgeschichte von Palästina ist stark von seiner geographischen Lage und den Verkehrsverbindungen der antiken Staaten im Nahen Osten, der Levante und dem Mittleren Osten geprägt. Erste Botensysteme gab es dort schon während der Bronzezeit unter der Regenschaft des Sargon von Akkad und danach schufen über Tausende von Jahren wechselnde Reiche ihre eigenen Postdienste. Für die Moderne sind auch Postämter der Ägypter, Deutschen. Franzosen, Italiener, Österreicher und Russen zu nennen, die mit Erlaubnis des Osmanischen Reiches entstanden. Daneben gab es die Postämter zur britischen Mandatszeit und solche, die nach 1948 gegründet wurden, nämlich die arabisch-israelischen. Seit diesem Jahr gab es in Palästina Postdienste, die von Ägypten, Israel, Jordanien und der Behörde der Palästinischen Autonomiegebiete betrieben wurden. Historisch gesehen, gibt es für "Palästina" verschiedene Bezeichnung, da man auch vom "Heiligen Land" spricht oder vom "Eretz Israel". Seit Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 gibt es auch eine Postgeschichte dieses Landes und seit Gründung der Palästinensischen Autonomiebehörde und der Emission eigener Marken im Jahre 1994 auch eine neu-palästinensische Postgeschichte. Die ältesten Spuren eines Postsystems sind in der Bronzezeit zu finden, als Sargon von Akkad (2333-2280 v. Chr.) in der Region ein Reich schuf, das durch Straßen verbunden war, auf denen ein regulärer Postdienst verkehrte. Auch sein Sohn unterhielt diesen frühzeitlichen Postdienst. Zur Perserzeit (528-333 v. Chr.) gab es im alten Perserreich ebenfalls ein ausgebautes Straßennetz und einen sehr effizienten Postdienst. Dieser geht besonders auf König Darius I. (521-486 v. Chr.) zurück, der berittene Kuriere einsetzte, die die Depeschen des königlichen Hofes in die Provinzen brachten und nur zur Nahrungsaufnahme bzw. zum Pferdewechsel eine Rast einlegten. Dieses Postsystem wird sogar im Buch Esther in der Bibel beschrieben. Das nächste bekannte Postsystem ist aus der Zeit arabischer herrscher in der Zeit von 628 bis 1099 n. Chr. bekannt. Zur Zeit der Umerer (661-750 n. Chr.) wurde in Palästina nicht nur das erste arabische Münzsystem eingeführt, sondern es entwickelte sich auch ein Postdienst. Raststellen an den wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Verkehrsanbindungen dienten nicht nur Pilgern und Händlern, sondern auch dem Postdienst. Für die Zeit der Kreuzzüge (1099-1187 n. Chr.) sind ebenfalls Kurierdienste der christlichen Heere bekannt und zur Zeit der Mamelucken (1270-1516) gab es berittene Postboten, die die Post aus Deir el-Balah, Lydda und anderen Städten nach Kairo und Damaskus sowie umgekehrt beförderten. Zwischen 1617 und 1918 stand Palästina unter der Herrschaft der Osmanen, die eine staatliche Postverwaltung unterhielten. Gegen Ende ihrer Herrschaft durften auch fremde Mächte eigene Postämter einrichten. Allerdings war es Einheimischen seit 1900 bis zum Ende des 1. Weltkrieges und dem damit verbundenen Ende der Türkenherrschaft über Palästina verboten, diese ausländischen Postdienste zu nutzen. Die türkischen Marken waren ebenfalls nicht in Palästina gültig, als ab 1834 eine neue Postverwaltung für das Reich aufgebaut wurde. In Palästina gab es in jeder großen Stadt ein Postamt, wie in Acra, Haifa, Safed, Tiberias, Nablos, Jerusalem, Jaffa und Gaza. Ab 1841 wurde die Postroute von Istambul nach Beirut auch nach Palästina über Beirut und Damaskus bzw. Accra nach Jerusalem verlängert. Die Postdienste in der Region wurden meisten lokal durch die Gouverneure oranisiert. Um 1852 herum gab es z.B. eine Route Jerusalem-Hebron-Gaua und Tiberias-Nazareht-Chefa Omer-Accra, wobei die Route Jerusalem-Jaffa ab 1867 zweimal wöchentlich bedient wurde und ab 1884 die Route Nablos-Jaffa sogar täglich. Von türkischer Seite gab es 1860 zehn Postämter, 20 um 1900 und 32 im Jahre 1917. Fahrende Postämter gab es für die drei Routen Jaffa-Jerusalem, Damaskus-Haifa und Messudshi-Nablos. Aus der Osmanenzeit sind auch Beförderungsgebühren bekannt. Laut Edikt vom 12. Ramadan 1267 und späteren Ergänzungen wurde zwischen normalen Briefen, Expreßbriefen und amtlichen Briefen unterschieden. Die Gebühren wurden nach Art des Briefes, dem Gewicht und der Entfernung (in Stunden für die Beförderungszeit) berechnet. Demnach kostete z. B. ein normaler Brief um 1840 mit einem Gewicht von 10 Gramm 1 Para je Stunde. Als die Osmanen am 01.07.1875 dem Weltpostverein beitraten, wurden auch Postgebühren für Auslandspost entsprechend den internationalen Statuten festgelegt. Um 1837 erhielten Österreicher und Franzosen als erste Ausländer die Erlaubnis, Postämter in wichtigen Städten einzurichten, was 1862 auch in Palästina geschah. Andere europäische Mächte folgten, wie 1867 die Russen, 1898 die Deutschen und 1906 die Italiener. Diese Postämter dienten dazu, den familiären und sozialen Kontakt zur Heimat nicht abreißen zu lassen und außerdem Geldtransfers zu ermöglichen. Die Russen errichteten zu Beginn des 19. Jahrhunderts zudem Schiffsrouten im östlichen Mittelmeerraum für den Postverkehr. Die Österreicher wickelten ihre Post auch meist über Schiffsrouten ab, wie nach Jaffa (1854) und Jerusalem (1852). Safed und Tiberias wurden durch private Kuriere versorgt. Nach Nazareth und Bethlehem gab es keine offizielle Postroute. Der österreichische Postdienst beförderte auch die Post jüdischer Siedler. Das erste deutsche Postamt eröffnete am 01.10.1898 in Jaffa und am 01.03.1900 folgte ein weiteres in Jerusalem. Beide wurden im September 1914 geschlossen. Hilfsposten gab es in Ramleh (1902), Rishon Le Tzion (1905), Wilhlema Hamidije (1905), Sarona (1910), Emmaus (1909) und Sebil Abu Nebbut (1902). Briefsammelstellungen gab es in Beit Jala, Bethlehem, Hebron und Ramallah. Die Italiener eröffneten ihr Postamt in Jerusalem am 01.06.1908. Zwischen dem 01.10.1911 und dem 30.11.1912 war es vorübergehend geschlossen und dann bis zum 30.09.1914 im Betrieb. Auch ein ägyptisches Postamt gab es, das zwischen Juli 1870 und Februar 1972 bestand. Die Franzosen besaßen im Osmanischen Reich zahlreiche Postämter, die meist in Verbindung mit den örtlichen Konsulaten waren. In Palästina gab es drei Postämter, die 1852 in Jaffa, 1890 in Jerusalem und 1906 in Haifa eröffnet wurden. Britische Reisende in der Region konnten Post aus dem Ausland über die englischen Konsulate in Beirut, Aleppo, Jerusalem oder Damaskus in Empfnag nehmen bzw. über Händler oder Bankiers. Im November 1917 eroberte ein Britisch-Ägyptisches Expeditionskorps Palästina und die Gegend wurde bis 1948 Mandatsgebiet. Für die Post wurden zunächst britische und indische Marken verwendet. Ab Februar 1918 gab es Marken mit der Inschrift "E.E.F.", die neben Palästina auch in Cilicien, Syrien, Libanon und Transjordanien vewendet werden durften. Da hebräisch keine offizielle Sprache war, war die Inschrift in Arabisch und Englisch. Erst ab 1920, als das britische Mandat offiziell war, ließ der britische Hohe Kommissar auch Hebräisch auf Marken und Münzen zu und zwischen 1920 und 1923 gab es sechs Überdrucke, wovon vier in Jerusalem und zwei in London produziert wurden. Die jüdischen Mitglieder des Kooperationsrates wollten, daß neben "Palästina" auch "Eretz Israel" als Inschrift erscheinen sollte, wogeben sich die Araber vehement wehrten, da sie dies als eine politische Aussage betrachteten. Die Marken der Mandatszeit wurden durch die britische Verwaltung herausgegeben und die ersten Dauermarken erschienen am 01.06.1928. Überhaupt war die britische Post die beste im ganzen Mittleren Osten, da z. B. Briefe in Jerusalem täglich zugestellt wurden. Im Oktober 1923 trat das Mandatsgebiet sogar dem Weltpostverein bei, ab 1926 gab es Internationale Antwortscheine und die Postzustellung erfolgte per Schiff, Bahn, Auto und Pferd sowie ab 1927 auch per Flugzeug. 1948 ging der Postdienst auf den neuen Staat Israel über. Zur Mandatszeit gab es in Palästiena ca. 160 Postämter. In den Jahren 1917 und 1918 waren die Poststellen militärisch, bedienten aber auch Zivilisten und gingen danach in zivile Poststellen über. Bezüglich der Gebühren sah es so aus, daß das Porto für Zivilisten 1917 umsonst war und britische sowie indische Marken verwendet wurden. Mit Einführung der "E.E.F."-Marken mußte Post nach Übersse ab dem 10.02.1918 und nach Ägypten ab dem 16.02.1918 bezahlt werden. In den Jahren darauf entstand dann eine Gebührenordnung. Ab 1926 galt für Britannien und Irland eine ermäßigte Gebühr und zwischen dem 01.03.1938 und dem 04.09.1939 galten auch in Palästina die allgemeinen Luftposttarife des Empires. Da im Mai 1984 die jüdische provisorische Regierung (Minhelet Ha'am) keine eigenen Marken hatte, wurden Provisorien verwendet, die mit "doar" (hebräisch für "Post") überdruckt wurden. Erst danach besaß Israel eigenständige Briefmarken. Für die arabischen Gebiete um Gaza und die Westbank sowie Ostjerusalem gab es ägyptische und jordanische Briefmarken in den Jahren 1948 und 1967, wobei beide Länder die Marken mit "Palestine" überdrückten. Jordanien verausgabte 44 und Ägypten 180 Marken. Daneben gab es auch Propaganda-Ausgaben zweifelhafter Herkunft. Seit 1994 gibt es auch Marken der Palästinensischen Autonomiebehörde, wobei mit Ausnahme von 2004 und 2007 zahlreiche Marken und Blocks erschienen. Die Behörde hat - in Abstimmung mit der israelischen Regierung - das Recht, eigene Marken zu publizieren, Postämter zu unterhalten und auch die Gebühren festzusehten entsprechend den Osloer Verträgen. Seit 1999 ist auch ein direkter Postverkehr nach Ägypten und Jordanien wieder möglich. Offiziell sind die Marken vom Weltpostverien nicht anerkannt, da Palästina ja kein eigenständiger, völkerrechtlicher Staat ist, aber die Marken werden stillschweigend geduldet. Die Marken besitzen die Inschrift "Palestinian Council" bzw. "Palestinian Authority".
&&Palau&& (palaunesisch: Belau) ist ein Inselstaat im Pazifischen Ozean. Der Staat, der der pazifischen Inselregion von Mikronesien zuzuordnen ist, umfaßt die Palau-Inseln, die aus der westlichen Inselgruppe der Karolinen gebildet werden und nördlich von Papua-Neuguinea liegen. Je nach Größeneinstufung zählt die Inselgruppe zwischen 250 und 350 Inseln, deren bei weitem größte mit 409 qkm Babelthuap ist. Nur neun der Inseln sind bewohnt. Die meisten Inseln sind Atolle aus Korallenkalk, die nur wenige Meter über den Meeresspiegel herausragen. Die Inseln waren Teil des UNO-Treuhandgebietes Amerikanisch-Ozeanien und wurden am 01.01.1981 Republik mit eigener Selbstverwaltung. Seit dem 01.10.1994 sind sie unabhängig.
Amtssprache: Englisch, Palauisch, (Japanisch auf Angaur, Sonsorolesisch auf Sonsorol, Tobianisch auf Tobi)
Hauptstadt: Melekeok auf der Insel Babelthuap
Staatsform: Republik
Fläche: 508 qkm
Einwohnerzahl: 19.907 (2005)
Bevölkerungsdichte: 39,2 Einwohner pro qkm
BIP/Einwohner: 7.670 US-Dollar (2004)
Währung: US-Dollar
Unabhängigkeit: 01.10.1994
Zeitzone: (UTC +9) Die erste Ausgabe erschien am 10.03.1983. Es wird kein Wasserzeichen verwendet.
Einschätzung: wegen der Ausgabenflut mit vielen Kleinbogen kann nur die Wertnote 4- vergeben werden.
&&Panama&& (spanisch: Panamá) ist ein kleiner Staat in Zentralamerika, der an Costa Rica im Westen und Kolumbien im Osten grenzt. Der das Land durchquerende Panamakanal verbindet die Karibische See im Norden und den Pazifischen Ozean im Süden.
Amtssprache: Spanisch
Hauptstadt: Panama-Stadt
Staatsform: Präsidialrepublik
Fläche: 75.517 qkm
Einwohnerzahl: 3,191 Mio. (2006)
Bevölkerungsdichte: 42,3 Einwohner pro qkm
BIP/Einwohner: 4.630 US-Dollar (2004)
Währung: Balboa, US Dollar
Unabhängigkeit von Kolumbien: 03.11.1903
Zeitzone: UTC-5 Für Panama als Teilstaat der "Vereinigten Staaten von Kolumbien" erschienen 1878 vier Briefmarken, als Provinz der Republik Kolumbien von 1887 bis 1903 28 Briefmarken. Die ersten Ausgaben als selbständige Republik wurden am 10.11.1903 verausgabt. Es sind &&neun Wasserzeichen&& bekannt. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet Dirección General de Correos y Telégrafos.
Einschätzung: wegen der zurückhaltenden Ausgabepolitik mit eigentändiger Grafik wird insgesamt die Wertnote 2- vergeben.
Der &&Panamakanal&& ist eine künstliche Wasserstraße, welche die Landenge von Panama in Mittelamerika durchschneidet und den Atlantik mit dem Pazifik für die Schiffahrt verbindet. Die erste Durchfahrt erfolgte am 15.08.1914. Der Kanal ist 81,6 km lang. Er verläuft zwischen den Städten Colón an der Atlantik- und Panama-Stadt an der Pazifikküste und führt durch den aufgestauten Gatunsee. Für die Benutzung muß ein Lotse an Bord genommen werden. Die ersten Briefmarken erschienen am 24.06.1904 und bis 1978 wurden 174 Freimarken, sechszehn Dienstmarken und 25 Portomarken verausgabt. Es wird kein Wasserzeichen verwendet.
Name des 1921 in Buenos Aires gegründeten Postvereins der amerikanischen Staaten, der aus dem 1911 gegründeten Südamerikanischen Postverein hervorging und durch den Beitritt Spaniens 1931 zum Amerikanisch-Spanischen Postverein umgewandelt wurde. Ziel ist die Erleichterung und Verbesserung des zwischenstaatlichen Postverkehrs zwischen den Mitgliedsländern.
Dies ist ein durch Verfilzung feinster Pflanzenfasern unter Zusatz von Füllstoffen aus wassergelöstem Papierbrei erzeugter blatttförmiger Werkstoff. Als Rohstoffe dienen vor allem Holz, gelegentlich auch Stroh, Gräser, Hadern und textile Lumpen sowie Altpapier. Die Rohstoffe werden nach entsprechender Aufbereitung zerkleinert und zu wassergelöstem Brei vermischt. Das Papier wurde um 105 n. Chr. in China erfunden und im 8. Jh. von den Arabern übernommen. Erste Papiermühlen gab es im 13. Jh. in Italien und im 14. Jh. in Deutschland und Frankreich (dänisch: papir, englisch: paper, französisch und niederländisch: papier, italienisch: carta, portugiesisch und spanisch: papel).
Bezeichnung für eine Veränderung der Papierstruktur und -farbe durch Hitzeeinfluß. Die Papierfarbe geht von weiß über gelblich in einen Braunton über, wobei das Papier hochgradig brüchig und spröde wird.
Hierbei handelt es sich um eine Abweichung von der normalen Papierart, die durch fälschliche Verwendung eines anderen als für den Auflagendruck vorgesehenen Papiers verursacht wird. Hierbei kann es sich um den Druck auf einer anderen Papiersorte (z. B. auf gestrichenem statt gewöhnlichem Papier), um den Druck auf Papier einer anderen Farbe oder den Druck auf Papier ohne Wasserzeichen anstelle von Wasserzeichenpapier handeln.
Qualitätsbezeichnung für lose gestempelte Marken, bei denen durch Ablösung im Wasserbad das Papier gelöst worden ist und die keinerlei Papierreste mehr aufweisen.
Bezeichnung für an der Markenrückseite noch anhaftende Teile von Papier. Bei ungebrauchten Marken gilt dies als Wertminderung, bei gebrauchten Marken ist ein Wasserbad zu empfehlen, um die Reste zu entfernen.
Dies ist eine durch Lichteinfluß, Wärmeeinwirkung, Luftfeuchtigkeit oder natürliche Alterung eintretende Papierverfärbung. Besonders Papiere mit hohem Holzschliffanteil neigen zur Vergilbung, weshalb man derartige Marken möglichst vor hoher Wärme oder starken Sonnenlichteinstrahlung schützen sollte.
Bezeichnung für schmale Streifen dünnen Seidenpapiers mit Anschrift und kurzen schriftlichen Nachrichten, die 1870 durch Ballons während des deutsch-französischen Krieges aus der von preußisch-deutschen Truppen belagerten Festung Metz in das unbesetzte Frankreich ausgeflogen wurden.
Die Kolonie Britisch-Neuguinea wurde am 01.09.1906 in "Papua" umbenannt und stand unter australischer Verwaltung. 1942 bis 1946 gab es eine Militärverwaltung (ANGAU) und 1949 erfolgte eine Vereinigung mit dem UNO-Treuhandgebiet Neuguinea zu Papua-Neuguinea. Die erste Ausgabe unter dem Namen "Papua" erschien am 08.11.1906 und bis zum 06.09.1939 wurden 109 Briefmarken verausgabt. Zu nennen sind außerdem 33 Dienstmarken aus den Jahren 1908 bis 1930. Von 1945 bis 1952 wurden australische Briefmarken verwendet, danach die Ausgaben von Papua Neuguuinea. Es sind &&vier Wasserzeichen&& bekannt.
&&Papua-Neuguinea&& ist nach Indonesien und Madagaskar der drittgrößte Inselstaat der Welt. Er liegt im Pazifik, wird zum australischen Kontinent gerechnet und umfaßt den Osten der Insel Neuguinea (der westliche Teil, West-Papua, gehört zu Indonesien) sowie mehrere vorgelagerte Inseln und Inselgruppen. Papua Neuguinea entstand 1949 aus der Vereinigung von dem unter australischer Verwaltung stehenden Proktorat Papua mit dem UNO-Treuhandgebiet Neuguinea und wurde 1975 unabhängig. Amtssprache: Englisch, Tok Pisin, Hiri Motu
Hauptstadt: Port Moresby
Staatsform: Parlamentarische Monarchie
Fläche: 462.840 qkm
Einwohnerzahl: 5,545 Mio. (2005)
Bevölkerungsdichte: 12 Einwohner pro qkm
BIP/Einwohner: 560 US-Dollar (2004)
Währung: 1 Kina = 100 Toea
Unabhängigkeit: 16.09.1975
Zeitzone: UTC+10 Die ersten Briefmarken erschienen 1952. Zu nennen sind außerdem vierzehn Portomarken aus dem Jahre 1960. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet Post PNG Limited.
Einschätzung: wegen der nicht immer seriösen Ausgabepolitik wird insgesamt die Wertnote 3- vergeben.
Dies ist ein in größeren Hafenstädten verschiedener Länder verwendeter Poststempel, mit dem die Frankatur einlaufender Schiffe ohne eigene Schiffspost entwertet wurde bzw. Übernahme der Post von Besatzungsangehörigen im Hafen oder auf der Reede liegender Schiffe.
Die Republik &&Paraguay&& ist ein Binnenstaat in Südamerika, der im Osten an Brasilien, im Süden und Westen an Argentinien und im Norden und Westen an Bolivien grenzt. Der Name des Staates bedeutet "Wasser, das zum Wasser geht", abgeleitet von der Sprache der Ureinwohner Guaraní (pará "Ozean", gua "zu/von" und y "Wasser"). Der Ausdruck bezieht sich auf Guaraní meist nur auf die Hauptstadt Asunción, aber auf Spanisch auf das gesamte Staatsgebiet. Paraguay ist neben Bolivien der einzige Staat Südamerikas, der keinen direkten Zugang zum Meer hat. Das Land ist ungefähr so groß wie Deutschland und die Schweiz zusammengenommen.
Amtssprache: Spanisch, Guaraní
Hauptstadt: Asunción
Staatsform: Demokratische Republik
Fläche: 406.752 qkm
Einwohnerzahl: 6,506 Mio. (2006)
Bevölkerungsdichte: 16 Einwohner pro qkm
BIP/Einwohner: 1.658 US-Dollar (2006)
Währung: Guaraní
Nationalfeiertag: 15. Mai (Unabhängigkeit von Spanien am 14./15. Mai 1811)
Zeitzone: UTC-4 Die ersten Briefmarken erschienen am 01.08.1870. Zu nennen sind außerdem 83 Dienstmarken, die zwischen 1886 und 1940 erschienen, zwölf Portomarken aus den Jahren 1904 und 1914, eine Telegraphenmarke aus dem Jahre 1900 sowie sechs Zwangszuschlagsmarken aus den Jahren 1972 bis 1984. Es sind &&fünf Wasserzeichen&& bekannt. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet Direccion de Correos.
Einschätzung: die Briefmarken zeigen nicht immer unbedingt einheimische Motive und die Ausgabepolitik ist nicht immer moderat, weshalb insgesamt nur die Wertnote 3+ vergeben wird.
Während der Belagerung von Paris 1870/71 wurde die Post aus der belagerten Stadt durch Ballonpost befördert. Die Post in einem unbemannten Ballon hat die Bezeichnung "par ballon libre".
Während der Belagerung von Paris 1870/71 wurde die Post aus der belagerten Stadt durch Ballonpost befördert. Die Bezeichung "par ballon monté" auf Briefen deutet auf diese (bemannte) Beförderungsart hin. Briefmarken von Frankreich mit Handstempelaufdruck "B. Ballon/P.E." sind allerdings Fälschungen.
Bezeichnung für die in Kooperation von deutscher Post und Bahn unterhaltenen Nachtfrachtzüge, die besonders für den Kurier-, Paket- und Expreßdienst genutzt werden.
Hierbei handelt es sich um das Dauerfreimarkenmuster Ungarns 1917/34 mit Abbildung des Parlamentsgebäudes in Budapest einschließlich der Aufdruckausgabe mit 67 Werten mit dem Markenmuster "Bedapester Burg" der Jahre 1926/31.
In »Parma«, das zu Altitalien gehört, wurde am 01.06.1852 eine Serie "Wappen", 1859 "Lilie im Wappen" und 1859 "Schild im Achteck" sowie 1853/57 zwei Zeitungsmarken verausgabt. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.
Volker Parthen (geb. 26.09.1939 in Kassel, gest. 12.02.2000) war Briefmarkenauktionator und seit 1970 alleiniger Inhaber des Auktionshauses Heinrich Köhler. Er beschäftigte sich besonders mit den Ausgaben der ehemaligen deutschen Kolonien, deutscher Schiffspost und Chile. Er war Förderer philatelistischer Literatur und des Prüfwesens.
Hierbei handelt es sich um Markenausgaben durch Partisanenverbände im vom Gegner besetzten Hinterland für die Zivilpost in den von ihnen kontrollierten Gebieten. Derartige Marken gab es 1928/31 von den Rotarmisten in China, 1941 in Ostserbien und 1945 von italienischen Partisanen im Aosta-Tal und im Alto-Varesotto-Gebiet.
Dies ist ein auf einem Bogenrand auftretendes farbiges Kreuz aus dünnen Strichen, die bei Zwei- oder Mehrfarbendrucken zur richtigen Ausrichtung der Papierbogen dienen.
Dies ist ein auf einem Bogenrand auftretendes farbiges Zeichen aus dünnen Strichen, die bei Zwei- oder Mehrfarbendrucken zur richtigen Ausrichtung der Papierbogen dienen.
Bezeichnung für Briefmarken und Wasserzeichen von Ungarn und der Slowakei. In Ungarn ist es als Wasserzeichen 1912/47, in der Slowakei 1939/45 und als Marken in der Slowakei 1939/43 (Zeitungsmarken) verwendet worden.
Englisch für "patriotischer Briefumschlag" als Bezeichnung für einen illustrieten Umschlag in den USA, der durch seine Zeichnung und/oder Text auf das Verhältnis zwischen den Nord- und Südstaaten zur Zeit des Bürgerkriegs 1861/65 anspielt. Diese Belege sind sehr selten und deshalb auch sehr gesucht.
Emil Julius Wilhelm Pauli (geb. 09.03.1855 in Altdamm bei Stettin, gest. 31.01.1943) war Jurist und ein bedeutender Philatelist, der sich vor allem um die Fälschungsbekämpfung und die Verfolgung von Fälschern verdient gemacht hat. Er war Ehrenmitglied mehrerer philatelistischer Organisationen und Inhaber der Hans-Wagner-Medaille seit 1913.
Bezeichnung für das von der Deutschen Reichspost 1869/70 eingeführte Verfahren, mit dem Behörden etc. mit der Postverwaltung die pauschale Abrechnung ihrer Portogebühren regelte. Man spricht deshalb auch von Portoablösung.
Abkürzung für "Payer à Destinataire" ("Porto bezahlt bis zum Empfänger"). Diesen Aufdruck findet man oft auf alten Briefen von Altdeutschland und anderen Ländern.
Abkürzung für "Payer à Destinataire" ("Porto bezahlt bis zum Empfänger") als Bestätigungsstempel in Frankreich ab 1836 zur Kennzeichnung der vollen Gebührenentrichtung für eine Briefsendung durch den Absender.
Bezeichnung für ein beliebtes Markenmotiv für Eilmarken mit Abbildung des geflügelten Pferdes der griechischen Sage (z. B. Italien seit 1930 und Spanien seit 1905).
Max Pellnitz (geb. 03.01.1864 in Erfurt, gest. 13.05.1931 in Leipzig) war langjähriger Redakteur der "Germania-Berichte" (1916-1929) und hatte zusammen mit Fritz Seifert maßgeblichen Anteil an der Schaffung der Friedemann-Medaille. Er war Vorstandsmitglied des "Bundes Deutscher Philatelistenverbände" und beschäftigte sich besonders mit Irland und britischen Abstempelungen.
Hierbei handelt es sich um ein sehr dünnes, aber festes, durchlässiges Papier, bei dem der Druck oft durchschlägt. Zur Briefmarkenherstellung wurde es wenig verwendet, wie z. B. auf den belgischen Freimarken von 1949.
Bezeichnung für den Probedruck der ersten Marke von Großbritannien in blauer Farbe vom 04.12.1840, die dann als Penny black erschien. Bezeichnung für die blaue 2-Penny-Marke von Großbritannien von 1840 (Nr. 2), die auch als Blue Penny bekannt ist.
Bezeichnung für den 1840 in Großbritannien durch die Postreform eingeführten einheitlichen Gebührensatz von 1 Penny für alle Briefe innerhalb des Landes bis zu einer halben Unze Gewicht. Dies war eine bedeutende Vereinfachung, da ab 1812 die niedrigste Gebühr 4 Penny betrug und nach Entfernungen und Anzahl der Briefe taxiert wurde.
Name der von 1680 bis 1794 in London bestehenden Stadtpost, die von Robert Murray und William Dockwra gegründet wurde. Diese hatte eine Hauptstation in der Lyme Street, je ein Postamt in den sieben Stadtbezirken und insgesamt ca. 500 Postannahmestellen mit stündlicher Postabholung, wobei die Zustellung bier- bis fünfmal täglich und im Stadtzentrum sogar zehn- bis zwölfmal täglich erfolgte.
Penrhyn (auch als "Tongareva" bekannt) ist ein Atoll, das zu den Cook-Inseln in Polynesien gehört. Penrhyn liegt 1.365 km nordöstlich von Rarotonga, der Hauptinsel der Cook-Inseln, entfernt. Der Atollring hat einen Umfang von etwa 77 km, die Fläche der Lagune beträgt 233 qkm. Als Insel der Cook-Inseln war Penrhyn einst Britisches Protektorat mit einer von den restlichen Cook-Inseln teilweise unabhängigen Verwaltung. Seit 1965 besteht für Penrhyn, zusammen mit den Cook-Inseln, Selbstverwaltung bei freier Assoziation mit Neuseeland. Die ersten Briefmarken von Penrhyn erschienen im Jahre 1902, wobei Briefmarken von Neuseeland mit einem Aufdruck "PENRHYN ISLAND" versehen wurden. Zu nennen sind außerdem 55 Dienstmarken, die in den Jahren 1978 bis 1987 verausgabt wurden. Es wird kein Wasserzeichen verwendet.
Einschätzung: es handelt sich um ein Sammelgebiet mit vielen einheimischen Motiven der Südsee, aber wegen der nicht immer moderaten Ausgabepolitik kann insgesamt nur die Wertnote 3 vergeben werden.
Hierbei handelt es sich um eine meist von Firmen verwendete Buchstabenlochung, die den Mißbrauch der Marken verhindern sollte und gleichzeitig auch als Werbung gedacht war.
Dies ist eine gedachte Linie in der Mitte zwischen zwei im Bogen benachbarten Markenreihen, auf der die Perforation angebracht sein soll. In der frühen Markenzeit war oft eine durchgehende Linie angegeben oder es gab Winkelecken.
Hierbei handelt es sich um eine ungegerbte, enthaarte und geglättete Tierhaut, die im Altertum und Mittelalter zum Beschreiben verwendet wurde. Ab dem 14. Jh. wurde das Pergament immer mehr vom Papier verdrängt.
Bei dieser Papierart handelt es sich um eine Sonderpapierart, die aus dickem, wasserfestem Zellstoff hergestellt wird, die grauweiß bis grau, hart undglasig hart mit einer rauhen Oberflächenstruktur versehen ist. Zur Briefmarkenherstellung wurde dieses Papier bisher nur in Ausnahmefällen verwendet wie z. B. in Bayern 1916/20 bei dem sog. Kriegsdruck.
Hierbei handelt es sich um eine erstmalig 1892 von H. J. Dauth in Frankfurt a.M. hergestellte dünne Papierart, die zu den Sonderpapierarten gehört und hinter die man Marken wie in eine Scharniere stecken konnte. Man spricht auch von Pergamyn.
Die Firma "Messrs. Perkins, Bacon & Co." war eine Druckerei für Banknoten und Briefmarken und wurde besonders wegen der Black Penny, der ersten Briefmarke weltweit aus dem Jahre 1840 bekannt. Die Firma geht auf Jacob Perkins zurück, der im Jahre 1819 aus Boston, Massachusetts nach Großbritannien kam. Zusammen mit den Stechern Gideon Fairman and Charles Heath gründete er "Perkins, Fairman and Heath", die Produktionsfirma der 1-Pfund-Noten. Ab 1822 hieß es "Perkins & Heath" und seit 1829, als Heath seine Anteile verkaufte und J. B. Bacon sich einkaufte, "Perkins & Bacon". Henry Petch trat 1835 in die Firma ein und als diese die ersten Briefmarken druckte, war sie unter dem Namen "Perkins, Bacon & Petch" bekannt. Nach dem Tode von Petch im Jahre 1852 hieß es nur noch "Perkins, Bacon". 1861 verlor die Firma vorübergehend den Vertrag über den Briefmarkendruck, weil Kopien neuer Ausgaben unerlaubterweise an Freunde des Managements ohne Erlaubnis der Regierung weitergegeben wurden. Am 31.12.1879 bekam die Firma einen neuen Kontrakt, aber Folgeaufträge gingen an den Konkurrenten De la Rue. Man stellte auch eine Reihe von Kolonialmarken her, wie z. B. im Jahre 1853 für die Kolonie Kap der Guten Hoffnung.
Bezeichnung für ein ca. 1874 entwickeltes Briefmarkenalbum mit einem Punkt-/Netzvordrucksystem, das es sowohl fest gebunden als auch zum Nachkleben bzw. Austauschen von Blättern gab. Das Album von Alfred Moschkau bestand aus weißen, vordrucklosen Blättern in einer Mappe, das Album von Rudolf Friedl aus karierten Blättern in einer Kassette. Heute bezeichnet der Begriff ein Album mit Klemmfeder- oder Schraubdecke bzw. einen Ringbinder, in dem man Blätter beliebig auswechseln kann.
Bezeichnung für ein von Hugo Krötzsch in Leipzig zwischen 1893 und 1908 in mehreren Teilen herausgegebenes Handbuch über die Briefmarken von Altdeutschland, Rußland und Schweden. Das Handbuch wurde in Zusammenarbeit mit anderen sachkundigen Philatelisten erstellt und beschrieb sehr genau die Einzelheiten der Marken. Zudem gab es umfangreiche Tafeln mit Marken und Stempeln, so daß es auch heute durchaus noch interessant ist.
Bezeichnung für einen modernen Briefmarkenkatalog, wobei die einzelnen Blätter in einen Klemm-, Schraub- oder Ringbinder eingeheftet werden. Dieses Verfahren wurde erstmalig im Jahre 1962 beim Lipsia-Katalog angewendet. 1969 wurde der Katalog in einen Text- und einen Preisteil unterteilt, so daß ab dann eigentlich nur noch die Preisteile regelmäßig neu aufgelegt werden mußten.
Die Abkürzung "Caus. Priv." für "Causa Privata" (lateinisch für "persönliche Angelegenheit") findet man als handschriftlichen Vermerk auf alten Briefen aus der Vormärzzeit. Es handelt sich hier um eine Art des vorphilatelistischen Einschreibens, da der Brief nur dem Empfänger persönlich übergeben und nur von ihm geöffnet werden durfte.
Diese Idee stammt ursprünglich aus Österreich und ist inzwischen von zahlreichen Postverwaltungen aufgegriffen worden. Hierbei handelt es sich um ein vorgegebenes Grundraster, in das man eigene Motive oder Fotos einfügen kann. Die Mindestauflagenhöhen und Preise der einzelnen Postverwaltungen, die derartige Briefmarken zulassen, sind unterschiedlich.
&&Peru&& (spanisch: República del Perú, deutsch: Republik Peru) ist ein Staat im westlichen Südamerika und grenzt im Norden an Ecuador und Kolumbien, im Osten an Brasilien, im Südosten an Bolivien, im Süden an Chile und im Westen an den Pazifik. Den Namen "Peru" erhielt das Land erst von den spanischen Eroberern. Seine Herkunft ist nicht endgültig geklärt. Teilweise wird sie auf einen gleichnamigen Indianerhäuptling im Gebiet des Isthmus von Darién zurückgeführt, von dem die Spanier zum ersten Mal von einem sagenhaften Goldland im Süden erfuhren. Eine andere Theorie erklärt den Namen als Umformung aus dem Wort "pelu", das in der Sprache der in Kolumbien lebenden Chibcha "Wasser" bedeutet.
Amtssprache: Spanisch, Quechua, Aymara
Hauptstadt: Lima
Staatsform: Republik
Fläche: 1,285 Mio. qkm
Einwohnerzahl: 28,302 Mio. (2006)
Bevölkerungsdichte: 22 Einwohner pro qkm
BIP/Einwohner: 2.650 US-Dollar (2004)
Währung: Nuevo Sol (PEN) 1 Euro = ca. 4,40 Nuevo Sol
Unabhängigkeit von Spanien: 28.07.1821
Nationalfeiertag: 28. Juli (1821 – Unabhängigkeit)
Zeitzone: UTC-5 Die ersten Briefmarken erschienen am 01.12.1857. Zu nennen sind außerdem 34 Dienstmarken aus den Jahren 1884 bis 1936, neun Paketmarken aus den Jahren 1896 bis 1905, 54 Portomarken aus den Jahren 1874 bis 1936 sowie 59 Zwangszuschlagsmarken aus den Jahren 1925 bis 1968. Es sind &&zwei Wasserzeichen&& bekannt. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet Serpost.
Einschätzung: die Briefmarken zeigen die Kultur und Geschichte des Landes und es kann die Wertnote 2-3 vergeben werden.
Bezeichnung für die von Claude Humbert Piarron de Chamousset 1758 in Paris eingerichtete Ortspost mit neun Postämtern und einheitlichen Gebührensätzen für einfache Briefe mit weniger als einer Unze Gewicht. Die Gebühren betrugen 2 Sols innerhalb der Stadt und 3 Sols im Umkreis von Paris. Die Postboten machten auf ihren Botengängen durch eine Klapper auf sich aufmerksam und hatten eine einheitliche Kleidung. Da das Unternehmen mit 50.000 Livres sehr profitabel war, wurde es von der französischen Staatspost übernommen und löste das alte, im Jahre 1653 von Jean-Jacques Renouard de Velayer eingeführte Postsystem ab.
Ernst Petritz (1852-1926) war Briefmarkenhändler in Leißzig und einige Zeit Redakteur der Zeitschrift "Der Philatelist" des "Internationalen Philatelistenvereins zu Dresden von 1877". Auf ihn geht das erste Postwertzeichenmuseum in Deutschland zurück, das er 1891 bei sich zu Hause einrichtete.
Bezeichnung für einen gravierten Handstempel, mit dem ein Monogramm in die noch weiche Siegelmasse eingedrückt wird. Die Petschaft diente früher zum Verschließen von Briefen.
Phlatelistische Bezeichnung für die Markenentwertung in den Orten Bunden und Elze des Landes Hannover, die vorschriftswidrig mit einem Petschaft vorgenommen wurde.
In der ersten Zeit der Tschechoslowakei wurde die Post auch von Pfadfindern zugestellt. Hierzu wurden zwei Sonderbriefmarken zu 10 Heller, blau und 20 Heller, rot verwendet, die als private Ausgaben gelten. Man spricht auch von Skautpost.
Hierbei handelt es sich um einen Aufdruck eines großen radschlagenden Pfauenhahnes auf Frei- und Dienstmarken des britischen Dominions Birma, die 1940 als Aushilfsausgabe der projapanischen Unabhängigkeitsarmee Birmas dienten.
Bezeichnung für eine mit einem Pfeil von einer Armbrust oder einem Bogen abgeschossenene briefliche Mitteilung. Diese Beförderungsart gab es in Belgien während der 1. Weltkriegs bei den gegen die deutsche Besetzung kämpfenden Partisanen, weshalb Armbrüste und Bogen beschlagnahmt wurden.
Philatelistische Bezeichnung für Poststempel von Spanien in der 2. Hälfte des 19. Jh. in Form einer Rosette aus vier Kreisbogen, wobei auf den Scheitelpunkten nach außen weisende Pfeile sitzen. Man spricht auch von einem Kleeblattstempel oder Spinnenstempel.
Nach der Rohstoffzusammensetzung handelt es sich um eine Papierart, die in Ost- und Südasien sowie in Südamerika unter Verwendung von Fasern des Papiermaulbeerbaums, von Bambus, Reisstroh, Chinagras, Jute, Agaven, Sunhanf, Pisang oder Borassus hergestellt wird. Diese recht gewöhnlichen Papiersorten sind gelblich bis bräunlich, faserig rauh, dünn bis sehr dünn, weich und fest, manchmal mit Reis, Oreniwurzel oder Aaun geleimt (faniert) und geglättet. Deshalb unterscheidet man hier auch zwischen Reisstrohpapier, Reisbastpapier, Hanffaserpapier und Zuckerrohrpapier.
Andere Bezeichnung für "Schwindelausgaben", also postwertzeichenähnliche Marken, die von privater Seite hergestellt werden. Hierbei kann es sich um Ausgaben mit der Inschrift bestehender Postverwaltungen handeln, die als vermeintliche Notausgaben zu spekulativen Zwecken in Krisen- und Kriegszeiten von privat hergestellt werden. Bezeichnung für Ausgaben mit der Inschrift bestehender Postverwaltungen, die von privat erfunden und gedruckt werden. Auch Bezeichnung für Ausgaben von offiziell nicht existierenden Ländern, die von privater Seite hergestellt werden. Bezeichnung für angebliche Ausgaben einer Exilregierung, die ohne deren Wissen von privater Seite hergestellt werden.
Name einer alle zwei Jahre stattfindenden deutschen Briefmarken-, Münzen- und Telefonwertkarten-Ausstellung in Köln, die von der APHV veranstaltet wird.
Die "Philatelic Federation of Pakistan" vertritt die Interessen der Briefmarkensammler und ihrer Vereine in Pakistan.
Im Internet ist die Organisation unter der Adresse »www.philatelicfederation.com.pk« erreichbar.
Die "Philatelic Federation of Southern Africa" vertritt die Interessen der Briefmarkensammler und ihrer Vereine in Südafrika.
Im Internet ist die Organisation unter der Adresse »www.philatelysa.co.za« erreichbar.
Wörtlich übersetzt bedeutet es "Freund der Gebührenfreiheit" - abgeleitet vom griechischen Wort "philos" ("Freund") und "ateleia" ("von der Steuer befreit"). Erstmals wurde es in einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 1864 benutzt. Die "Philatelie" ist somit das systematische Sammeln, Erforschen und Auswerten von Postwertzeichen (deshalb kann man auch von Postwertzeichenkunde sprechen) und anderen postalischen Belegen und Dokumenten aller Art.
Die "philatelie" ist eine philatelistische Fachzeitschrift aus Deutschland, die zwölfmal im Jahr kostenlos vom BDPh an alle Verbandsmitglieder geht und zu den angesehensten Fachzeitschriften weltweit gehört.
Dies ist eine Zusammenkunft von Philatelisten zum fachlichen Gedankenaustausch, zur Regelung und Beschlußfassung organisatorischer Angelegenheiten von Verbänden.
Der "Philatelistenverband der Republik Belarus" vertritt die Interessen der Briefmarkensammler und ihrer Vereine in Weißrußland.
Im Internet ist die Organisation unter der Adresse »www.bsfil.narod.ru« erreichbar.
Name der Vereinigung der im Kulturbund der ehemaligen DDR organisierten Briefmarkensammler. Der Verband wurde am 19.04.1969 Leipzig gegründet und hatte seinen Sitz in Berlin. Vorher gab es seit 1949 verschiedene Sektionen und Kommissionen, die sich mit der Philatelisten beschäftigten. Der Verband wirkte an der Erfüllung der kulturpolitischen Aufgaben des Kulturbundes mit. Seine speziellen Aufgaben waren die Förderung, Weiterentwicklung und Interessenvertretung der Philatelie, ihrer Nutzung im Sinne von Bildung und Erziehung, zur Vermittlung von Kenntnissen und Wissen sowie zur Förderung der freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Sammlern aus kommunistischen Ländern. 1990 zählte der Verband 70.000 Mitglieder. Am 03.11.1990 beschloß er seine Auflösung zum 31.12.1990, worauf wie in Westdeutschland Landesverbände gebildet werden konnten, die dem Bund Deutscher Philatelisten e.V. beitraten.
Bezeichnung für eine Handelsfirma, die von einer Postverwaltung offiziell mit dem Vertrieb der von ihr verausgabten Briefmarken beauftragt wird. Hierbei handelt es sich meistens um große Firmen, die nicht nur die Erzeugnisse einer, sondern gleich mehrerer Postverwaltungen vertreiben. Bezeichnung für Firmen, die von fremden Staaten mit der Herstellung und dem Vertrieb der zu verausgabenden Erzeugnisse beauftragt werden. Bei diesen Staaten handelt es sich meist um afrikanische Länder oder Scheichtümer in Kleinasien.
Bezeichnung für eine Institution zur Erforschung philatelistischer Zusammenhänge und zur Verbesserung philatelistischer Kenntnisse. Sie führt allgemeine und spezielle Kurse durch, erarbeitet Grundsätze für philatelistische Betätigung, vergibt Forschungsaufträge und forscht selber. Außerdem unterhält sie eine meist umfangreiche philatelistische Fachbibliothek.
Durch philatelisische Organisationen werden an Personen Preise wie Medaillen und Ehrenurkunden für besondere Verdienste auf philatelistischem Gebiet vergeben. wobei es strenge Kriterien für die Vergabe gibt. In Deutschland gibt es z. B. seitens des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. eine Verdienstnadel für philatelistische Leistungen, eine Ehrennadel für langjährige Mitgliedschaft und die Kalckhoff-Medaille. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Auszeichnungen von Vereinen und Verbänden.
Bezeichnung für eine spezielle Bibliothek mit philatelisischem Literaturbestand, der meist durch Einsichtnahme vor Ort oder Fernleihe genutzt werden kann. Eine Übersicht über Fachbibliotheken weltweit finden Sie bei »PHILALINKS«.
Bezeichnung für eine periodisch erscheinende Druckschrift philatelistischen Inhalts, meist monatlich oder quartalsmäßig. Erste Artikel über Briefmarken wurden bereits 1840 in Zeitungen Großbritanniens veröffentlicht. Die erste Fachzeitschrift entstand 1862 in Großbritannien unter dem Titel "The Monthly Advertiser" von der Edwar Moore & Co. in Liverpool. In Deutschland gab es schon 1863 das "Magazin für Briefmarken-Sammler" von Alwin Zschiesche in Leipzig.
Bezeichnung für eine Kartei mit 150 verschiedenen Farben und Farbtönen, wobei jeweils drei Farbintensitäten abgebildet sind. Diese Kartei wurde früher von der Firma Gebr. Senf vertrieben.
Bezeichnung für einen Zusammenschluß von Philatelisten zur Pflege ihres Hobbbys und zur Lösung der damit verbundenen Belange. Dies können Vereine, aber auch Verbände und Arbeitsgemeinschaften sein.
Bezeichnung für eine Vertriebsstelle für Postwertzeichen, wobei es sich meist um Neuheiten handelt. Diese kann durch die Postverwaltungen selbst oder einer beauftragten Einrichtung geschehen.
Bezeichnung für eine kleinere Ausstellung, die zu einer bestimmten Veranlassung und/oder einem bestimmten Sammelgebiet erfolgt und auf der meist sehr hochwertige Exponate gezeigt werden. Die Teilnahme erfolgt i.d.R. durch Einladung des Veranstalters.
Bezeichnung für ein Fachbuch, das sich mit der Philatelie beschäftigt. Es kann sich um eine Ergänzung zu einem Katalog mit ausführlichen Beschreibungen von Marken oder aber um eine Sammlung philatelistischer Abhandlungen handeln.
Die Republik der &&Philippinen&& (Republika ng Pilipinas, englisch: Republic of the Philippines) liegt im westlichen Pazifischen Ozean und gehört zu Südostasien. Das Südchinesische Meer trennt die Inselgruppe von Vietnam im Westen, die Celebessee von Indonesien im Süden. Der Archipel, der sich von 5° bis 21° nördlicher Breite und von 117° bis 126° östlicher Länge erstreckt, bildet den fünftgrößten Inselstaat der Welt nach Indonesien, Madagaskar, Papua-Neuguinea und Japan. Die Philippinen waren eine spanische Kolonie, die am 10.12.1898 an die USA abgetreten wurden. Amtssprache: Filipino, Englisch
Hauptstadt: Manila
Staatsform: Präsidialrepublik
Fläche: 300.000 qkm
Einwohnerzahl: 89,468 Mio. (2006)
Bevölkerungsdichte: 298,2 Einwohner pro qkm
BIP/Einwohner: 1.320 US-Dollar (2004)
Währung: Philippinischer Peso
Unabhängigkeit: von Spanien am 12.06.1898 (inoffiziell), von den USA am 04.07.1946 (offiziell)
Nationalfeiertag: 12. Juni
Zeitzone: UTC +8 Die erste Ausgabe als spanische Kolonie erschien am 01.02.1854 und bis 1898 wurden 206 Briefmarken verausgabt. Die erste Ausgabe als amerikanische Besitzung erschien am 30.06.1899 und bis zum 28.05.1946 erschienen 251 Briefmarken. Die erste Ausgabe als unabhängige Republik datiert vom 04.07.1946. Zu nennen sind außerdem 60 Dienstmarken aus den Jahren 1926 bis 1970, neunzehn Portomarken aus den Jahren 1899 bsi 1947 sowie 43 Zwangszuschlagsmarken aus den Jahren 1958 bis 1975. Es sind &&sieben Wasserzeichen&& bekannt. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet PhilPost.
Einschätzung: die Briefmarken bieten eine große Motivvielfalt, aber die Ausgabepolitik ist nicht immer moderat, so daß insgesamt die Wertnote 3+ vergeben wird.
Bei der "Philokratie" geht es um das systematische Sammeln oder Erforschen von Postkarten, hierunter sehr häufig Ansichtskarten. Sammler, die sich damit befassen, werden als Philokartisten bezeichnet. Die Namensgebung leitet sich aus dem Griechischen ab. "Philos" heißt der Freund.
Viele Ansichtskartensammler sammeln topografische Karten aus ihrer Umgebung, andere sammeln Motivkarten, Karten zu einem bestimmten Thema oder Karten von bestimmten Künstlern. Meist werden die Karten wegen des dokumentarischen oder künstlerischen Wertes geschätzt. Viele Sammler von Ansichtskarten sind gleichzeitig Heimatsammler und manche von ihnen sammeln gleichzeitig auch Briefmarken (Philatelie) oder haben noch andere Sammelgebiete wie z.B. Münzen (Numismatik). Demnach läßt sich das Sammeln folgdendermaßen zusammenfassen:
1. Nach Arten der Abbildungen und Verwendungszweck:
· Topografie-Karten
· Motivkarten
· Grußkarten
2. Nach Arten nach Zeit und Drucktechnik:
· Fotopostkarten
· Lithografien
· Vorläufer-Karten
Name eines bekannten Briefmarken- und Münzhandelsunternehmen in der Schweiz mit deutscher Niederlassung in Weil am Rhein, das auch eigene Alben herausgibt.
Bezeichnung für eine aus einem Tonträger (Schallplatte, Tonband, CD) bestehende Postsendung, die in einem festen, unverschlossenen Behälter verpackt sein und die Aufschrift "Phonopostsendung" tragen muß.
Zur Erleichterung der Postautomation wurden Marken mit phosphoreszierenden Stoffen versehen, die unter einer Prüflampe aufleuchten und nach dem Ausschalten noch kurz nachleuchten. Siehe auch Fluoreszenz.
Bezeichnung für eine besondere Form der Postübergabe, die erstmals Anfang 1929 auf hoher See mit dem Schiff Leviathan erprobt wurde. Der Postbeutel befand sich an einem speziellen Gestell auf dem Deck und wurde von einem heranfliegenden Flugzeug mit einem Karabinerhaken an einem langen Seil abgenommen.
Bezeichnung für einen mit Brieftaubenpost beförderten Brief. Dieser mußte in möglichst kleiner Schrift im Telegrammstil verfaßt sein und wurde auf einem bestimmtem Formular aus sehr dünnem Papir verfaßt.
Bezeichnung für ein Spezialpapier mit Chromgelatinenüberzug, der durch Belichten in ein die Tonwerte des Bilds wiedergebendes Relief umgewandelt wird und oft beim Rakeltiefdruck benutzt wird.
Hierbei handelt es sich um ein &&wichtiges Sammlerutensil&&, um die Berührung von Briefmarken mit den Fingern zu vermeiden, damit diese keine Schäden oder Flecken bekommen (dänisch und niederländisch: pincet, englisch: pair of tweezers, französisch: pince, italienisch: pinze).
Bezeichnung für einen Flug mit amtlicher oder halbamtlicher Versuchspostbeförderung zu der Zeit, als das Fliegen selbst noch am Anfang seiner Entwicklung stand.
Dr. Paul Pirl (geb. 23.03.1873, gest. 23.06.1947) war ein bedeutender deutscher Philatelist mit den Spezialgebieten Helgoland, Luxemburg, Japan und Transvaal. Er war nicht nur Fachautor, sondern auch anerkannter Prüfer.
Hierbei handelt es sich um eine Barfreimachung auf Postsendungen von Angehörigen des deutschen Truppentransporters "Pisa", da die 5-Pf-Freimarken auf einer Fahrt im Jahre zu den deutschen Kolonialgebieten in Ostasien aufgebraucht waren.
Pitcairn besteht aus den polynesischen Inseln Pitcairn, Ducie, Henderson und Oeno. Die Bevölkerung der britischen Kolonie stammt von den 1790 nach Pitcairn gekommenen Meuterern des Schiffes Bounty und von Taihitianerinnen ab.
Bezeichnung für eine Marke, bei der auf Grund eines Prägedrucks Teile des Markenbildes plastisch hervorstehen. Bezeichnung für eine Marke, die auf Grund ihres speziellen Herstellungsverfahrens bei Betrachtung mit einer 3-D-Brille dreidimensional und somit räumlich aussieht. Eine derartige Marke gab es z. B. 1956 von Italien anläßlich der Aufnahme in die UNO.
Philatelistische Bezeichnung für den Druck von einer ebenen Druckform in einer Schnellpresse, wobei die Druckform unter den Druckzylinder hin- und herlaufend über den Druckbogen geführt und gegen das Papier gedrückt wird. Ein &&Plattendruck&& ist aber auch mit einer Tiegeldruckpresse möglich.
Die Ursache für einen "Plattenfehler" liegt in einer Beschädigung der Druckplatte. Diese zeigt sich immer auf einem bestimmten Feld des Markenbogens und können auf der ganzen Auflage auftreten, es sei denn, der Fehler wird durch eine Retusche beseitigt. Plattenfehler sind jedoch keine Druckzufälligkeiten (englisch: plate flaw, französisch: erreur de gravure bzw. planche défectueuse).
Bezeichnung für die laufende Nummer der Druckplatte, die sich mehr oder weniger versteckt im Markenbild wiederfindet (englisch: plate number, französisch: numéro de planche).
Französisch für "Papierfalte", wobei hier eine echte Papierfalte gemeint ist, die nicht durch eine Beschädigung entstanden ist (wie z. B. Belgien 1949/63) und von Spezialsammlern sehr gesucht ist.
Dr. Wilhelm Ploenes (geb. 08.09.1911; gest. 17.02.1964) war ein bekannter deutscher Philatelist, der von 1948 bis 1964 nebenberuflich die Herausgabe der Zeitschrift "Sammler-Lupe" leitete.
Den ersten "Plusbrief" gab die Deutsche Post AG am 10.06.1998 heraus. Er ist ein Briefumschlag mit aufgedruckter (Sonder-)Briefmarke und somit die Bezeichnung für die moderne Form einer deutschen Ganzsache. Der &&Plusbrief&& ist somit bereits mit Umschlag und aufgedruckter Sondermarke versandfertig freigemacht und in verschiedenen Formaten für alle Briefsendungen erhältlich. Neben dem Portowert wird ein Zuschlag genommen, da das Papier ja auch Geld kostet. Somit hat der Postkunde den Vorteil, daß er beim Kauf die Karte bzw. den Umschlag quasi umsonst dazu bekommt.
Beim &&"Plusbrief Individuell"&& kann der Postkunde - ergänzend zum "normalen" Plusbrief - sein eigenes Motiv innerhalb eines festgelegten Bereiches der Marke ganz nach seinen Wünschen gestalten. So bewirbt er sein Unternehmen, seine eigene Marke oder sein Produkt an exklusiver Stelle. Die Deutsche Post AG bietet den Brief in den Standardformaten DIN lang, DIN C6/5 und DIN C4 an.
Der Plusbrief Individuell bietet folgende Möglichkeiten:
* Individuelle Gestaltung des Markenmotivs und eines bestimmten Bereiches der Umschlag-Vorderseite ganz nach den eigenen Wünschen schon ab einer Bestellmenge von 20 Stück;
* Überzeugende Präsentation einer eigens ausgewählten Marke für verstärkten Öffnungsanreiz und erhöhte Responserate;
* Einfache und bequeme Bestellung direkt online:
* Versandfertige Lösung, flexibel einsetzbar auch für jede Art von Geschäftspost.
Der Brief kann online unter »www.plusbrief-individuell.de« bestellt werden. Schon ab einer Bestellmenge von 20 Stück bis 10.000 Stück kann man seine eigenen Umschläge gestalten. Man wählt ein Umschlagsformat mit oder ohne Fenster, Frankaturwert und Klebungsart und lädt danach die gewünschten Motive für Marke und Umschlag hoch.
Der "Plusbrief Kreativ" richtet sich speziell an Firmen und bietet dem Postkunden die Möglichkeit, die Vorder- und Rückseite seiner Plusbriefe mit seinem persönlichen Firmenlogo und/oder einer speziellen Werbebotschaft zu gestalten. Der Postkunde kann seinen individuellen Umschlag zusammenstellen, indem er eine spezielle Sondermarke, eine außergewöhnliche Farbe, ein besonderes Format oder auch eine andere Fenstergröße auswählt.
Der Plusbrief Kreativ bietet folgende Vorteile:
* Höchster Qualitätsanspruch und Öffnungsattraktivität durch gleichbleibende und farbbrillante Offsetdruck-Qualität;
* Man schafft eine besonders positive Wahrnehmung seiner Sendung und steigert die Zahl der Responseraten;
* Von der Beratung über die Gestaltung und Produktion bis hin zur kostenfreien Lieferung kann man den Service der Deutschen Post AG in Anspruch nehmen.
Auch die "Pluskarte" ist wie der Plusbrief der Deutschen Post AG ist mit der aufgedruckten Briefmarke direkt versandfertig. Die (eingedruckte) Sondermarke sorgt für besonders hohe Aufmerksamkeit bei den Empfängern von Sendungen. Die &&Pluskarte&& ist bestens geeignet zur Beantwortung von Preisausschreiben und zum Versand als selbstgebastelte Grußkarte. Auch als Einladungskarte für Messen und Veranstaltungen oder als Responseelement im geschäftlichen Bereich kommt die Pluskarte besonders gut an.
Bei der "Pluskarte Individuell" kann man sein eigenes Motiv innerhalb eines festgelegten Bereiches der Marke ganz nach eigenen Wünschen gestalten. Die Karte in den Formaten DIN lang, DIN C6, DIN A6 und DIN C5. Die Karte bietet folgende Vorteile:
* Individuelle Gestaltung des Markenmotivs und eines bestimmten Bereiches der Vorderseite ganz nach eigenen Wünschen schon ab einer Bestellmenge von 20 Stück;
* Überzeugende Präsentation der gewünschten Marke für verstärkten Öffnungsanreiz und erhöhte Responserate;
* Einfache und bequeme Bestellung direkt online;
* Versandfertige Lösung, flexibel einsetzbar für jede Art von Geschäftspost.
Die Karte kann online unter »www.plusbrief-individuell.de« bestellt werden. Schon ab einer Bestellmenge von 20 Stück bis 10.000 Stück kann man seine eigene Karte gestalten. Man wählt ein Format und lädt danach die gewünschten Motive für Marke und Karte hoch.
Abkürzung für "Porto mit Vergütungs-Compensation". Dies kommt in Rechteckstempeln von Preußen auf portopflichtigen Dienstsachen zwischen preußischen Gerichtsdienststellen im mitteldeutschen Raum und Behörden in Sachsen, Anhalt sowie der preußischen Provinz Sachsen vor.
Abkürzung für "Porto mit Vergütungs-Compensation". Dies kommt in Rechteckstempeln von Preußen auf portopflichtigen Dienstsachen zwischen preußischen Gerichtsdienststellen im mitteldeutschen Raum und Behörden in Sachsen, Anhalt sowie der preußischen Provinz Sachsen vor.
Victor Adolf Theophil von Podbielski (geb. 26.02.1844 in Frankfurt an der Oder, gest. 21.01.1916 in Berlin) war ein königlich preußischer Generalleutnant à la suite, Staatsminister und Landwirtschaftsminister sowie kaiserlich deutscher Staatssekretär des Reichspostamts. Außerdem war er Gutsbesitzer der Güter Dallmin, Bootz und Streesow mit Wittmor, alle im Landkreis Westprignitz.
Er entstammte einem einst polnischen Adelsgeschlecht und war der Sohn des Generals der Kavallerie Theophil von Podbielski (1814-1879), einem Veteranen der Einigungskriege, und der Agnes von Jagow (1823-1887). Podbielski heiratete am 05.05.1891 auf Gut Buschow im Landkreis Westhavelland die 25 Jahre jüngere Margarete von Twardowski (geb. 18.08.1869 in Hannover, gest. 07.06.1951 in Villingen), die Tochter des Fritz von Twardowski (1839-1870), königlich preußischer Premierleutnant (Oberleutnant) und Kompaniechef im 3. Garde-Regiment zu Fuß im Deutsch-Französischen Krieg, und der Hedwig von Blücher (1849-1921).
Podbielski erhielt seine Vorbildung auf dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Berlin und später auf der Kadettenanstalt. 1862 trat er in das Ulanen-Regiment Graf Haesler (2. Brandenburgisches) Nr. 11 ein. Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 diente er als Offizier im Generalstab des X. Armeekorps. 1885 bis 1890 war er Kommandeur des nach Hans Ernst Karl Graf von Zieten benannten Zieten-Husaren-Regiments Nr. 3 in Rathenow und übernahm danach als Generalmajor die 34. Kavallerie-Brigade in Metz. 1891 wurde er vom Dienst befreit und 1896 zum Generalleutnant befördert, nachdem er 1893 als Abgeordneter seines Heimat-Landkreises Westprignitz in den Reichstag gewählt worden war. Hier engagierte er sich für die Deutschnationale Partei.
Nach dem Tod des Staatssekretärs Heinrich von Stephan wurde Podbielski am 01.07.1897 in das Reichspostamt berufen. 1898 wurde er zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Durch mehrere Reformen machte er sich um die Entwicklung des Postwesens verdient. Im Mai 1901 wurde Podbielski zum preußischen Landwirtschaftsminister ernannt, trat aber im November 1906 zurück, weil er in eine Bestechungsaffäre im Zusammenhang mit der Ausstattung der deutschen Schutztruppe verwickelt war. Danach widmete er seine Aufmerksamkeit dem Sport. 1912 wirkte Podbielski als Leiter der deutschen Olympiamannschaft bei den Olympischen Spielen in Stockholm. Auf seine Initiative ging auch der Bau des ersten deutschen Stadions in Berlin-Grunewald im Jahre 1913 zurück.
Inschrift in einer Vignette in Rollenform der Deutschen Post- und Eisenbahnverkehrswesen AG in Berlin-Staaken, die Briefstempelmaschinen für die Deutsche Reichspost entwickelte. Die Vignetten dienten zur Erprobung einer Maschine, die nicht nur mit einer Firmenlochung die Post freimachen, sondern auch zählen sollte.
Philatelistisch gemeint ist hier die Polarfahrt 1931 des Zeppelins "Graf Zeppelin". Zu diesem Ereignis erschienen im Deutschen Reich und in der Sowjetunion spezielle Luftpostsondermarken.
Philatelistisch gemeint ist hier der von der dänisch-norwegischen Luftverkehrsgesellschaft S.A.S. 1957 eingeführte fahrplanmäßige Passagier-, Fracht- und Postflug von Kopenhagen nach Tokio direkt über den Nordpol mit oder ohne Zwischenlandung in Anchorage bzw. Thule.
Begriff für Briefsendungen von Forschungsstationen oder Polar-Expeditionen. Bezeichnung für Postsendungen, die durch entsprechende Stempel als &&Polarpost&& gekennzeichnet werden.
Bezeichnung für eine Postdienststelle zahlreicher Forschungsstationen in der Antarktis sowie der Driftstationen im Nordpolargebiet, die meist eigene Stempel führen.
Die Republik &&Polen&& (polnisch: Rzeczpospolita Polska) ist ein Staat in Mitteleuropa. Das Land grenzt im Norden an die russische Exklave Kaliningrad (210 km) und an Litauen (103 km), im Osten an Weißrußland (416 km) und die Ukraine (529 km), im Süden an die Slowakei (539 km) und Tschechien (790 km) sowie im Westen an die Bundesrepublik Deutschland (467 km). Des Weiteren hat das Land eine 528 km lange Ostseeküste. Polen ist Mitgliedstaat der Europäischen Union seit dem 01.05.2004. Amtssprache, Polnisch
Hauptstadt: Warschau (Warszawa)
Staatsform: Parlamentarische Republik
Fläche: 312.685 qkm
Einwohnerzahl: 38,518 Mio. (2007)
Bevölkerungsdichte: 123 Einwohner pro qkm
BIP: 312 Mrd. US-Dollar (2005)
BIP/Einwohner: 8.082 US-Dollar
Währung: Zloty (Euro angestrebt)
Gründung: 960–992 n. Chr.
Unabhängigkeit: 11. November 1918
Zeitzone: UTC+1 Für das Königreich erschien 1860 eine Marke und für die Republik gab es eigene Briefmarken ab 1918. Im 2. Weltkrieg war Polen deutsches Besatzungsgebiet Generalgouvernement. Auf den Briefmarken findet man Poland, Pologne oder Polska als Länderbezeichnung. Zu nennen sind außerdem 28 Dienstmarken aus den Jahren 1920 bis 1954 und 174 Portomarken aus den Jahren 1919 bis 1998. Es sind &&drei Wasserzeichen&& bekannt. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet Poczta Polska.
Einschätzung: wie bei allen osteuropäischen Sammelgebieten ist die Ausgabepolitik nicht gerade moderat, weshalb insgesamt nur die Wertnote 3 vegeben werden kann.
Hierbei handelt es sich um Marken, die zur Freimachung der Polizeidienstpost dienen. Diese Marken haben z. B. eine sog. POL-Lochung oder einen speziellen Aufdruck wie z. B. "C.P." bei Polizeidienstmarken von Australien.
Dies ist eine Lochung bei Briefmarken des Deutschen Reiches ca. 1927 bis in die Neuzeit hinein. Diese diente der Kontrolle des Polizeipräsidiums für eingesandtes Porto. Die Briefmarken mit POL-Lochung werden auf Ganzbriefen oder Briefstücken gesammelt.
Der "Polnische Philatelistenverband" ("Polski Zwiazek Filatelistów") ist die nationale Vereinigung der Philatelisten in Polen. Er wurde 1950 gegründet, hat seinen Sitz in Warschau und ist in Unterverbände unterteilt, die die Regionen (Wojwotschaften) widerspiegeln.
Bezeichnung für von mittelalterlichen Seefahrern an einer markanten Stelle bekannter Schiffahrtsrouten aufgestellte, meist ausgehöhlte Steine, in die Post eingelegt werden konnte, die dann von Schiffen, die in die Heimat fuhren, mitgenommen wurde. Im Hafen wurden diese Briefe dann der offiziellen Post zur Weiterbeförderung übergeben.
1925 erschien in Portugal eine Gedenkausgabe zur Einweihung eines &&Denkmals für Graf von Pambal&&, den Wiedererbauer von Lissabon nach dem Erdbeben von 1755. Für die Kolonien erschienen gleiche Ausgaben, die aber andere Farben hatten.
Hierbei handelt es sich um eine der ältesten Schwindelausgaben, die um 1860 auftauchte und einen Freiheitskopf nach rechts mit der Umschrift "Re Marquatos Haijti Pommare" trägt. Der Name "Pommare" steht für die Königin Pomare Wahine IV., die 1827/77 auf Tahiti regierte.
Das Postgebiet der portugiesischen Azoren war vom 01.06.1892 bis zum 19.07.1905 dreigeteilt. Eines dieser Postgebiete war »Ponta Delgada«, wozu die Inseln Sao Miguel, Santa Maria und die Formigas-Inseln zählten. Die anderen Postgebiete waren Angra und Horta. Es wurden vom 01.06.1892 bis 19.07.1906 insgesamt 34 Marken verausgabt. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.
Name einer berittenen Eilpost im Westen der USA vor deren Erschließung durch die Eisenbahn. Diese wurde 1860 durch die "Central Overland California and Pikes Peak Express Co." zwischen San Francisco und St. Joseph auf einer Strecke von 3.300 km mit 119 Relaisstationen eingerichtet und 1861 durch die "Wells, Fargo & Co." weitergeführt.
Philatelistische Bezeichnung für Klebstoff auf dem Briefmarkenpapier, der keine glatte geschlossene Fläche bildet, sondern stumpf und porig aussieht und sich meist auch auflöst.
Französisch für "Bezirksgebühr" als Zusatzinschrift auf Briefmarken des Schweizer Kontons Genf 1843/48 zur Kennzeichnung des Ferngebührensatzes in Höhe von 10 Centimes innerhalb des Kantons.
Portugiesisch für "Nachgebühr" als bekannte Gattungsinschrift auf den Portomarken von Portugal 1905/45 und mehrerer Kolonialgebiete (z. B. Angola, Kapverde).
Portugiesisch für "Nachgebühr zu erheben" als bekannte Gattungsinschrift auf den Portomarken von Portugal 1904/45 und mehrerer Kolonialgebiete (z. B. Angola, Kapverde).
Im Hafen von Danzig gab es ein polnisches Postamt für den Postverkehr mit Polen. Dort galten seit 1925 polnische Briefmarken mit dem Aufdruck "Port Gdansk". Es wurden insgesamt 37 Marken für dieses Postamt verausgabt.
Französisch für "Lokalgebühr" als Inschrift auf Briefmarken des Schweizer Kontons Genf 1843 in beiden Hälften der teilbaren Marken (die man auch als Doppelgenf bezeichnet) zur Kennzeichnung des Nahgebührensatzes in Höhe von 5 Centimes innerhalb des Ortes.
Allgemeine Bezeichnung für das für den Transport von Postsendungen erhobene Beförderungsentgelt. In vorphilatelistischer Zeit, also der Zeit vor Einführung der Briefmarke, verstand man unter "Porto" allerdings die vom Empfänger zu zahlende Gebühr, während der vom Absender voraus bezahlte Betrag "Franko" genannt wurde. Dänisch für "Frankatur" (englisch: franking, französisch: affranchissement, niederländisch: frankering, portugiesisch: franqueio, spanisch: franqueo).
Von der Deutschen Reichspost 1869/70 mit Abschaffung eines Großteils früherer Portofreiheiten eingeführtes Verfahren, nach dem Behörden und andere staatliche Institutionen mit der Postverwaltung Pauschalabrechnungen ihrer Postgebühren vertraglich vereinbaren konnten.
Dies war ein in Hannover 1850/66 üblicher Briefumschlag der "Commission zur Eröffnung unbestellbarer Briefe", in dem ein unzustellbarer Brief an den Absender zurückgesandt wurde.
Bezeichnung für eine &&markenheftchenähnliche Klappkarte&&, in die Marken eingeheftet sind und die mit Werbung versehen ist. Bei diesem Produkt unterscheidet die Deutsche Post AG zwischen einer Standard-PortoCard mit einem gleichlautenden Standardtext auf der Vor- und Rückseite, sowie einer individuellen PortoCard, bei der der Auftraggeber den Text vorgeben kann. Eine Sonderform ist die PortoCard Plus.
Bezeichnung für eine markenheftchenähnliche Klappkarte, bei der im Unterschied zur Normalausführung der PortoCard zwei zusätzliche Seiten eingeheftet sind.
Portofreiheit wurde häufig Personen, Familien, Vereinen und Körperschaften gewährt. So erschien z.B. 1971 im spanischen Staatsanzeiger ein Erlaß, der dem 34-jährigen Prinzen Juan Carlos von Bourbon, dem Nachfolger Francos und späteren spanischen König, diese Gebührenbefreiung gewährte (englisch: post-free, französisch: franchise postale).
Durch den Absender durchgeführte Kontrolle der gebührengerechten Freimachung seiner Postsendung. Dies konnte z. B. unter Zuhilfenahme eines Custos-Stempel geschehen. Dies ist die nachträgliche Überprüfung von Paketkarten auf richtige Berechnung der durch Freimarken oder Freistempler entrichteten Gebühren.
Bezeichnung für eine gebührenpflichtige Dienstsache als gedruckter oder gestempelter Vermerk auf Postsendungen staatlicher Stellen an Privatpersonen mit dem Hinweis, daß der Empfänger die üblichen Postgebühren als Nachgebühr zu entrichten hat.
Hierbei handelt es sich um die Höhe der für die Beförderung einer bestimmten Postsendung zu entrichtenden Gebühr, die nach Art und Umfang von der vom Absender verlangten postalischen Leistung zu erbringen ist.
Bezeichnung für einen Hinweisstempel in Preußen vor 1850 auf Sendungen, die aus anderen Postgebieten eingingen, um kenntlich zu machen, von welchem preußischen Auswechselungspostamt aus die Taxberechnung erfolgte bzw. zu erfolgen hatte. Die Stempel tragen den Hinweis "PORTO V. ..." bzw. "PORTO VON ..." und sind sehr gesucht.
&&Portugal&& (portugiesisch: República Portuguesa) ist ein Staat im Südwesten Europas und umfaßt den Westteil der Iberischen Halbinsel. Bis 1910 war das Land Königreich, ab Oktober 1910 ist es Republik. Zu »Portugal« gehören auch die Azoren und Madeira. Fläche: 92389 qkm
Einwohner: (2002) 9,873 Mio.
Hauptstadt: Lissabon
Verwaltungsgliederung: 18 Distrikte und zwei autonome Regionen (Azoren, Madeira)
Amtssprache: Portugiesisch
Nationalfeiertage: 10.6. und 5.10.
Währung: ab 2002 Euro, davor 1 Escudo (Esc) = 100 Centavos (ctvs)
Zeitzone: WEZ Die ersten Briefmarken erschienen am 01.07.1853. Zu nennen sind außerdem drei Dienstmarken aus den Jahren 1938 bis 1975, 25 Paketmarken aus den Jahren 1920 und 1936, 103 Portofreiheitsmarken aus den Jahren 1889 bis 1996, eine Telegraphenmarke aus dem Jahre 1921 und zwölf Zwangszuschlagsmarken aus den Jahren 1911 bis 1924. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet. Die offizielle Bezeichnung der Post lautet CTT.
Einschätzung: das Ausgabeprogramm ist recht umfangreich mit zahlreichen Blockausgaben, weshalb nur die Wertnote 3 vergeben werden kann.
Sammelbezeichnung für die überseeischen Besitzungen von Portugal. Zum Kolonialbesitz gehörten Angola, Kap Verde, Inhambane, Kionga, Lourenco Marques, Macau, die Mocambique-Gesellschaft, die Nyassa-Gesellschaft, Portugiesisch-Afrika, Portugiesisch-Guinea, Portugiesisch-Indien, Portugiesich-Kongo, Portugiesisch-Übersee, Quelimane, Sao Tomé & Principe, Tete, Timor und Zambezia. Das portugiesische Kolonialreich war das erste globale Weltreich und das am längsten bestehende Kolonialreich Europas. Seine Geschichte begann 1415 mit der Eroberung von Ceuta und dem Zeitalter der Entdeckungen mit den Expeditionen entlang der afrikanischen Küste und endete mit der Rückgabe der letzten portugiesischen Kolonie Macao an die Volksrepublik China 1999.
Als Vasco da Gama 1498 den Seeweg nach Indien entdeckte, stieg Portugal zur führenden Handels- und Seemacht des 15. und 16. Jahrhunderts auf. Die Könige aus dem Hause Avis, besonders Manuel I. (1495–1521), führten das Land zu höchster Blüte. Bis in das 17. Jahrhundert erwarb Portugal Kolonien in Amerika, Afrika, Arabien, Indien, Südostasien und China.
»Angola« war von 1870 bis 1950 und von 1951 bis 1974 überseeische Provinz. Seit dem 15. Jh. gewann Portugal in dem an der südwestlichen Küste Afrikas gelegenen &&Angola& besonders durch die Mission Einfluß. Bis ins 19. Jh., in dem Angola seine heutigen Grenzen erreichte, betrieben die Portugiesen Sklavenhandel (besonders nach Brasilien). Im 20. Jh. suchte Portugal Angola (seit 1951 Überseeprovinz) wirtschaftlich zu erschließen. Ab 1951, als Angola portugiesische Überseeprovinz wurde, entstanden im Kampf gegen die portugiesische Kolonialherrschaft verschiedene Befreiungsbewegungen. Besonders zu nennen sind die marxistische Movimento Popular de Libertação de Angola (MPLA) und der União Nacional para a Independência Total de Angola (UNITA). Gestützt auf militärtechnische Hilfe der UdSSR und Kubas, rief die MPLA am 11.11.1975 unter ihrem Führer A. Neto die "Volksrepublik" Angola aus und errichtete eine Staats- und Gesellschaftsordnung nach marxistisch-leninistischem Muster. Für die "Kolonie Angola" wurden in der Zeit von 1870 bis 1950 insgesamt 338 Briefmarken verausgabt und für die "Überseeprovinz Angola" erschienen zwischen 1951 und 1974 insgesamt 267 Briefmarken. Zu nennen sind außerdem 41 Flugpostmarken aus den Jahren 1945 und 1947, 30 Portomarken aus den Jahren 1904 bis 1972 sowie drei Zwangszuschlagsmarken aus dem Jahre 1925. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
»Kap Verde« war von 1877 bis 1950 und von 1951 bis 1974 überseeische Provinz. 1455/56 wurden die vor der Westküste Afrikas gelegenen unbewohnten Inseln &&Kap Verde&& von den Portugiesen entdeckt und seit 1461 besiedelt. Wirtschaftsgrundlage wurde der Sklavenhandel, der erst 1876 abgeschafft wurde. Seit 1951 sind die Inseln portugiesische Überseeprovinz und seit 1974 autonom. Am 05.07.1975 wurde die Unabhängigkeit proklamiert. Für die "Kolonie Kap Verde" wurden in der Zeit von 1877 bis 1950 insgesamt 338 Briefmarken verausgabt und für die "Überseeprovinz Kap Verde" erschienen zwischen 1951 und 1974 insgesamt 96 Briefmarken. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
»Macau« war von 1884 bis 1955 portugiesische Kolonie, ab 1954 bis 1975 portugiesische Überseeprovinz und ab dem 17.02,1976 autonom. 1557 wurde die Insel von den Portugiesen als Handelsniederlassung gepachtet und war ab 1575 Bischofssitz. Nach 1842 verlor &&Macau&& durch die rasche Entwicklung Hongkongs für den Chinahandel an Bedeutung. 1849 erfolgte die Besetzung der Inseln Taipa und Coloane durch Portugal. 1887 erkannte China in einem Vertrag die Oberhoheit Portugals über Macau an, das 1951 portugiesische Überseeprovinz wurde. 1966 gab es schwere Unruhen. 1976 erhielt die Kolonie als "Territorium von Macau" die innere Autonomie. Am 19.12.1999 erfolgte die Rückgabe von Macau an die Volksrepublik China. Für die portugiesische Kolonie "Macau" wurden zwischen 1884 und 1955 insgesamt 405 Briefmarken verausgabt und für die portugiesische Überseeprovinz "Macau" erschienen zwischen 1956 und 1975 insgesamt 58 Briefmarken. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
»Mocambique« war von 1884 bis 1955 portugiesische Kolonie, ab 1954 bis 1975 portugiesische Überseeprovinz und ab 1973 autonom. Ab 1505 besetzten die Portugiesen die arabischen Handelsplätze an der Ostküste Afrikas und drangen im Sambesital ins Landesinnere vor. &&Moçambique&& erhielt 1609 einen eigenen Gouverneur. Vom 16. bis 19. Jh. versuchten Araber, Osmanen, Niederländer, Franzosen, Briten und Österreicher, sich der ostafrikanischen Küstengebiete zu bemächtigen. Anfang des 20. Jh. unterwarfen die Portugiesen Moçambique vollständig. 1962 entstand die Befreiungsorganisation FRELIMO, die seit 1964 den Kampf um die Unabhängigkeit führte. Moçambique erhielt 1973 die innere Autonomie und 1975 die völlige Unabhängigkeit als "Volksrepublik Moçambique". Für die "Kolonie Mocambique" wurden in der Zeit von 1876 bis 1950 insgesamt 384 Briefmarken verausgabt und für die "Überseeprovinz Mocambique" erschienen in der Zeit von 1951 bis 1975 insgesamt 189 Briefmarken. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
»Sao Tomé & Principe« war von 1876 bis 1950 portugiesische Kolonie und überseeische Provinz in der Zeit von 1951 bis 1975. 1470 wurden die damals unbewohnten Inseln im Golf von Guinea vor der Westküste Afrikas durch den Portugiesen P. de Escobar entdeckt und seit 1475 mit portugiesischen Sträflingen, Juden und Sklaven kolonisiert. 1631/44 gelangten sie zunächst in niederländischem Besitz, wurden aber 1735 portugiesische Kolonie. Von 1951 bis 1975 war &&Sao Tomé & Principe&& portugiesische Überseeprovinz (seit 1973 innere Autonomie). 1975 wurden die beiden Inseln als "Demokratische Republik" unabhängig. Für die "Kolonie Sao Tomé & Principe" wurden in der Zeit von 1870 bis 1950 insgesamt 365 Briefmarken verausgabt und für die "Überseeprovinz Sao Tomé e Principe" erschienen in der Zeit von 1951 bis 1975 insgesamt 55 Briefmarken. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
Die portugiesische Kolonie »Timor« umfaßt den Ostteil der gleichnamigen Kleinen Sundainsel auf dem Malayischen Archipel. 1520 landeten Portugiesen auf der Insel und gerieten ab 1613 in Auseinandersetzung mit den Niederländern, die den westlichen Teil von &&Timor&& in Besitz nahmen. Der Konflikt wurde 1859 durch einen Teilungsvertrag beigelegt. Bis 1898 wurde Timor von Macau aus verwaltet, 1942-45 war es japanisch besetzt, seit 1962 portugiesische Überseeprovinz. Am 09.12.1975 wurde es von indonesischen Truppen besetzt und an Indonesien angeschlossen. Für Timor wurden in der Zeit von 1876 bis 1949 insgesamt 368 Briefmarken verausgabt. Zu nennen sind außerdem 36 Portomarken aus den Jahren 1904 bis 1952, 24 Zwangszuschlagsmarken aus den Jahre 1919 bis 1970 und drei Zwangszuschlagsportomarken aus dem Jahren 1925. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
Die ersten Marken von Portugal zeigten das Porträt des Königs in Weiß und nur die Konturen. Die erste wirklich bildliche Darstellung datiert aus dem Jahre 1895 und erschien anläßlich des 500. Geburtstages von Heinrich dem Seefahrer. Ebenfalls der Seefahrt war die Ausgabe von 1898 gewidmet, die die Reise Vasco da Gamas nach Indien 1597/98 zum Thema hatte. Das Motiv wurde auch für die afrikanischen Kolonien mit entsprechender Inschrift verwendet und war die einzigste Serie, die in allen Kolonien gebräuchlich war. Nach Abschaffung des Königtums wurden 1910 verschiedene Marken mit "Republica" überdruckt und 1912 erschinen die ersten Werte der "Ceres"-Serie, die lange Zeit die portugiesischen Dauermarken als Motiv beherrschen sollte. Erstmals im Jahre 1923 gab es dann auch Luftpostmarken des Fluges von Gago Coutinho-Sacadura Cabral von Portugal nach Brasilien. Dem Thema Literatur wurde erstmals im Jahre 1924 eine Ausgabe anläßlich der 400. Geburtstages von Luis de Camões gewidmet. Ab 1943 erschienen die ersten Werte der "Karavelle"-Serie als neue Dauermarken. Aus dem Jahre 1953 entstammt eine Serie mit mittelalterlichen Rittern und 1956 gab es die erste Eisenbahnmarke. Ab 1960 nahm die Zahl der Ausgaben kontinuierlich zu und die heutige Ausgabenpolitik ist nicht gerade moderat zu nennen auf Grund der vielen Blocks und Kleinbogen.
Unter der Bezeichnung "Portugiesisch-Afrika" wurden am 01.04.1898 acht Marken aus Anlaß des 400. Jahrestages der Entdeckung des Seeweges nach Indien, 1945 neun Portomarken und 1949 drei Zwangszuschlagmarken verausgabt, die in allen portugiesischen Kolonien Afrikas Gültigkeit hatten.
Das 1446 für Portugal in Besitz genommene Gebiet an der Westküste Afrikas »Portugiesisch-Guinea« wurde 1879 als &&Portugiesisch-Guinea&& Kolonie und 1951 portugiesische Überseeprovinz. 1955 erhielt die Kolonie ihre Autonomie. Unterstützt von der Republik Guinea und dem Befreiungskomitee der OAU, kämpfte die PAIGC unter Führung von A. Cabral (geboren 1924, ermordet 1973) in einem Guerillakrieg für die staatliche Unabhängigkeit Portugiesisch-Guineas. 1973 rief die PAIGC den Staat "Republik Guinea-Bissau" aus, dessen Unabhängigkeit die portugiesische Regierung 1974 anerkannte. Für die "Kolonie Portugiesisch-Guinea" wurden in der Zeit von 1881 bis 1954 insgesamt 294 Briefmarken verausgabt und für das "Autonome Gebiet Portugiesisch-Guinea" erschienen in der Zeit von 1955 bis 1973 insgesamt 50 Briefmarken. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
Unter »Portugiesisch-Indien« versteht man die Besitztümer Daman, Diu und Goa an der Westküste Indiens. Am 18.12.1961 wurde die Kolonie &&Portugiesisch-Indien&& von Indien besetzt und anschließend annektiert. Für Portugiesisch-Indien insgesamt 471 Briefmarken verausgabt. Es ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
Unter »Portugiesisch-Kongo« versteht man eine Enklave (mit der Hauptstadt Cabinda) nördlich der Kongo-Mündung, die 1894 aus Angola aus- und 1920 wieder eingegliedert wurde. Für &&Portugiesisch-Kongo&& wurden zwischen 1894 und 1915 insgesamt 130 Briefmarken verausgabt. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.
Für alle portugiesischen Überseeprovinzen wurden 1951 zwei Blockausgaben herausgegeben: &&Block 1&& zeigt das Bildnis von Papst Pius I. und &&Block 2&& das päpstliche Wappen.
Allgemeine Bezeichnung für eine meist staatlich betriebene Einrichtung zur Beförderung von Postsendungen im weitesten Sinne sowie zur Übermittlung von Nachrichten mittels Post- und Fernmeldeanlagen.
Bezeichnung für die Stelle, an der in kleinen Orten das Einsammeln der Post erfolgte. Den Dienst versah meist der Landespostbote. Eine derartige Einrichtung gab es z. B. in Baden, Bayern, Oldenburg und bei Thurn und Taxis. Man spricht auch von einer Postsammelstelle.
Bezeichnung für eine Einrichtung zur Zuführung bzw. Übergabe von Postsendungen an einen Zusteller. Dies gab es in der DDR, wobei die zuzustellenden Sendungen sich in verschlossenen Postablagetaschen befanden.
Bezeichnung für eine verschlossene Tasche, die mit Kraftfahrzeugen zu einer Postablagestelle gebracht wurde und dort vom Zusteller übernommen wurde. Dieses Verfahren gab es in der DDR, wobei die Taschen maximal ein Gewicht von 7 kg hatten.
Englisch für "Postgebühr und Steuern". Diesen Text findet man auf einigen Ausgaben von Großbritannien. Die Marken hatten nur die Angabe "Postage", aber 1881 hatte eine Ausgabe die Inschrift "Postage and Inland Revenue". "Revenue" bedeutet "Steuer". Beide Worte zusammen meinen also so etwas wie Post- und Steuermarke. Die ausdrückliche Bezeichnung "Revenue" diente dem Hinweis, daß die Marke auch für Zahlungen an den Fiskus verwendet werden durfte.
In moderner Zeit gibt es immer mehr private Postagenturen. Ein Staat beauftragt ein privates Briefmarkenhaus mit dem Vertrieb der Neuerscheinungen. Die Postagentur gab es schon früh in nordischen Staaten, um die Philatelisten schneller mit den neuen Marken ausstatten zu können. In Deutschland arbeitet seit 2002 die Deutsche Post AG eng mit dem Briefmarkenhaus Richard Borek-Verlag in Braunschweig zusammen.
Bezeichnung für einen besonderen Freistempler, der die Abdrucke von rechts nach links vornimmt und so Wertstempel, Tagesstempel und einen Werbeeinsatz zeigt. Der normale Freistempler zeigt von rechts nach links den Wertstempel, den Werbeeinsatz und dann den Tagesstempel.
Der amtliche Hinweis auf der Rückseite ist eine Art des Rückseitendrucks wie z. B. in Gibraltar 1970 auf den Marken mit Uniformen, die auf der Rückseite beschrieben wurden, oder Portugal 1895, wo ein Gebetstext auf der Rückseite der Marke zu Ehren des 700. Geburtstag des Antonius von Padua abgedruckt war.
Dies ist eine durch eine Postverwaltung zwecks Vereinfachung der Postverteilung und -zusendung festgelegte zusätzliche Bezeichnung für Bestimmungsorte, wie z. B. Angabe eines Leitpostamtes oder einer landschaftlichen Bezeichnung (z. B. "Mülheim a. d. Ruhr").
Bezeichnung für eine öffentliche Postdienststelle, die auch einen eigenen Zustellbereich haben kann und die allgemeinen Postdienste anbietet (englisch: post office, französisch: bureau de poste).
Bezeichnung für eine Einrichtung, mit deren Hilfe Nachrichten durch Personen, technische Anlagen oder deren Zusammenwirken vom Absender zum Empfänger befördert werden können.
Hierbei handelt es sich um eine Geldübermittlung zur Barauszahlung an den Empfänger, die auf einem Formblatt festgelegt wird (englisch: money order, französisch: mandat-poste).
Bezeichnung für eine Ganzsache in Württemberg für Gemeinde- bzw. Staatsbehörden, die als Formblatt diente, auf dem der Empfänger den Empfang des Betrags quittieren konnte.
Italienisch für "bevorzugte Behandlung". Viele Postverwaltungen (wie im nebenstehenden Beispiel aus den Italien) bieten diese besondere Versandform an, wobei die Briefe entsprechend (meist mit einem Aufkleber) zu versehen sind.
Offizielle Bezeichnung der Post von Rumänien.
Im Internet ist die Post unter der Adresse »www.posta-romana.ro« erreichbar. Inschrift auf Briefmarken von Rumänien.
Heirbei handelt es sich um eine Dienstleistung einiger Postverwaltungen, auf Verlangen des Absenders einen Geldbetrag einzuziehen, ein Wechselakzept einzuholen bzw. einen Wechsel oder Scheck zur Einlösung vorzulegen.
Dies ist eine Markengattung für Postauftragssendungen, deren Gebühr der Empfänger zu zahlen hatte. Derartige Marken gab es in Frankreich 1908/33 und in Monaco 1910/33. Die Inschrift lautet Recouvrements oder Valeurs impayées.
Bezeichnung für einen seitens der Post ausgestellten und mit einem Paßfoto versehenener Ausweis, der in den meisten Ländern anerkannt wird. Der Ausweis enthält Name und Adresse des Inhabers und ist gebührenpflichtig. Er wird über den Weltpostverein ausgeliefert und dient zur Teilnahme am Postausweisverfahren.
Dies ist ein Bezugsverfahren für Briefmarkenneuheiten mit Garantie zur Belieferung des Ausweisinhabers in gewünschter oder vorgeschriebener Stückzahl. Dieses Verfarhen diente in einigen Ländern auch zur Einschränkung des spekulativen Aufkaufs und zum Schutz des Briefmarkenexports durch staatliche Außenhandelsorgane.
Postautos und -lastkraftwagen transportieren Pakete, Briefe etc. zwischen den Briefzentren. Außerdem werden kleinere Modelle zum Austeilen der Post in den Orten verwendet. Die Fahrzeuge der Post sind meist besonders gekennzeichnet und haben eine eigene Farbe (meist gelb).
Hierbei handelt es sich um einen Dienstzweig der Post, der unter Inanspruchnahme verschiedener Verkehrsträger wie Eisenbahn, Flugzeug, Schiff für ordnungsgemäße, sichere und schnellstmögliche Beförderung sämtlicher Postsendungen einsteht. Im Eisenbahnpostverkehr werden dabei eigene Bahnpostwagen eingesetzt, da die Beförderung im Inland meist über eine Bahnpost erfolgt. Im Luftpostverkehr gibt es eigene Postflugzeuge oder aber die Beförderung erfolgt durch vertraglich gebundene Unternehmen. Im Schiffspostverkehr gibt es meist besondere Verbindungen, die regelmäßig bedient werden.
Für den Postbeförderungsdienst gibt es lt. Postleitheft Nr. I besondere rote Signalzeichen. Dabei unterscheidet man:
- A = Allesbahnpost, Umarbeiten von Postsendungen aller Art
- B = Briefbahnpost, Umarbeiten von Brief- und Wertsendungen sowie Zeitungen - E = Bahnpost mit eingeschränkter Umarbeitung - P = Päckereibahnpost, Umarbeiten von Paketen, Päckchen, Zeitungen, Beförderung von kartenschlüssen aller Art nach Vereinbarung - T = Transportbahnpost, Beförderung von Paketen, Kartenschlüssen aller Art (nach Vereinbarung) und Zeitungen im geschlossenen Bahnwaggon, Güterwagen oder Postabteil - E = Eisenbahnpersonal befördert Briefkartenschlüsse und Zeitungen - L = Ladeschaffnerpost, Ladepersonal der Post befördert Briefkartenschlüsse und Zeitungen - Z = Zeitungsbeförderung durch Eisenbahnzugpersonal. Mit Umstellung der Postbearbeitung und -beförderung auf Briefzentren und Einstellung der Bahnposten sind die Postbenutzungszeichen bedeutungslos geworden.
Bezeichnung für das Betreiben von Beförderungsanstalten und -einrichtungen sowie Durchführung von Arbeitsprozessen zur Postannahme, -beförderung und -zustellung.
Bezeichnung für eine Inschrift mit Ortsangabe in Rechteckstempeln der Deutschen Reichspost zwischen 1872 und 1904, die in Briefkästen von bestimmten Ausflugszielen wie Drachenfels, Hexentanzplatz, Kyffhäuser, Roßtrappe, Rothenburg und Rudelsburg aufbewahrt wurden. Bei Leerung der Kästen wurde die Post mit diesen Rechteckstempeln versehen und die Entwertung wurde im nächstgelegenen Postamt mit dem Tagesstempel vorgenommen. Andere Bezeichnung für "Briefkasten".
Bezeichnung für den Vorläufer des Postblatts des Reichspostamtes, in dem vom 01.10.1863 bis Ende 1872 die Gebühren der preußischen und später der Post des Norddeutschen Bundes publiziert wurden.
Hierbei handelt es sich um einen zweizeiligen Poststempel ohne Datum von Österreich mit Streckenbezeichnung und Streckennummer, der bis 1914 auf Nebenbahnposten verwendet wurde. Auf den Hauptstrecken wurde ein Stempel mit der Inschrift"K.K. Fahrendes Postamt" verwendet.
Nach der Postprivatisierung mit Inkrafttreten der Postreform II am 01.01.1995 gründete die Deutsche Post AG eine eigene Tochtergesellschaft, die für die Vermarktung von Werbeflächen zuständig sein sollte. Vor der Privatisierung wurde diese Aufgabe von der 1946 gegründeten Deutschen Postreklame GmbH vorgenommen. Später verzichtete die Deutsche Post AG auf die externe Vermarktung ihrer Werbeflächen.
Bezeichnung für ein Schiff, das gemäß Vertrag mit einer Postverwaltung regelmäßig Seepostdienst versieht. Obwohl heute kaum noch Dampfschiffe verkehren, hat sich die Bezeichnung erhalten. In Deutschland sprach man zur Kaiserzeit von einem Reichspostdampfer.
Hierbei handelte es sich um eine Dienstanweisung der preußischen Post für den praktischen Dienst aus dem Jahre 1854, die aus der Instruktion für den OPD von 1850 hervorging.
Dies ist ein von der Post ausgegebenes Heft mit entsprechendem Vordruck, das den Kunden, die viel Post einliefern, den Nachweis der Sendungen ermöglicht.
Aufdruck auf Briefmarken von Frankreich, die zur Zeit des 1. Weltkriegs in den Jahren 1916/18 von der auf die Insel Korfu geflüchteten Regierung Serbiens verwendet wurden.
Bezeichnung für eine kleinere Postdienststelle im 17. bis 19. Jh., die abrechnungsmäßig einem Postamt unterstellt war und meist nebenberuflich von Gastwirten, Landwirten oder Geschäftsleuten gegen Entgelt geführt wurde.
Bezeichnung für den Kurier- und Expreßdienst der Deutschen Post AG seit dem 01.01.1998, der die Eilsendung ablöste. Es wird ein Barcode-Label verwendet, das eine Kontrolle des Transportweges erlaubt. Für den ausländischen Verkehr wird eine Zusatzleistung "Eil International" angeboten.
Bezeichnung für eine besondere Ganzsache der Deutschen Post AG, die dem Einrichter eines Postfaches in einer bestimmten Stückzahl kostenlos überlassen wird, damit er seine neue Adresse Dritten mitteilen kann.
Dies ist ein eigenes Hoheitszeichen einer Postverwaltung, wobei meist die Nationalfahne des Landes mit einem Emblem ergänzt wird, wie z. B. einem Posthorn.
Hierbei handelt es sich um eine von der Post für die Schnellabfertigung von Masseneinlieferungen verwendete Maschine, bei der jede Portoeinheit einstellbar ist. Diese Einheit wird anstelle einer Marke auf den Briefumschlag oder die Postkarte gedruckt, wobei ein Zählwerk mitläuft, das jederzeit den aufaddierten Portogesamtbetrag anzeigt.
Von der Post angebrachter Abdruck eines Freistempels mit Angabe von Tagesdatum und Uhrzeit. Im Unterschied zum Absenderfreistempel fehlt der linke Teil, in dem sich die Absenderdaten und evtl. dessen Werbung befindet.
Hierbei handelt es sich um einen größeren Posten postfrischer Marken von Hannover, der im Jahre 1910 im hannoverschen Postarchiv entdeckt und - aufgeteilt in mehrere Lose - versteigert wurde.
Bezeichnung für ein Territorium, auf das sich die einheitliche Anwendung postalischer Bestimmungen und Verfahrensweisen erstreckt. Im Allgemeinen ist dieses Gebiet identisch mit dem Staatsgebiet der entsprechenden Post. International gesehen bilden die einem Postverein angehörenden Länder ein Postgebiet mit grenzüberschreitendem Postverkehr. Das größte Postgebiet ist somit der Geltungsbereich des Weltpostvereins. Da es nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland zwei Staaten gab, gab es dort entsprechend zwei Postgebiete, aus denen am 03.10.1990 mit der Wiedervereinigung ein Postgebiet wurde.
Hierbei handelt es sich um einen Aufdruck auf Briefmarken des Deutschen Reiches, die 1916/18 für das Etappengebiet des Oberbefehlshabers Ost (d. h. für Litauen, Südlettland, ab 1918 auch für Livland, Estland und das Gebiet von Osel) verwendet wurden.
Allgemeine Bezeichnung für das Entgelt, das die Post für Beförderungs- und Zusatzleistungen von den Postbenutzern erhebt. Außer den Gebühren für Dienstleistungen werden auch Gebühren für Verwaltungsakte wie z. B. Mahn- und Vollstreckungsgebühren erhoben.
Hierbei handelt es sich um eine Handlung oder Unterlassung, in deren Ergebnis fällige Post- und Fernmeldegebühren nicht oder zu niedrig entrichtet werden.
Bezeichnung für die Gesamtheit aller für grenzüberschreitende Postsendungen festgelegten Gebühren für die Beförderung und Zusatzleistungen von Postsendungen.
Bezeichnung für eine Aufstellung, die einen Überblick über die verschiedenen Beförderungsmöglichkeiten und Zusatzdienste einer Postverwaltung samt der zu entrichtenden Postgebühren bietet.
Hierbei handelt es sich um ein staatlich garantiertes Grundrecht und Teil des Post- und Fernmeldegeheimnis, das dem Teilnehmer am Post- und Fernmeldeverkehr versichert, daß kein Unbefugter vom Inhalt der Sendung oder des Nachrichtenverkehrs Kenntnis erlangt.
Dies ist die traditionelle Farbe deutscher Postverwaltungen und vieler postalischer Einrichtungen, die zum Anfang des 18. Jh. mit der Uniformenverordnung für das Postpersonal eingeführt wurde.
Bezeichnung für den Teil der Verkehrsgeographie, der sich mit der Darstellung der Eisenbahn- und Luftpostlinien, der Postkursnetze, der Schiffspostlinien und den postalischen Gebietseinteilungen beschäftigt.
Gegenstand der "Postgeschichte" ist die Erforschung und die Beschäftigung mit der postalischen Entwicklungsgeschichte eines bestimmten Gebietes, Ortes oder Dienstzweiges.
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 ist auch Rechtsgrundlage für die Vereinheitlichung des deutschen Post- und Telegraphenwesens nach dem 1. Weltkrieg im Deutschen Reich. Die bisher selbständigen Post- und Telegraphenverwaltungen Bayerns und Württembergs wurden zum 01.04.1920 an das Reich übergeführt. Das durch die verfassunggebende Nationalversammlung beschlossene Gesetz über Postgebühren vom 08.09.1919 gestaltete die Gebühren zeitgemäß um und wurde infolge des Währungsverfalls zum Ausgangspunkt einer fast unübersehbaren Reihe beträchtlicher Gebührenerhöhungen. Wegen der schnellen Geldentwertung und der enormen Reperationsverpflichtungen wurden die Reichspost und die Reichsbahn schon im November 1923 aus der unmittelbaren Verbindung mit dem allgemeinen Reichshaushalt gelöst worden und waren sich selber überlassen. Die Einrichtungen der Post waren nach dem Kriege heruntergewirtschaftet. Den Eisenbahnen, sehr wichtig für den Posttransport, ging es nicht besser. Das Postkurswesen abseits der Bahn lag völlig darnieder, wurde aber von der Post gezielt gefördert und erweitert. Die örtlichen Einrichtungen für den Postannahme-, Ausgabe- und Zustelldienst waren eingeschränkt und wurden in den Jahren der Geldentwertung aus Sparsamkeitsgründen noch weiter verringert. Alle Zweige der Brief-, Paket- und Zeitungspost wiesen einen beträchtlichen Rückgang auf. Der Tiefstand der Leistungen im Postbeförderungsdienst trat in den Jahren 1922 und 1923 ein, wobei auch die Ruhrbesetzung die Wirtschaft ungünstig beeinflußte. Allerdings wurde diese schwierige Zeit auch zur Einrichtung von Postversuchsabteilungen genutzt. In Folge wurden viele Geräte genormt, Förderanlagen neu konzipiert, der Bau von Kraftfahrzeugen für den Postdienst mitgestaltet, leistungsfähige Briefstempelmaschinen gebaut und die Herstellung brauchbarer Freistempel-Maschinen erreicht. Als neue Verkehrsgattung wurde 1920 das Päckchen im allgemeinen Verkehr eingeführt. Das Bankwesen der Deutschen Reichspost umfaßte den Postanweisungs-, Nachnahme-, Postauftrags- und den Postscheckverkehr. Dieser seit 1909 bestehende Träger des bargeldlosen Zahlungsausgleichs hat die anderen Zweige an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung weit überflügelt. In den ersten Jahren nach dem Krieg wurde seine Entwicklung durch die Inflation günstig beeinflußt, so daß die Zahl der Postscheckkunden, die im Jahre 1919 bereits 437.667 betragen hat, bis 1922 auf 913.789 anstieg. Die Entwicklung wurde durch die immer rascher fortschreitende Geldentwertung verlangsamt, aber die Kundenzahl stieg bis November 1923 noch auf 999.196. Die Fernmeldetechnik machte nach dem 1. Weltkrieg große Fortschritte und führte nach und nach zu einer völligen Umschichtung des Nachrichtenverkehrs. Der Telegraph wurde erst auf nahe, dann auf immer größer werdende Entfernungen vom Fernsprecher verdrängt, nachdem sich die Reichweite des Telefons schrittweise ausgedehnt hatte. In dieser Zeit wurde erkannt, daß die unterirdische Leitungsführung der oberirdischen betrieblich und wirtschaftlich überlegen ist. In den Jahren 1920 bis 1922 entstand das sogenannte Rheinlandkabel von Berlin über Hannover an den Rhein und je ein Kabel von Hannover nach Hamburg und Bremen, sowie von Berlin nach Leipzig. Aus dem Kriegsnachrichtendienst heraus entstand der Funkverkehr, der auf große Entfernungen eine unentbehrliche Ergänzung des Drahttelegraphens bildete und schließlich zum Weltfernsprechdienst führte. Für die weltwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands war ein gut eingerichtetes zuverlässiges Verkehrsnetz die wichtigste Grundlage. Durch den Vertrag von Versailles verlor Deutschland die Seekabel nach überseeischen Ländern, seine Kolonien und einen großen Teil der Handelsschiffe. Zwar hatte der Weltkrieg den Bestand des Weltpostvereins und des Welttelegraphenvereins nicht ernstlich erschüttert, aber der Wiederaufnahme geregelter Verkehrsbeziehungen mit dem Ausland standen starke Hemmungen entgegen. Das Post- und Telegraphenwesen war die erste öffentliche Einrichtung, die geregelte Beziehungen mit dem Ausland erreichen konnte. Schon 1920 trat der Weltpostkongreß zu Madrid unter Beteiligung Deutschlands zusammen. Neue Wege für den internationalen Verkehrsaustausch bot die Luftpost, die, 1919 bescheiden begonnen, im ständigen Aufwind lag. Große Schwierigkeiten gab es bei der Einrichtung des zwischenstaatlichen Paketdienstes und eine Überwachung des Außenhandels war noch unerläßlich. Die Postordnung zum 01.10.1917 brachte nur unbedeutende Änderungen. Zum 01.10.1918 wurden die außerordentlichen Reichsabgaben erhöht und per Gesetz wurden die Tarife neu gestaltet. Die wichtigsten Änderungen waren ...
- der Wegfall der Reichsabgaben, Erhebung der doppelten Gebühr für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe und Postkarten und des einfachen Fehlbetrages für gebührenpflichtige Dienstbriefe- und Dienstpostkarten, wobei der Betrag, auch für gebührenpflichtige Dienstsendungen, auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abgerundet wurde,
- Wegfall der Gebührenermäßigung für Drucksachen und Pakete mit Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichten,
- Wegfall der Gewichtsstufe bis 100 g bei Warenproben,
- Festsetzung des Meistbetrages der Postaufträge zur Geldeinziehung, der Postnachnahme und der Postanweisung von 800 auf 1.000 RM,
- Freimachungszwang für Briefe mit Wertangabe und Pakete jeder Art, auch auf Sendungen von Behörden,
- Herarbsetzung des Meistgewichtes für Pakete auf 20 kg (vorher 50 kg),
- Beigabe einer Paketkarte bei jedem Paket,
- Entfallen des Bestellgeldes, ausgenommen für Eilsendungen und Zeitungen,
- Einführung von Gebühren für die Rücksendung der Zustellungsurkunde im Ortsverkehr, Behandlungsgebühr für Postvollmachten, Gebühr für umfangreiche Nachforschungen in Höhe der Selbstkosten, Ausfertigung für Doppel zu Einlieferungsscheinen und Postanweisungen, Unterscheidung bei den Paketgebühren nur noch zwischen einer Nahzone bis 75 km und einer Fernzone. Zum 01.01.1920 wurde per Änderung der Postordnung das Päckchen bis 1 kg eingeführt. Einschreiben, Wertangabe, Nachnahme, das Verlangen eines Rückschein und der Vermerk "postlagernd" waren bei Päckchen unzulässig, Eilzustellung (Gebühr wie für Briefsendungen) war zugelassen und Päckchen galten als Briefsendungen. Ab dem 06.05.1920 waren Päckchen auch in die Freie Stadt Danzig, ins Memelgebiet, nach Westpolen, ins Ausland und ins Saarland zulässig. Das Gesetz über Postgebühren vom 01.04.1920 sah für unzureichend freigemachte gebührenpflichtige Dienstpostkarten und Dienstbriefe nur noch den einfachen Fehlbetrag und einen Zuschlag von 10 Pf. vor. Mit der Änderung der Postordnung zum gleichen Zeitpunkt wurde eine Paketlagergebühr für jedes Paket, das ohne Verschulden der Post lagerte, neu eingeführt. Eine Änderung der Postordnung vom 01.10.1920 erhöhte den Meistbetrag für Nachnahmen von 1.000 auf 5.000 RM (ab 01.05.1921 wieder 1.000 RM).
Am 21.03.1919 wurde aus dem Reichs-Postamt das Reichspostministerium und am 01.04.1920 gingen das Postwesen von Bayern und Württemberg auf das Reich über. Eine weitere Änderung kam bereits am 01.07.1922, es wurden die Gebühr für Briefe bis 20 g im Ortsverkehr herabgesetzt, gleichzeitig eine neue Gewichtsstufe für Briefe über 20 bis 100 g eingeführt. Drucksachenkarten fielen als Sendungsart weg, nun unterlagen die Karten der Gebühr für Drucksachen bis 20 g (25 g). Bei Drucksachen war eine Vorstufe für Sendungen bis 20 g gebildet. Die bisherige Gewichtsstufe für Pakete über 50 bis 10 kg wurde geteilt in zwei Stufen über 5 bis 7 1/2 kg und über 7 1/2 bis 10 kg. Am 01.10.1922 wurde das Meistgewicht der Blindenschriftsendungen von 3 auf 5 kg erhöht. Bei Drucksachen wurde am 01.03.1922 die erste Gewichtsstufe von 20 auf 25 g erhöht. Die Paketgebühren wurden umgestaltet und seit dem 01.12.1922 durften einzeln versandte, ungeteilte Druckbände über 1 bis 2 kg als Drucksachen aufgegeben werden. Für Pakete wurde ein neue Gewichtsgrenze mit 3 kg zum 15.01.1923 eingeführt. Zum 01.03.1923 wurde das Höchstgewicht der Briefe auf 500 g festgesetzt sowie ein neuer Gebührensatz über 250 bis 500 g im Orts- und Fernverkehr eingeführt. Der dienstliche Aktenbrief von Behörden fiel als besonderer Versendegegenstand weg. Die Gebühr für Blindenschriftsendungen wurde von 10 Pfennig je 500 g auf 1 Mark je 1 kg erhöht. Die Nachgebühr für nicht- oder unzureichend freigemachte Briefsendungen war vom Doppelten auf das Eineinhalbfache des Fehlbetrages ermäßigt. Für nichtfreigemachte Dienstpostkarten und Dienstbriefe war nur der einfache Fehlbetrag zu erheben, der bisherige Zuschlag von 30 Pfg. fiel weg. Die Berechnung der Eilbestellgebühr wurden vereinfacht. Zum 01.04.1923 wurde bei Warenproben eine Vorstufe bis 100 g eingeführt. Die Paketgebühr wurde auf drei Entfernungsstufen (75 km, über 75 bis 375 km und über 375 km) festgesetzt. Das Paketbestellgeld und die Paketausgabegebühr sind aufgehoben. Im Jahre 1923 kam es auch zur Einführung einer neuen Klasse von Postagenturen, die sog. Postagenturen mit einfacherem Betrieb. Sie waren nur einige Zeit vor Ankunft und nach Abfahrt der Posten geöffnet, hatten aber im allgemeinen dieselben Annahmebefugnisse wie die Postagenturen mit Vollbetrieb, später erhielten sie die Bezeichnung Poststelle II, Land. Im gleichen Jahr waren aus den selbständigen Stadtpostanstalten Zweigpostämter geworden. Am 01.07.1923 fiel der bisherige niedrigere Gebührensatz für Ansichtskarten, für Grüße mit höchstens fünf Worten, weg. Am 01.09.1923 wurde daher die Anwendung einer Schlüsselzahl für die Festsetzung der Gebühren herangezogen. Diese Schlüsselzahl war an die Personalkosten bei der Postverwaltung angelehnt. Zu einer Verdopplung der Gebühren für Briefsendungen und Paketen sah man sich zum 01.11.1923 gezwungen. Vom 15.11.1923 an galten im Paketverkehr mit der Freien Stadt Danzig die Bestimmungen über den Auslandsverkehr. Eine erneute Verdopplung sämtlicher Gebühren im Inlands- und Auslandsverkehr erfolgte am 20.11.1923. Sechs Tage später, am 26.11.1923 wurden sämtliche Gebühren im Inlands- und Auslandsverkehr auf das achtfache der zum 12.11.1923 festgesetzten Sätze angehoben. Am 01.12.1923 wurden die gesetzlich festgelegten Grundbeträge in den für den Dienstgebrauch bestimmten Gebührenübersichten, der Einfachheit halber, mit Rentenmark und Rentenpfennig gezeichnet, weil nach damaliger Voraussicht die Rentenmark in der nächsten Zeit das den Verkehr beherrschende Zahlungsmittel bilden würde. Bei der Bezahlung wurden die Gebühren auf volle Mrd. Mark umgerechnet. Mit dem Reichspostfinanzgesetz vom 28.03.1924 wurde die Deutsche Reichspost eine Reichsanstalt mit Sondervermögen, verbunden mit der Einrichtung eines Verwaltungsrates. Das Reichspostministerium bestand seit 01.04.1924 aus den Abteilungen I Postwesen, II Fernsprech- und Telegraphenbauwesen, III Telegraphen- und Funkwesen, IV Personalwesen, V Haushalts-, Kassen- und Postscheckwesen und VI der Abteilung München. Am 25.07.1924 fiel die Klassenbezeichnung der Postämter weg und am 23.12.1924 erhielt die "Reichspost- und Telegraphenverwaltung" die Bezeichnung "Deutsche Reichspost (DRP)".
Als die Postgebühren zum 01.12.1923 auf die Renten- (Gold-) Mark umgestellt waren, konnte die am 01.01.1924 entwertete alte Mark (Papiermark) noch nicht außer Kurs gesetzt werden. Die Papiermark behielt neben der Rentenmark als Zahlungsmittel Geltung. Am 01.02.1924 wurde die Vorzeigegebühr für Nachnahmen von 20 Pfg auf 10 Pf. ermäßigt, am 15.02.1924 wurden die Gebühren für Kreditbriefe neu geregelt. Die Gebühren für Drucksachen wurden am 01.06.1924 völlig neu gestaltet. Bei den Paketgebühren wurde als erste Gewichtsstufe wieder das Gewicht von 5 kg eingeführt. Für Wertsendungen wurde die bisher für Wertbriefe und versiegelte Wertpakete einerseits und für unversiegelte Wertpakete andererseits abgestufte Versicherungsgebühr für alle Wertsendungen einheitlich festgesetzt, daneben wurde aber eine abgestufte Behandlungsgebühr für Wertbriefe und versiegelte Wertpakete bis 100 Mark einschleißlich (40 Pfg), über 100 Mark (50 Pfg) und für unversiegelte Wertpakete (nur bis 100 Mark zulässig) (25 Pfg) eingeführt. Die Einschreibgebühr wurde von 20 auf 30 Pf. erhöht. Am 01.01.1925 wurden die Gewichtsstufen für Briefe von 20 bis 250 g eingefügt. Es gab nun die Gewichtsstufen bis 20 g, 250 g und 500 g. Am 01 04.1925 wurden versuchsweise Wurfsendungen als neue Art von Drucksachen zugelassen. Als Gebühr wurden 2 Pfg. der tarifmäßigen Drucksachengebühr, aufgerundet auf volle 10 Pfg. festgesetzt. Zur Senkung der Flugzuschläge kam es am 01.05.1925 für Pakete bis 1 kg von 3 auf 2 Mark und darüber für jedes angefangene ½ kg vom 100 auf 60 Pf. Zum 01.10.1926 wurde versuchsweise die Einführung zur Prüfung und Berichtigung von Anschriften (Anschriftenprüfung) eingeführt. Die Gebühr betrug 2 Pf. für jede Adresse unter Aufrundung des Gesamtbetrags auf volle 100 Pf. Außerdem war die Beförderungsgebühr für die Hin- und Rücksendung als Brief oder Paket bei doppelter Gebühr vorauszuentrichten. Seit dem 01.11.1926 waren bei Wurfsendungen Druckstücke mit angehängter Warenprobe zugelassen, Höchstgewicht 20 g, als Gebühr war ? Pf. der Gebühr für Mischsendungen vorgesehen. Seit dem 01.01.1927 wurde die Gebühr für Laufschreiben erst erhoben, wenn feststeht, daß die Post unverschuldet ist. Die Gebühr war von 20 auf 50 Pf. erhöht worden. Zum 01.02.1927 waren Wurfsendungen von mehr als 20 bis 50 g zu einer Gebühr von 3 Pfg je Stück zugelassen. Der 01.08.1927 brachte eine Erhöhung der Fernbriefgebühr von 10 auf 15 Pfg. und gleichzeitig wurden viele Gebühren ebenfalls um 50 bis 60 Prozent erhöht. Die Postwurfsendungen waren nun Bestandteil der Postordnung. Als Gebühren wurde für Drucksachen bis 50 g 3 Pf. und für Mischsendungen bis 20 g 6 Pfg festgesetzt. Im Paketverkehr gabt es statt der drei künftig fünf Entfernungsstufen. Für dringende Pakete wurde statt der bisher gültigen dreifachen Paketgebühr, neben der einfachen Gebühr für gewöhnliche Pakete, ein Zuschlag von 100 Pf. erhoben. Für sperrige Pakete verbleibt es beim alten Zuschlag von 100 Prozent der gewöhnlichen Paketgebühr. Bei Wertsendungen wurde die Versicherungsgebühr mit 10 Pf. je 500, statt bisher 100 RM, erhoben. Im Postanweisungsverkehr wurde eine neue Beitragsstufe zu 10 RM eingeführt. Für die Beförderung der gelben Postscheckbriefe war eine Gebühr von 5 Pf. neu vorgesehen. Am 01.10.1927 wurden die Bestimmungen über Nachgebühren geändert. Bisher war der eineinhalbfache Fehlbetrag auf 5 Pf., mindestens 10 Pf. aufzurunden, der Mindestbetrag von 10 Pf. fiel weg. Versuchsweise wurde das Verfahren zur "Prüfung von Anschriften" (Anschriftenprüfung) unter Herabsetzung der Gebühr umgestaltet. Die Gebührenerhebung wurde neu geregelt, denn ohne Beförderungsgebühr waren für jede Prüfung der Anschrift 2 Pf., aufgerundet auf volle 10 Pf., aber mindestens 20 (statt bisher 100) Pf. zu zahlen. Für Einzelaufträge waren besondere Postkartenformblätter (sie waren selbst herzustellen) zu verwenden und mit 3 Pf. zu frankieren. Drucksachenkarten waren seit dem 01.07.1928 nicht mehr "offen versandte Karten", sondern "ohne Umschlag versandte Karten". Neu waren am 01.11.1928 die Auskunftsstellen über Postwurfsendungen. Die Antworten kosteten einschließlich der Beförderungsgebühr 50 Pf., die als Nachgebühr erhoben werden. Durch die Postordnung vom 30.01.1929 wurde an dem sachlichen Inhalt der Postordnung vom 22.12.1921 nichts geändert. Es sind jedoch an verschiedenen Stellen überholte Bezeichnungen durch zeitgemäße ersetzt und auch sonst Umstellungen und Änderungen vorgenommen worden. Die Postordnung von 1921 galt bis in Zeit der Deutschen Bundespost, also bis 1963.
Am 01.03.1931 kam es zur Herabsetzung einiger Gebühren. Die Gebühren für Drucksachen bis 20 g galten auch nach dem Saargebiet, Freie Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg, Österreich und Ungarn. Postwurfsendungen und Pakete über mehr als 10 kg. wurden ebenfalls billiger, um nur die Wichtigsten zu nennen. Am 15.01.1932 wurden die Gebühren für Fernbriefe bis 250 g, für Fernpostkarten und für Pakete ermäßigt. Für Pakete wirde wieder eine Zustellgebühr erhoben. Die Paketabholungvergütung fiel weg und der Freimachungszwang für gewöhnliche Pakete wurde aufgehoben. Die neuen Inlandsgebühren für Briefe und Postkarten galten auch im Verkehr mit dem Saarland, der Freien Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg und Österreich. Im Grenzverkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz wurden die Gebühren für Briefe und Postkarten geändert. Die Postkarten zu 8 und 8+8 Rpf. wurden vom 15.01.1932 an zu 6 und 12 Rpf. verkauft. Seit Beginn des Jahres 1932 wurde der Postpaketverkehr mit dem Ausland durch wirtschaftliche Maßnahmen europäischer und außereuropäischer Länder zum Schutz gegen unerwünschte Einfuhr in steigendem Maße gehemmt. Unter der Bezeichnung "Postzeitungsgut" wurde versuchsweise eine neue Versendungsart für Zeitungen gegen ermäßigte Gebühr zugelassen. Das Postgut folgte, zunächst versuchsweise, am 15.01.1933. Mit dem 01.08.1933 wurde bei Drucksachen die Anfangsstufe von 20 auf 50g erweitert. Der Zuschlag für sperrige Pakete wurde von 100 auf 50 Prozent ermäßigt. Die Gebühren für Postwurfsendungen für Drucksachen bis 20 g wurden auf 1 1/2 Rpf., für Mischsendungen auf 4 Rpf. gesenkt. Seit dem 01.10.1933 wurde für sperrige Pakete ein Zuschlag von 50 Prozent (vorher 100 Prozent) der Paketgebühr erhoben. Am 01.12.1933 traten folgende Veränderungen ein:
a) Die Briefgebühr für Sendungen über 20 bis 250g war im Ortsverkehr von 15 auf 16 Rpf. heraufgesetzt und im Fernverkehr von 25 auf 24 Rpf. ermäßigt worden; b) Die Gebühr für Drucksachen bis 20g war allgemein von 4 auf 3 Rpf. und c) die Gebühr für Drucksachen-Postwurfsendungen ist von 1 1/2 auf 1 Rpf. ermäßigt worden; d) den Drucksachen durften unter bestimmten Bedingungen kleine Muster in geringer Stärke beigefügt werden. Für Briefpäckchen ist Einschreiben, Nachnahmebelastung und das Verlangen eines Rückscheins zugelassen. Im Jahre 1934 wurde die Bezeichnung "Oberpostdirektion" in "Reichspostdirektion" umgewandelt. Auf Grund des "Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung" vom 27.02.1934 wurden die Direktionen in Darmstadt, Halle (Saale), Konstanz, Liegnitz und Minden (Westfalen) zum 1. April aufgehoben. Mit der "Machtergreifung" der Nationalsozilaisten kam es am 28.02.1933 zur Aufhebung des Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnises. Durch das "Gesetz über die Postabfindung" vom 15.07.1933 erhielten die Länder Bayern und Württemberg eine Postabfindung nach den Vorschriften dieses Gesetzes, als Vergütung für die Übertragung der landesherrlichen Posten und Telegraphen. Anfang 1934 erhielten die Bildpostkarten für Sammlerzwecke einen Aufdruck, aus dem das Herstellungsjahr und die Nummer der Auflage, des Druckzylinders und des Bildes zu ersehen war. Zum 01.07.1934 wurden die Bestimmungen für Höchst- und Mindestmaße für Briefsendungen, über Drucksachen, Postwurfsendungen, Geschäftspapiere, Päckchen und den Zeitungsvertrieb in einigen Punkten geändert. Die Rückgliederung des Post- und Fernmeldewesens des Saarlands in die Deutsche Reichspost erfolgte am 01.03.1935. Neue Richtlinien für die Bemessung von Leistungen bei der DRP erschienen am 01.10.1937, wobei die Bemessung sich nach dem Geschäftsaufkommen richtete. Die sich daraus ergebenen Richtlinien für die Bewertung der Dienstposten im Bereich der DRP traten am 14.04.1938 in Kraft. Seit dem 19.03.1938 unterstanden die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung und das Postsparkassenamt der Reichsverwaltung Deutsche Reichspost dem Reichspostminister. Die Einführung neuer Postgebühren für Briefe und Postkarten im Lande Österreich erfolgte am 04.04.1938. Am 01.08.1938 erfolgte die endgültige Einführung neuer Postgebühren und die Angleichung des Postdienstes im Lande Österreich. Seit dem 15.05.1938 gab es keine Briefpäckchen bis 1 kg mehr. Rohrpost- und Luftpostsendungen wurden am 15.07.1938 in die Postordnung aufgenommen. Die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens in den sudetendeutschen Gebieten Sudetenland wurde am 29.10.1938 in die Reichspostverwaltung eingegliedert. Am 20.10.1939 erfolgte die Überleitung der Post- und Telegraphenverwaltung der bisherigen Freien Stadt Danzig auf das Deutsche Reich. Am 01.01.1940 erfolgte die Einführung des Post- und Fernmelderechts in den eingegliederten Ostgebieten. Der Nachrichtenverkehr wurde am 09.04.1940 in der "Verordnung über den Nachrichtenverkehr" neu geregelt. Der unmittelbare und mittelbare Nachrichtenverkehr mit dem feindlichen Ausland wurde verboten. Der Nachrichtenverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland war grundsätzlich zulässig, wobei keine Nachrichten über die militärische, wirtschaftliche oder politische Lage übermittelt werden durften. Der Inlandsnachrichtenverkehr konnte aus Gründen der Kriegsführung durch das Oberkommando der Wehrmacht Beschränkungen oder Auflagen unterworfen werden. Die Kriegseinwirkungen verlangten den Ausschluß von sperrigen und umfangreichen Paketsendungen. Vom 15.08.1942 an wurden bis auf weiteres die sperrige Paketsendungen für den Inlandsdienst ausgeschlossen. Vom 12.05.1943 an wurde die förmliche Zustellung von gewöhnlichen Briefen auf Grund einer Verordnung des Reichsministers der Justiz über Kriegsmaßnahmen bis auf weiteres aufgehoben. Am 15.10.1943 trat die Verordnung zur Änderung der Postordnung in Kraft. Es waren nur noch Briefsendungen bis 500 g unter Einschreiben anzunehmen. Päckchen, Bahnhofsbriefe und -zeitungen waren völlig von der Einschreibung ausgenommen. Vom 10.12.1943 an wurde der Einschreibdienst für Briefe an Behörden sowie von und an Dienststellen der NSDAP wieder bis 1.000 g zugelassen. Eine große Einschränkung im normalen Postverkehr mußte im Amtsblatt 77 vom 14.08.1944 verkündet werden. Nicht mehr zum Versand zugelassen waren Päckchen, Postgüter und dringende Pakete, Pakete einschließlich der versiegelten und unversiegelten Wertpakete, sofern sie nicht unbedingt kriegswichtig waren, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere und Mischsendungen. Aufgehoben wurde jede Eilzustellung, die Briefzustellung fand nur noch einmal am Tage und nicht mehr am Sonntag statt, die Briefkastenleerung wurde weitgehend eingeschränkt. Die Zustellgebühr für Pakete fiel weg und die Paketgebühr unterschied nur noch zwei Zonen. In der Nahzone bis 75 km wurden die Paketgebühren der bisherigen Zone 1 erhoben, für die Fernzone, über 75 km, die Gebühren der bisherigen Zone 3. Nicht berührt war die Feldpost und der Dienstpostverkehr. Offene Briefsendungen, als Briefe freigemacht, waren nicht zu beanstanden. Im Januar 1945 kam es zu größeren Einschränkungen durch den Ausfall der meisten Eisenbahnfernzüge. Es wurde nun im Briefdienst nach Orts-und Nachbarortspostdienst einerseits und Fernpostdienst andererseits unterschieden. Der Ortsverkehr umfaßte den Orts- und Landzustellbezirk, der Nachbarortsverkehr die Verbindungen mit verkehrsmäßig günstigen Orten. Welche als Nachbarort galten, stellte der Postamtsvorsteher fest. Die Leitung der Post über die Bahnpost war nur erlaubt, wenn genügend Platz in den Bahnpostwagen zur Verfügung stand. Für den Orts- und Nachbarortsverkehr waren nur noch Postkarten und Briefe bis 1.000 g und eingeschriebene Briefe nach der Einschränkung von 1944 zugelassen. Danach war das Höchstgewicht auf 100 g begrenzt und jedes Postamt hatte ein eigenes Kontingent. Eingeschriebene Briefe bis 500 g mußten offen am Schalter eingeliefert werden, damit der Beamte die dringende Notwendigkeit feststellen konnte, um die Beförderung doch noch zulassen zu können. Der Fernpostdienst ließ nur gewöhnliche Postkarten und Briefe bis 20 g für private Versender zu. Behörden konnten Briefe bis 500 g in dringenden kriegs- und lebensnotwendigen Fällen mit Genehmigung der zuständigen RPD versenden und erhalten. Von einem geregelten Postbetrieb konnte nicht mehr geredet werden.
König Maximilian Joseph von Bayern schloß am 15.03.1806 ein "Regierungs-Abtretungspatent" mit Kaiser Napoleon und das bisher zu Bayern gehörige Herzogtum Berg ging an Frankreich über. Der Schwager des Königs, Joachim Murat, wurde neuer Herrscher über das Herzogtum Berg, dem auch noch die rechtsrheinischen Teile des vormals preußischen Herzogtums Kleve hinzugefügt wurden. Durch den Vertrag von Paris (Rheinbundakte) wurde Joachim Murat zum Großherzog von Kleve und Berg erhoben. Murat befahl, "die Posten den Thurn und Taxisschen Beamten abzunehmen, weil er ihnen keine Verschwiegenheit zutraute". Napoleon befahl, die Beamten aus den Postämtern zu vertreiben. Ab dem 15.05.1806 begann der französische Postinspektor du Preuil aus Paris, den Postdienst im "Großherzogtum Berg" einzurichten und die vorläufige Leitung der Post zu übernehmen. Am 17.05.1806 erschien eine Verordnung, die zur Beschlagnahme aller Posteinrichtungen führte. Der Übergang auf die französische Verwaltung verlief ohne größere Störungen. Streitigkeiten gab es mit Thurn und Taxis um die Vergütung der beiderseitigen Gebührenanteile, die bei Grenzüberschreitungen von Postsendungen anfielen. In Düsseldorf wurde eine Generaldirektion der Posten eingerichtet und dem bergischen Finanzminister unterstellt. Generalpostdirekor wurde du Preuil. Auf Veranlassung Napoleons wurde am 26.10.1806 in Hamburg ein "Bergisches Oberpostamt" eingerichtet. In Bremen übernahm das neue bergische Oberpostamt am 15.02.1807 den Betrieb der taxisschen, preußischen und hannoverschen Postämter und Postkurse. Nur noch das stadtbremische Postamt, das den Kurs nach Holland und Hamburg und nach Übersee betreute, blieb bestehen. Der Vertrag vom 04.06.1808 brachte dann auch das bremische Postamt in bergische Postverwaltung. Wenig später wurde auch in Lübeck ein bergisches Postamt eingerichtet. Durch den Frieden von Tilsit am 09.07.1807 kamen die ehemaligen Abteien Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit dem Teil der Stadt Lippstadt, das Fürstentum Münster mit Kappenberg, die Grafschaften Tecklenburg und Lingen sowie die Grafschaft Dortmund zum Großherzogtum Berg. Bei den bergischen Postanstalten unterschied man zwischen Postämtern (directions) und Postexpeditionen (expéditions). Am 01.01.1809 gab es im Bereich der Generalpostdirektion 30 Postämter und 97 Postexpeditionen. Die Postexpeditionen wurden von Postexpeditoren verwaltet, die einem Postamt unterstanden. Ende 1809 übernahm die bergische Postverwaltung noch die Post im Herzogtum Aremberg und im Fürstentum Salm. Nach der Schlacht bei Leipzig wurde das gesamte Großherzogtum Berg von alliierten Truppen besetzt. Am 15.11.1813 fand die großherzoglich bergische Post nach siebenjähriger Tätigkeit ihr Ende. Nach einigem Hin und Her übernahm Thurn und Taxis die Post im Generalgouvernement Berg, bis die Post am 30.06.1816 von Preußen übernommen wurde. Nach den Pariser Friedensschlüssen kam am 10.11.1814 das Großherzogtum Berg als solches an Preußen.
In der Schlacht von Jena und Auerstedt am 14.10.1806 wurde Preußen vernichtend geschlagen. Durch den Frieden von Tilsit am 09.07.1807 verlor Preußen zahlreiche Gebiete, die von Frankreich besetzt wurden. Aus Teilen dieser Gebiete bildete Napoleon das "Königreich Westphalen". Er machte seinen Bruder Jérôme zum König und rief das Königtum am 07.12.1807 aus. Die kurze Zeit des Bestehens des Königreichs Westphalen war für die Entwicklung der Post in Deutschland von großer Bedeutung. Es kamen französische Fachleute, um Napoleons Vorstellungen eines modernen Postwesens zu verwirklichen. In Deutschland hatte sich die Post nicht als einheitliches Ganzes entwickeln können. Die Interessen der deutschen Landesherren, der Könige, Herzöge und Kurfürsten, die auf Ihre Posthoheit pochten, hatten dies verhindert. Postalisch blieb erst einmal alles beim Alten. Die General-Post-Direktion in Hannover, die Post-Direktion in Braunschweig und die Oberpost-Direktion in Kassel arbeiteten weiter. Von Hannover aus wurden auch die nicht zum Königreich Westfalen gehörenden Gebiete der alten Landesteile weiter verwaltet. Das französische Postrecht konnte nicht ohne weiteres eingeführt werden. In Frankreich war das Fahrpostenwesen (Paket- und Personenpost) privater Initiative überlassen, während es in Deutschland Sache der staatlichen Post war. Zum Gebiet der westfälischen Postverwaltung gehörten Anhalt-Dessau mit Dessau, Gröbzig, Radegast, Sandersleben und Zerbst, Anhalt-Cöthen mit Cöthen, Güsten und Roslau, Anhalt-Bernburg mit Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Harzgerode und Hoym, Lippe-Detmold mit Alverdissen, Bösingfeld, Detmold, Lemgo und Salzuflen, Schaumburg-Lippe mit Bückeburg, Hagenburg und Stadthagen, das Fürstentum Waldeck mit Arolsen, Corbach und Pyrmont, das Herzogtum Lauenburg mit Büchen, Hamfeld, Lauenburg, Mölln und Ratzeburg, Mecklenburg-Schwerin mit Boizenburg und Lübten, Sachsen-Meiningen mit Meiningen und Salzungen, das Herzogtum Hessen der Orte Stadtberge sowie Postanstalten in den freien Städten Bremen, Hamburg, Bergedorf und Lübeck. Hinzu kamen die wichtigen Verbindungen mit dem Ausland. Das Königreich nahm Verhandlungen über den Postaustausch und Transit mit Preußen (Juli 1808), dem Großherzogtum Berg, Sachsen (Dezember 1808) und Bayern (September 1808) auf und schloß Postverträge ab. Von besonderer Wichtigkeit war naturgemäß der Vertrag mit Berg, da die meiste Post nach und aus Frankreich durch das Großherzogtum zu leiten war. Die Organisation der Posten regelte ein königliches Dekret vom 11.02.1808. Die bereits bestehenden Pferdeposten wurden beibehalten. In größeren Orten unterhielt ein vom Finanzminister eingesetzter Direktor ein Briefpostbüro, während der Posthalter das Fuhrwesen besorgte. In kleinen Orten wurde die Brief- und Pferdepost von einem Postmeister betrieben, welcher ebenfalls vom Finanzminister in sein Amt berufen wurde. An Orten ohne Postanschluß war mit einem geeigneten Ortsbewohner ein Kontrakt auf der Grundlage des Postreglements abgeschlossen worden. Die Portofreiheit war sehr großzügig, erstreckte sich aber nur auf Briefe und Briefpakete im Inlandsverkehr. Bei Sendungen ins Ausland war das fremde Porto zu zahlen. Ein Dekret vom 31.10.1808 brachte den ersten einheitlichen Tarif, der am 01.01.1809 in Kraft trat. Die neuen Tarife waren recht hoch. Die schlecht unterhaltene Verwaltung, die große Zahl der Beamten und die enorme Höhe der Gebühren verhinderten einen Gewinn aus der Post. Die Verluste an Postsachen veranlaßte die Verwaltung, jeder Post eine militärische Eskorte beizugeben. Alle Briefe waren vom 01.01.1809 an in Franken und Centimen zu berechnen. Das Porto der Briefe und Brief-Pakete war nach den kürzesten Entfernungen und ihrer Schwere nach angezeigt. Die Entfernungen waren nach den Postkarten von Büreau zu Büreau auszumessen, so wie die Couriere solche zu passieren hatten.
Bezeichnung für eine heimatgeschichtliche Sammlung, deren Thema sich speziell mit der postalischen Entwicklungsgeschichte eines bestimmten Gebietes, Ortes oder Dienstzweiges befaßt und oft auch zeitlich begrenzt ist.
Nach dem 2. Weltkrieg stand das gesamte Nachrichtenwesen unter der Hoheit der vier Besatzungsbehörden, die es unterschiedlich handhabten. Entsprechend unterschiedlich verlief auch der Wiederaufbau notwendige Postdienste. Anfangs konnten nur Ortssendungen angenommen, befördert und zugestellt werden. Danach wurde der Behördenbriefverkehr durch Kuriere in die nächste Umgebung eingerichtet und nach und nach erweitert und es folgte die Zulassung des privaten Ortsbriefverkehrs. Ab Juli 1945 wurde der Briefverkehr schrittweise auf die Ländergebiete, bis Oktober jeweils auf die gesamte Zone und kurz darauf auch auf die übrigen Besatzungszonen ausgedehnt. Bei der Post waren in der Regel nur gewöhnliche Postkarten und offene Behörden-, Banken- und Geschäftsbriefe zugelassen. Eine bevorzugte Behandlung erfuhren die Postverbindungen für die im Kriege als Fremdarbeiter nach Deutschland verschleppten Ausländer und für die Arbeit des Roten Kreuzes. Für den Postverkehr von Banken, Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei wurden spezielle Kurierdienste mit oder ohne Mitwirkung der Post eingerichtet. Ein besonderes Problem stellte die Bahnpost dar, die nur langsam wieder in Gang kam. Die Bahnstrecken waren durch Kriegseinwirkung weitgehend zerstört und es fehlte an Kohlen und noch einigermaßen brauchbaren Bahnpostwagen. Immerhin konnten wenigstens größere Postbezirke miteinander verbunden werden. Im Herbst 1945 bestanden auch bereits Verbindungen im Interzonenverkehr. Die erste deutsche Bahnpost, die über die Landesgrenze hinausging, fuhr am 01.09.1948 zwischen Frankfurt/Main nach Venlo in den Niederlanden. Am 29.08.1946 wurde ein Luftpostverkehr von den USA nach Deutschland aufgenommen.
In der britischen Zone nahm bereits am 19.09.1945 die Reichspost-Oberpostdirektion für die britische Zone (BZRPO) in Bad Salzuflen ihre Tätigkeit auf. Bis dahin war in den Oberpostdirektionen ab Anfang Juni 1945 unabhängig voneinander ein beschränkter Postdienst von Briefen und Postkarten wieder aufgenommen worden. Die Besatzungszone war aufgeteilt in die Bezirke Braunschweig, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Kiel, Köln und Münster. Aufgabe dieser Behörde war es, dafür zu sorgen, daß der Postverkehr innerhalb der britischen Zone (unter militärischer Oberaufsicht) nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden konnte.
In der amerikanischen Zone nahm am 01.03.1946 die Oberpostdirektion in München, mit ähnlichen Aufgaben, ihren Dienst auf. Ihr waren die Oberpostdirektionen in Frankfurt am Main, Karlsruhe, Nürnberg, Regensburg und Stuttgart unterstellt.
In der französischen Zone gestaltete sich der Aufbau der Verwaltung schwieriger. Nach der Festlegung der Grenzen umfaßte das Gebiet die Reichspostdirektions-Bezirke Koblenz und Saarbrücken, außerdem Teile, deren Verwaltungssitz in der amerikanischen Zone lag. Die Direktion Saarbrücken war bei der Räumung des Saarlandes verlegt worden und daher noch nicht wieder arbeitsfähig. Man begann im Juni 1945 damit, in Trier und Neustadt an der Weinstraße neue Oberpostdirektionen einzurichten. Es kamen im Sommer 1945 Oberpostdirektionen in Freiburg im Breisgau und Tübingen hinzu. Die Leitung übernahm die französische Direction des PTT du Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'occupation mit Sitz in Baden-Baden. Die Franzosen waren an der Bildung einer deutschen Zentralstelle zunächst nicht interessiert, mußten sich aber der Notwendigkeit beugen und am 01.09.1945 in Rastatt ein Deutsches Postzentralamt in der französischen Zone (DPZ) eröffnen.
Anfang August 1946 sollte auf einer Tagung von Postfachleuten in Stuttgart der Aufbau einer zentralen Postverwaltung für die vier Besatzungszonen diskutiert und wenn möglich zur Beschlußfassung vorbereitet werden. Die Vertreter der französischen und sowjetischen Zone erschienen nicht. Nun beschloßen die britische und amerikanische Militärregierung eine solche Zentrale Postverwaltung für ihre Zonen. Die "Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes" (HVPF) mit Sitz in Frankfurt am Main nahm am 16.10.1946 ihre Tätigkeit auf. Die Zentralstellen in München und Bad Salzuflen stellten daraufhin ihre Tätigkeit ein. Bezüglich der Gebühren galt immer noch die Postordnung von 1929, in deren Anlage die Postgebühren waren. Allerdings konnte die Postordnung nach der deutschen Kapitulation am 08.05.1945 für einige Zeit nicht mehr angewendet werden, weil der Postverkehr von den Alliierten eingestellt worden war. Mit Wirkung vom 01.03.1946 wurden auf "Anordnung des Alliierten Kontrollrats" in allen vier Besatzungszonen einschließlich Groß-Berlin gleichmäßig sämtliche Postgebühren (außer für Postanweisungen, Postscheckgebührhren und Wertangabegebühren) verdoppelt. Vom 06.03.1947 an stand das Post- und Fernmeldewesen in der amerikanischen und britischen Zone (sogenannte BI-Zone) unter einheitlicher Leitung. Am 01.05.1948 wurde der Luftpostdienst nach dem Ausland mit Einschränkungen wieder zugelassen. Der erste innerdeutsche Luftpostverkehr erfolgte am 15.07.1948 zwischen Frankfurt a. M. nach Berlin und seit dem 05.01.1949 zwischen Hamburg und Stuttgart. Nachdem am 20.06.1948 die Währungsreform zum 21. Juni verkündet wurde und die Einführung der Deutschen Mark (DM) in Westdeutschland (d. h. in den drei westalliierten Besatzungszonen) erfolgte, konnten vom 21. bis 23. Juni 1948 im Westen die alten Freimarken noch aufgebraucht werden, wobei der zehnfache Betrag zu verkleben war. In der Sowjetischen Zone erfolgte am 23.06.1948 ebenfalls eine Reform, bei der die alten Reichsmarkscheine einfach mit Kupons und Wertaufklebern versehen wurden. Die vom "Direktor der Verwaltung für das Post- und Fernmeldewesen" aufgrund des Artikels II des Gesetzes über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Währungsreform vom 24.06.1948 erlassene "Zweite Anordnung über Gebühren im Post- und Fernmeldewesen" vom 08.08.1948 brachte mit Wirkung vom 01.09.1948 eine grundlegende Neuregelung der Postgebühren. In dieser Anordnung wurden alle Gebühren im Postwesen neu festgesetzt. Die Gebührensätze lagen im Durchschnitt um 50 Porzent über dem Stand von 1933, als zum letzten Mal eine Gebührenneuregelung vor dem 2. Weltkrieg erfolgte. Ab dem 04.10.1948 galten die Gebühren auch in der französischen Zone. Die Postverwaltung in der sowjetischem Zzone behielt die auf Anordnung des Alliierten Kontrollrats am 01.04.1946 festgesetzten Postgebühren zunächst noch bei. Im Verkehr nach der Deutschen Demokratischen Republik und nach Ostberlin gelten die Inlandsgebührenbestimmungen der Deutschen Bundespost. Für die in der Deutschen Demokratischen Republik und in Ostberlin eingelieferten Sendungen waren die Gebührenbestimmungen der DDR maßgebend.
Die Postgeschichte von Berlin bildet in der Philatelie ein eigenständiges Gebiet. Dies liegt an den politischen Verhältnissen in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg, die eigene Briefmarkenausgaben für (West-)Berlin nach sich zogen. Unter "Berlin" versteht der Philatelist im allgemeinen dieses Sammelgebiet. Darüber hinaus gibt es sieben Marken, die sogenannte Bärenausgabe, die 1945 für ganz Berlin erschienen. Bei Einführung der Briefmarken lag Berlin wie das ganze Königreich Preußen im Bereich der preußischen Staatspost. Dementsprechend galten bis nach dem 2. Weltkrieg in Berlin die Briefmarkenausgaben von Preußen (1850–1867; gültig bis zum 31.12.1867, mit Ausnahme einiger Dienstmarken), des Norddeutschen Postbezirks (1868–1870; gültig bis zum 31.112.1871 mit einigen Ausnahmen) und des Deutschen Reiches (1871–1945). In Berlin waren die Verhältnisse nach dem dortigen Ende der Kämpfe am 02.05.1945 sehr schlecht. Noch bis zum 21.04.1945 traf Bahnpost aus dem Westen ein, das Postscheckamt war noch tätig und bis zum 26.04.1945 wurden noch Briefkästen geleert und Briefe zugestellt. In einer Verfügung vom 14.05.1945 der "Reichspostdirektion Berlin" hieß es dann, daß "jede dienstliche Handlung im Post- und Fernmeldebetrieb vorerst zu unterbleiben" hätte. Dennoch waren die verbliebenen Postler aufgerufen, zur Arbeit zu erscheinen, um schon mal die notwendigsten Aufräumungsarbeiten durchzuführen. Am 19.05.1945 wurde die Zuordnung des Post- und Fernmeldewesens in Groß-Berlin zum Magistrat vollzogen, womit Betrieb und Verwaltung eine städtische Angelegenheit wurden. Nach Abzug der Russen aus dem Westteil kamen am 04.07.1945 Amerikaner und Briten und die Franzosen folgten am 12.08.1945. Groß-Berlin unterstand nun der Alliierten Kommandantur. Seit dem 18.05.1945 gab es eine nicht öffentliche Stafettenpost. Postalisch wurde der Gelddienst für Postanweisungen und Postscheckdienst am 22. Juni wieder aufgenommen. Seit dem 02.08.1945 gab es einen eingeschränkten, offiziellen Postdienst für Postkarten. Briefsendungen bis 1.000 g waren nur von Behörden und öffentlichen Betrieben abzusenden. Die Sowjets richteten ihre Zentralverwaltung für die sowjetische Besatzungszone in Personalunion bei der Magistratspost ein. Damit sollte erreicht werden, daß die Berliner Magistratspost unter die Verwaltung der Sowjets kam. Die Briten und Amerikaner hatten ihre Bizone, die Russen wandelten die bisherige Zonenpostverwaltung zur "Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone" in Ost-Berlin um. Ihr unterstellt waren die Oberpostdirektionen Dresden, Erfurt, Halle, Potsdam und Schwerin. 1948 wurde endgültig klar, daß die Sowjets die Viermächteverwaltung Berlins beseitigt sehen wollten. Am 20.03.1948 verließ die sowjetische Delegation den Kontrollrat und am 16.06.1948 zog die sowjetische Delegation aus der Alliierten Kommandantur Berlin aus. Zu dieser Zeit wurde der Paket- und Päckchenversand zwischen Berlin und den vier Besatzungszonen unterbrochen, der im Mai 1947 zugelassen worden war.
Die Währungsreform in Westdeutschland vom 20.06.1948 bot Anlaß zur völligen Schließung der Verkehrswege zwischen Ost und West. Die Sowjets verfügten ihre Geldreform zum 23.06.1948 in der Ostzone und Groß-Berlin. Am 25. Juni wurde die DM der Bank Deutscher Länder als gesetzliches Zahlungsmittel in den Westsektoren Berlins eingeführt. Schon am 24.06.1948 wurden an den Schaltern der westberliner Postämter die Marken der BI-Zone (Kontrollratsserie 1947 mit Posthörnchenaufdruck) gegen Ostmark abgegeben. Die Ostzone erkannte diese Postwertzeichen nicht an und erklärte sie und die ganze Postverwaltung in Berlin (West) für illegal. Am 01.09.1948 gab man in Berlin (West) neue Briefmarken mit dem Aufdruck "BERLIN" in Schwarz heraus. Auch sie wurden für Ostgeld bei den Westberliner Postämtern verkauft und ebensowenig vom Osten akzeptiert. Im Osten wurden die Restbestände der "Bärenmarken" mit dem Aufdruck "Sowjetische Besatzungszone" versehen und verkauft. Sofort verboten die West-Alliierten die Verwendung ostzonaler Marken. Die Magistratspost gab ab Januar 1949 neue Marken mit Aufdruck "BERLIN" in Rot heraus, die nur gegen Westgeld verkauft werden durften. Während der neunmonatigen Blockade Berlins mit der Luftbrücke der Alliierten erfolgte die Postversorgung mit dem Westen auf dem Luftwege. Auch danach wurde ein großer Teil der Post so befördert. Am 17.12.1948 wurde Ernst Reuter einstimmig zum Oberbürgermeister gewählt. Die DM-West wurde am 20.03.1949 in West-Berlin alleiniges Zahlungsmittel und die Westzonen nun in das westdeutsche Wirtschafts- und Finanzsystem eingebunden. Der Weg war nun frei für eine Angleichnung im Verwaltungs- und Gebührenwesen mit der westdeutschen Bundespost. Es gab zwar Unterschiede in der Gebührenerhebung, aber die Postwertzeichen wurden gegenseitig zur Freimachung im anderen Postgebiet anerkannt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Wahl des Bundespräsidenten am 20.09.1949 in Berlin wurde die Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes (HVPF) in Frankfur/Main mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Postministeriums beauftragt. Mit Wirkung vom 01.04.1950 wurden die Oberpostdirektionen in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern der französischen Zone von der Verwaltung des Bundes übernommen. Am 24.06.1948 führte die Sowjetunion in ihrer Besatzungszone als Reaktion auf die Währungsreform in der Westzonen eine eigene Währungsreform durch, die das Gebiet von Groß-Berlin mit einschloß, von den Westalliierten aber nicht anerkannt wurde. Mit der Währungsreform wurden verschiedene überdruckte Ausgaben der Gemeinschaftsausgaben in neuer Währung (Ostmark) ausgegeben und sofort in der SBZ und im sowjetischen Sektor von Berlin verwendet. Von diesem Moment an entstand mit der wirtschaftlichen Trennung Berlins in West- und Ost-Berlin auch die postalische Trennung. Die westlichen Alliierten verfügten daraufhin am 25.06.1948 eine eigene Währungsreform in West-Berlin, die neue Ostmark war hier aber ebenso gültig wie die neuen SBZ-Marken. Am 03.09.1948 wurde im Westteil der Stadt eine neue Briefmarkenserie ausgegeben. Dazu wurden 20 Marken der sogenannten 2. Kontrollratsausgabe (also Ausgaben der alliierten Besetzung für Gesamtdeutschland) mit einem schwarzen Aufdruck "Berlin" überdruckt (Schwarzaufdruck). Mit diesen Schwarzaufdrucken begann das Sammelgebiet "Berlin". Das war der Beginn des "Berliner Postkriegs". Am 20.01.1949 und am 21.03.1949 erschien eine weitere, diesmal rot überdruckte Serie der 2. Kontrollratsausgabe (Rotaufdruck). Die Marken mit Rotaufdruck wurden nur noch gegen D-Mark verkauft. Am 21.03.1949 wurde die D-Mark zum alleinigen Zahlungsmittel in West-Berlin erklärt. Die Benutzung der SBZ-Marken wurde in West-Berlin nach und nach eingeschränkt. Ab dem 20.01.1950 waren die Berliner Marken während ihrer Gültigkeitsdauer auch in der Bundesrepublik gültig. In West-Berlin durften ab dem 27.10.1949 auch die noch gültigen Marken der Bizone, der französischen Zone und der Bundesrepublik verwendet werden. Die endgültige und dauerhafte Genehmigung, bundesdeutsche Marken während ihrer Gültigkeitszeit auch in West-Berlin zu verwenden, wurde am 04.02.1950 erteilt. Mit dem 04.02.1950 gab es bis zur Wiedervereinigung die Sammelgebiete Bundesrepublik, West-Berlin und DDR (bei Sammlern kurz: Bund, Berlin und DDR), die Briefmarken herausgaben. Bis Mitte 1959 kam noch das Saarland als viertes Sammelgebiet dazu. Ost-Berlin hatte innerhalb der DDR keinen Sonderstatus. Die Marken von West-Berlin und der Bundesrepublik waren wechselseitig gültig. Bis auf wenige Ausnahmen wurden keine Berliner Marken an den Postschaltern in Westdeutschland und umgekehrt verkauft. Es gab aber zwei Ausnahmen. Das Postamt im Bonner Bundeshaus führte seit Beginn der 1950er Jahre aus Solidarität mit dem geteilten Berlin sowohl Marken der Deutschen Bundespost als auch Marken der Deutschen Bundespost Berlin. Die am 01.03.1963 erschienene Berliner 3-Pfennig-Dauermarke mit der Darstellung des Brandenburger Tores im Querformat wurde als Ergänzungswert auch an westdeutschen Postschaltern angeboten. Eine Änderung im Berliner Postwesen gab es 1955. Bis dahin war der West-Berliner Senat für die Ausgabe von Briefmarken im Westteil der Stadt zuständig. 1955 wurde die "Landespostdirektion Berlin" gegründet. Diese war aber kein Teil der Bundespost, sondern verdankte ihre Aufgaben und ihre Rechte einer entsprechenden Genehmigung durch die Westalliierten. Die Alliierten stimmten aber zu, daß ab 1955 "Deutsche Bundespost Berlin" auf den Marken stehen durfte. Ab 1959 entsprachen alle Berliner Dauerserien in Motiv und im Wert den entsprechenden Ausgaben der Bundespost. Die Ausgabebezeichnung "Deutsche Bundespost Berlin" anstelle der sonst üblichen Aufschrift "Deutsche Bundespost" war bei diesen Marken der einzige Unterschied. 1990 erhielt Deutschland im Zwei-plus-Vier-Vertrag die volle Souveränität. Neben anderen Einschränkungen wurde auch der Sonderstatus West-Berlins aufgehoben. Eigene Berliner Briefmarkenausgaben waren nicht mehr nötig und die letzte Berliner Marke erschien am 27.09.1990, wenige Tage vor der Wiedervereinigung. Noch gültige Marken West-Berlins durften ab dem 02.07.1990 auch in der DDR verwendet werden und in der DDR wurden Marken in D-Mark-Währung ausgegeben. Diese Marken waren umgekehrt auch in West-Berlin bis zum 31.12.1991 gültig und die Gültigkeit aller Berliner Marken endete ebenfalls an diesem Tage. Damit war Berlin als eigenes Sammelgebiet abgeschlossen.
Allgemeine Bezeichnung für die gesetzlilchen Bestimmungen eines Landes bzgl. dessen Postwesens. Kurzbezeichnung für Post- und Fernmeldegesetz der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bzw. das Bundesgesetz über das Postwesen in Österreich.
Das deutsche Postgesetz (PostG) vom 22.12.1997 verfolgte die ordnungspolitische Konzeption, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Wirtschaft und den Verbrauchern den Zugang zu modernen, preiswerten und kundengerechten Postdienstleistungen eröffnen. Durch Regulierung im Bereich des Postwesens sollten der Wettbewerb gefördert und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleistet werden. Das Gesetz erreichte durch sein Inkrafttreten am 01.01.1998 aber noch keine vollständige Aufhebung der bestehenden Monopolrechte. Vielmehr wurden im Rahmen der durch die gemeinschaftsrechtlichen und der verfassungsrechtlichen Vorgaben eröffneten Möglichkeiten zunächst nur einzelne Teilbereiche für den Wettbewerb geöffnet. Der wesentliche Markt der Briefbeförderung wurde durch eine befristete Exklusivlizenz zugunsten der Deutschen Post AG vor Wettbewerb geschützt. Diese Lizenz wurde zum 31.12.2007 ersatzlos aufgehoben.
Hierbei handelt es sich um einen von einer Postverwaltung beauftragten Fuhrunternehmer, der die Erledigung des Postgeschäftes abwickelt. Die Posthalter waren für die Unterhaltung der Fuhrwerke, Postpferde und Postillione verantwortlich und unterstanden dem örtlichen Postamt. Es gab private Posthalter, aber auch staatliche wie z. B. das Postfuhramt. Mit zunehmender Einführung von Kraftwagen wurden die Posthalter überflüssig (englisch: postmaster, französisch: maître de poste bzw. gérant d'un petit bureau).
Bezeichnung für ein am Postgebäude außen angebrachtes Hinweisschild, das auch eine postgeschichtliche und kulturhistorische Bedeutung hat, wenn es aus früheren Epochen (z. B. 17.-19. Jahrhundert) stammt.
Dies ist eine kleine ehrenamtlich betriebene Postdienststelle in Landorten ohne Postamt, die den Verkauf von Postwertzeichen, Annahme und Ausgabe gewöhnlicher Sendungen vornimmt. Posthilfsstellen wurden von der Deutschen Reichspost 1881 aus Postsammelstellen entwickelt.
Für alle Posten symbolisches Zeichen, das angeblich auf die Reisen fahrender Händler zurückgeht, die bei ihrer Ankuft zwecks An- und Verkauf die Interessenten durch Hornsignale anlockten. Daraus entwickelte sich später das Horn des Postillions, der seine Gäste auf die gleiche Weise anmeldete und heranholte (dänisch: posthorn, englisch: post-horn bzw. bugle, französisch: cor de postillon bzw. cornet, italienisch: corno, niederländisch: posthoorn, portugiesisch: corneta, spanisch: corneta de posta). Im 16. Jh. erhielt die Familie Thurn und Taxis das Privileg für ihre Postillione, aber auch in einigen anderen Ländern war es Fuhrleuten verboten, dieses Signalhorn zu verwenden. Im 18./19. Jh. gab es zeitweise auch eine Posttrompete, die aber eher ein Ehrenzeichen war. Das Posthorn gibt es auch als Wasserzeichen und zur Kennzeichnung von Zügen mit Bahnpost in den Fahrplänen, wie dies erstmals ab dem 10.06.1917 in Frankfurt/Main geschah.
Bezeichnung für die aus sechszehn Werten bestehende, erste Dauermarkenausgabe der Deutschen Bundespost. Besonders die hohen Werte sind in postfrischer Erhaltung recht teuer und sollten deshalb möglichst nur geprüft erworben werden.
Offizielle Bezeichnung der Post von Finnland.
Im Internet ist die Post unter der Adresse »www.posti.fi« (finnisch) bzw. »www.posten.fi« (schwedisch) erreichbar.
Bezeichnung für den Fahrer einer Postkutsche, der auch "Postknecht" oder "Postkutscher" bzw. in Süddeutschland "Schwager" genannt wurde (von französisch "Chevalier" bzw. schweizerisch "Schewalger") als Bezeichnung für den auf einem Sattelpferd sitzenden Postillion.
Als postalisch verkaufte "Correspondenz-Karte" gab es die Postkarte erstmals 1869 von der k.u.k. Österreichischen Post in Wien. Die Postkarte hatte eine eingedruckte Marke (dänisch: brevkort, englisch: postcard, französisch: carte postale, italienisch: cartolina postale, niederländisch: postkaart). Der Nordeutsche Bund folgte ein Jahr später und auch in Großbritannien, in Luxemburg und der Schweiz wurde die Postkarte nachgeahmt. Als Erfinder muß allerdings Heinrich von Stephan angesehen werden, da er bereits im Jahr 1865 die Einführung eines "Postblattes" anregte.
Hierbei handelt es sich um ein Heftchen, das sechs bis zehn Stück Postkarten enthält, die an einer Schmalseite perforiert sind, so daß sie zum Gebrauch herausgetrennt werden können.
Hierbei handelt es sich um einen Streifen zusammenhängender, mit Perforation versehener, trennbarer Postkarten, der als Ganzes am Postschalter abgegeben wird. Bei der Deutschen Reichspost wurden diese Streifen zu je fünf Stück abgegeben.
In der Anfangszeit der Bahnpost Bezeichnung für einen Postbeamten, der für den Ladungsaustausch auf den Eisenbahnstationen verantwortlich war. In Österreich war dies auch die Bezeichnung für einen Postbeamten, der die Bahnpost auf Nebenstrecken begleitete.
Bezeichnung für nichtpostalische Markenarten, die aus Markenmangel oder anderen Gründen ohne irgendwelche Kennzeichnung und abweichend von eingedruckten Wertstufen als Freimarken verwendet wurden. Dies gab es z. B. 1920 in Rußland bei der Verwendung von Sparkassenkontrollmarken zu 25 Kopeken bis 100 Rubel.
Dies ist die Situation zwischen zwei oder mehr Staaten, wenn Briefmarken im zwischenstaatlichen Verkehr nicht als gültig anerkannt werden. Maßnahmen sind u.a. Schwärzung der nicht zugelassenen Marken. In neuerer Zeit gab es dies z. B. in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg zwischen den beiden deutschen Staaten, wenn die Aussage der Markenmotive politisch interpretiert wurde.
Dieses Gefährt ist ein Reisewagen, der etwa seit dem 17. Jahrhundert zur Beförderung der Reisenden und deren Gepäck aber auch zur Mitnahme von Briefpost verwendet wird. Die Postkutsche wird auch "gelber Wagen" genannt und ist ein sehr beliebtes Symbol für die Post und deshalb auch Motiv für Briefmarken und Sonderstempel.
Dies ist eine Berechtigungskarte für den Empfang einer Postsendung mit verdeckter Empfängerangabe (Chiffrebrief). Damit sollte das unberechtigte Abholen verhindert werden. Postlagerkarten gab es bei der Deutschen Reichspost von 1910 bis 1945 und sie waren nach dem 2. Weltkrieg noch bis 1948 üblich.
Vermerk auf Postsendungen, die nicht zugestellt, sondern beim Bestimmungspostamt am Postschalter abgeholt werden sollen. Die Aufbewahrungsfrist ist nach Art der Sendungen verschieden und meist gebührenfrei.
Bezeichnung für einen Sonderdruck aus dem Eisenbahnkursbuch, der die Züge mit Post an Bord mit deren Fahrplänen auflistet. Das Postleitheft diente zur Ermittlung der schnellsten Postbeförderungsverbindungen und geht auf das Buch "Die preußischen Post-Course" aus dem Jahre 1831 zurück, das es ab 1881 als "Reichskursbuch" gab.
Die Postleitzahlen sind Ziffernkennzeichen aller Orte mit Postzustellung. Die meisten Länder haben diese mittlerweile eingeführt. In den USA gibt es Postleitzahlen schon seit dem 01.07.1863. Die amerikanischen Postleitzahlen sind fünfstellig, während im europäischen Raum häufig noch vierstellige Zahlen verwendet werden. Seit der Wiedervereinigung gibt es auch in Deutschland fünfstellige Postleitzahlen, nachdem man während einer Übergangszeit ein "O" bzw. "W" vor die Postleitzahl geschrieben hat (englisch: postal code bzw. ZIP-code, französisch: code postal).
Bezeichnung für ein System von Kennzahlen für den Postbetrieb (Postleitzahlen), nach dem das Posthoheitsgebiet gegliedert ist. Die Kennzahlen können rein nummerisch oder aber mit Buchstaben kombiniert sein und dienen dazu, die ordnungsgemäße Zustellung einer Postsendung zu gewährleisten, da es z. B. ja auch durchaus Orte gleichen Namens geben kann. Sie leisten auch einen Beitrag zur Mechanisierung und Rationalisierung bei der Postverteilung. Die einzelnen Stellen einer Polstleitzahl können dabei eine bestimmte Bedeutung haben, da sie meist für eine bestimmte Region mit einem größeren oder kleineren Postamt stehen. So stand z. B. vor Einführung der fünfstelligen Postleitzahl die "4132" für "Kamp-Lintfort" (am Niederrhein):
- die 1. Stelle (4 bzw. 4000) war die Postleitzahl für Düsseldorf (als Region),
- die 1. und 2. Stelle (41 bzw. 4100) war die Postleitzahl für Duisburg (als Bezirk),
- die 1., 2. und 3. Stelle (413 bzw. 4130) war die Postleitzahl von Moers (als Bereich) und
- die komplette Postleitzahl (4132) war dann die Postleitzahl von Kamp-Lintfort (als Ort).
Hierbei handelt es sich um eine Maßeinheit für die Weglänge, nach der die Post seit Ausgang des Mittelalters Entfernungen rechnete. Eine Postmeile entsprach in den meisten deutschen Gebieten der Landmeile, die seit 1868 auf 7,5 km festgelegt war.
Bezeichnung für ein Wegzeichen, auf dem Entfernungen zwischen Postorten nach Postmeilen oder Stunden (1 Stunde = 1 Kursächsische Meile = 4,531 km), 1 Postmeile (= 1 Polizeimeile) = 2 Stunden (= 9.062 km) angegeben wurden. Die ersten Postmeilensäulen gab es 1695 in Kursachsen, wo ab 1721 unter Leitung von Adam Friedrich Zürner Viertel- und Halbmeilensteine sowie Meilensäule errichtet wurden.
Bezeichnung für die in Nordamerika vor der Einführung der Postwertzeichen der staatlichen Postverwaltung erschienene Ausgaben einzelner Postmeister. Sie hatten Gültigkeit für einen zonenweise berechneten Postbereich. Das Porto für eine Zone betrug 5 Cent. Die Postmeistermarken beruhten auf dem 1845 eingeführten Posttarif. Erst 1847 wurden allgemeine Briefmarken verausgabt.
Hierbei handelt es sich um lokale Markenausgaben staatlicher Postbeamter zur Frankierung der Fernpost 1845/47 in den USA vor Einführung gesamtstaatlicher Briefmarken.
Philatelistische Bezeichnung für die Anfang des 19. Jh. von den Posthaltern für ihr Postamt beschaffte Stempel. Bezeichnung für Zusatzstempel während der Hochinflation zur Zeit der Weimarer Republik zur Bestätigung einer Barfreimachung von Sendungen. Hiervon sind etwa 50 Stempel bekannt, die von Spezialsammlern sehr gesucht sind.
Hierbei handelt es sich um eine vom örtlichen Postmeister vorgenommene Perforation (als Durchstich oder als Zähnung) an sich geschnittener Marken zur Erleichterung des Verkaufs am Schalter, die oft ohne Genehmigung der zuständigen Postverwaltung erfolgte.
Bezeichnung für eine ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung, die in Form einer Dauerausstellung über die Entwicklung des Post- und Fernmeldewesens informiert. Das erste Postmuseum entstand 1872 in Berlin. Heutzutage hat fast jedes größere Land ein derartiges Museum.
Das "Reichspostmuseum" wurde 1872 auf Initiative des Generalpostmeisters Heinrich von Stephan (1831-1897) als erstes Postmuseum der Welt gegründet. Dieses besaß damals die größte Briefmarkensammlung der Welt, die sowohl die Sammlung der russischen Zahren, als auch die des englischen Könighauses übertraf. Durch die Kriegsereignisse gingen viele Stücke leider verloren.
Bezeichnung für eine spezielle Ganzsache in Österreich 1871/75 und Serbien 1898-1912 sowie Ungarn 1870/79, mit der Geldbeträge per Nachnahme eingezogen werden konnten. Bei echt gelaufenen Stücken fehlt allerdings der Kupon.
Dies ist eine gesetzliche Bestimmung zur Regelung des Postdienstes, die - neben allgemeinen Festlegungen - die im Geltungsbereich möglichen Beziehungen zwischen Post und Postbenutzern enthält. Es werden die zugelassenen Arten von Postsendungen, die Gebühren, die Bestimmungen über Zulässigkeit einzelner Versand- und Sendungsarten, die Zusatzleistungen, die Einlieferungs-, Beförderungs- und Zustellungsmodalitäten beschrieben sowie Fragen der Haftung etc.
Bezeichnung für Zusammenschlüsse mehrerer Postverwaltungen (z. B. eines Kontinents) zu einer Dachorganisation, um die Zusammenarbeit besser koordinieren zu können. Eine ausführliche Linksammlung von Postorganisationen finden Sie bei »PHILALINKS«.
Bezeichnung für eine Ortschaft mit eigenem Zustellpostamt. Der Postort kann aus postdienstlichen Zweckmäßigkeitsgründen auch aus mehreren politisch selbständigen Gemeinden bestehen. Philatelistisch gesehen ist dies die Bezeichnung für eine Ortschaft mit eigenem Poststempel, vor allem in der Anfangszeit der Briefmarke.
Bezeichnung für eine Paketmarke für über den Postschalter eingelieferte Pakete zur postalischen Beförderung, die zuerst 1894 in Italien eingeführt wurde.
Dies ist eine Markengattung zur Verrechnung von Postpaketbeförderungsgebühren. Diese wurde bisher nur in den Niederlanden 1923/24 verwendet. Die Marken tragen die Inschrift "TE BETALEN / PORT".
Dies ist ein Auftrag an die Post, auf Verlagen des Absenders einer bestimmten Person einen Scheck oder Wechsel zur Einlösung vorzulegen und bei Nichteinlösung Protest mangels Zahlung zu erheben.
Dies ist ein im Bogen gedruckter und von 1 bis 100 durchnummerierter, sonst textloser Gebührenquittungszettel der Stadtpost von Berlin ab 1828. Die Marke wurde bei Einlieferung in einer Postsammelstelle mit einem Aufgabestempel versehen und dem Briefauslieferer übergeben.
Allgemeine Bezeichnung für gravierende Änderungen im Postwesen eines Landes. In Deutschland werden damit speziell die sog. Postreform I von 1989 und die Postreform II bezeichnet.
In Folge der ersten Postreform wurde die Deutsche Bundespost 1989 in drei sog. "öffentliche Unternehmen", die aber weiterhin unter dem Dach der Bundespost arbeiteten und insoweit nicht selbstständig waren, aufgeteilt:
- Deutsche Bundespost - Postdienst,
- Deutsche Bundespost - Fernmeldedienst (ab 1992 Deutsche Bundespost – Telekom),
- Deutsche Bundespost – Postbank.
Die Mittelbehörden blieben unverändert bestehen.
Im Rahmen der zweiten Postreform 1994 wurden die drei Geschäftsbereiche (Postdienst, Fernmeldedient und Postbank) der Deutschen Bundespost privatisiert. Es entstanden:
- Deutsche Post AG (gelbe Post),
- Deutsche Telekom AG (graue Post),
- Deutsche Postbank AG (blaue Post).
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation blieb für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Nach der Auflösung des Ministeriums übernahm ab dem 01.01.1998 die zunächst unter dem Namen Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) geschaffene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) die Aufgaben der Mittelbehörden. Aufgaben des Ministeriums und einige Aufgaben der Mittelbehörden gingen auf das Bundesministerium der Finanzen über. Einige Aufgaben im Fernmeldewesen, für die das Fernmeldetechnische Zentralamt zuständig war, gingen auf das Bundesministerium des Innern über.
Dies ist das Recht zur Einrichtung und zum Betrieb von Postanstalten. Hierbei handelt es sich um ein staatliches Vergaberecht, Dritten zu erlauben, im Postwesen tätig zu werden.
Bezeichnung für eine Strecke, auf der regelmäßig eine Postverbindung besteht. Bis Mitte des 19. Jh. meinte man damit besonders die Boten-, Reit- und Fahrkurse, in neuerer Zeit aber auch die Luft- und Seepostverbindungen.
Bezeichnung für eine Postsendung, die von Postdienststellen im gegenseitigen Verkehr oder auch in postdienstlichen Angelegenheiten an Postbenutzer gesandt und gebührenfrei befördert wird. Als besondere Kennzeichnung tragen sie den Vermerk "Postsache".
Bezeichnung für eine kleine, ehrenamtlich betreute Postdienststelle im 18. und 19. Jh., die es meist in Landbezirken gab und mit beschränktem Aufgabenbereich Postsendungen annahm.
Bezeichnung für den Arbeitsplatz in einer öffentlichen Postdienststelle, an dem der Postbenutzer bedient werden konnte. Es wurden Briefmarken verkauft sowie Sendungen angenommen und ausgegeben.
Hierbei handelt es sich um eine Anweisung des Inhabers eines Postscheck- oder Postsparkontos an das kontoführende Postamt, von seinem Konto einen Geldbetrag abzubuchen und bar auszuzahlen.
Bezeichnung für eine frühere Dienststelle der Post, die Aufgaben eines Kreditinstituts wahrnahm. So verwaltete sie die Konten der Postscheckkunden, buchte Gut- und Lastschriften, Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen.
Bezeichnung für einen an ein Postscheckamt gerichteten Brief des Zahlungsverkehrs, der i. d. R. gebührenfrei ist. Meist handelt es sich um &&besondere Umschläge&&.
Bezeichnung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr über Einrichtungen der Post zugunsten bzw. zu Lasten der Postscheckkonten, die bei Postscheckämtern geführt wurden.
Bezeichnung für eine Empfangsbescheinigung, die dem Einleiferer einer nachzuweisenden Sendung erteilt wurde und mit der die Post die Haftung für die Sendung übernahm. Die Bescheinigung wurde von einem Postscheckamt ausgestellt (englisch: receipt, französisch: billet de voiture bzw. recu de la poste).
Volkstümliche Bezeichnung aus dem 17. bis 19. Jh. für einen Postbeamten. Die Bezeichnung geht auf die Bediensteten der schwedischen Feldpost zur Zeit des 30-jährigen Krieges zurück, die z. B. von den Ämtern in Hamburg und Leipzig auch Dienste in Deutschland übernahmen.
Bezeichnung für eine spezielle Ganzsache in Österreich 1882/1908. Es handelte sich um eine Karte von 50 Kreuzern mit Werteindruck zu 5 Kreuzern und neun Feldern zum Nachkleben von neun Freimarken zu 5 Kreuzern. Wenn die Karte voll war, wurde der Betrag einem Postsparbuch gutgeschrieben. In Deutschland gab es Postsparkarten vom 01.01.1939 bis 1945.
Bezeichnung für eine Einrichtung, die seitens der Post Aufgaben einer Sparkasse wahrnahm. Es konnten Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden und das Geld war jederzeit verfügbar. Die Verzinsung entsprach denen eines normalen Sparbuchs bei einer Sparkasse oder Bank. Die ersten Postsparkassenämter wurden 1861 in Großbritannien und 1883 in Österreich eingeführt. Nach dem Anschluß an das Deutsche Reich wurde diese Institution auch in Deutschland übernommen.
Dies ist eine besondere Dienstmarke zum Frankieren der Dienstpost von Postsparkassenämtern in den USA 1910/11 mit der Inschrift "Postal Savings/Official Mail".
Hierbei handelt es sich um Wertmarken eines Postsparkassenamtes in Form einer Briefmarke zur Entgegennahme von Sparbeiträgen. Die Marken wurden auf Postsparkarten geklebt, die dann in vollwertige Postsparbücher umgetauscht wurden, wenn die Karten voll waren.
Bezeichnung für eine kleine Postdienststelle in Landgemeinden, die einem Leitpostamt unterstellt ist. Diese besorgte den Verkauf von Postwertzeichen, die Annahme und Ausgabe der Postsendungen und andere Dienstleistungen.
Hierbei handelt es sich um ein im Postdienst gebräuchliches und verwendetes Arbeitsgerät zur Herstellung manueller oder mechanischer Stempelabdrucke, die zur Entwertung von Postwertzeichen, aber auch zu Bescheinigungszwecken verwendet werden (englisch: postmark, französisch: marque postale).
Nach BAUART unterscheidet man zwischen Hand- und Maschinenstempeln.
Bei den HANDSTEMPELN gibt es:
- Fauststempel, bei denen der Stempelgriff mit halslosem Knauf senkrecht auf der Mitte der Stempelplatte befestigt ist;
- Hammerstempel, bei denen das untere Ende des Stempelstiels um 90 Grad gebogen ist und die Stempelplatte an diesem kurzen geborgenen Ende des Stiels montiert ist;
- Rollstempel, bei denen das Stempelbild auf einer drehbar gelagerten, zylindrischen Walze eingraviert ist, so daß beim Führen des Stempels ein endloser Abdruck entsteht;
- Bezirksstempel, die für Post- und Zahlungsanweisungen dienen und nicht zum Entwerten von Postwertzeichen verwendet werden dürfen;
- Handstempelmaschinen mit beweglicher Stempelplatte;
- Stempel aus Holz mit Stempelplatten aus Metall oder Gummi für Neben- und Hinweisstempel.
Bei den MASCHINENSTEMPELN zum mechanischen Freimachen von Sendungen gibt es:
- Ganzstempler, die zwei Stempelbilder auf der Stempelwalze aufweisen;
- Halbstempler, die ein Stempelbild aufweisen und in die zu stempelnde Sendungen von Hand eingeführt werden;
- Briefstempelmaschinen, die vor allem zum Abstempeln von großen Mengen gleichartiger Sendungen eingesetzt werden und bei denen es auf einen hochwertigen, sauberen Stempelabdruck ankommt;
- elektronisch gesteuerte Stempelmaschinen, die Sendungen seltbständig in eine stempelgerechte Lage bringen und abstempeln.
Nach dem VERWENDUNGSZWECK unterscheidet man:
- Hauptstempel, die sich in Tagesstempel, Streckenstempel, Entwertungsstempel und Barfreimachungsstempel unterteilen lassen;
- Nebenstempel, wozu Ortsstempel, Sonderstempel, Einschreibestempel, Wertstempel, Bestätigungsstempel und Leitstempel gehören.
- Hinweisstempel zur Kennzeichnung bestimmter Sendungsarten und Zusatzleistungen, Stempel zur Anbringung vergeschriebener postalischer Vermerke, Stempel zur Kennzeichnung beschädigter Sendungen sowie Zensur- und Kontrollstempel.
Bezeichnung für einen Beförderungsgegenstand, der einer Landkraftpost übergeben wurde. Der Gegenstand wurde vom Absender dem Fahrer übergeben oder an einem Postamt, das sich an einer Haltestelle befand, eingeliefert. An einer anderen Haltestelle wurde der Gegenstand dann vom Empfänger abgeholt. Diese Beförderungsart gab es bei der Deutschen Reichspost vom 01.08.1938 bis zum 08.05.1945 und bei der Deutschen Bundespost bis zum 31.07.1964. Danach sprach man von einem Kraftpostgut. Das Poststück war auch in der DDR üblich, wobei das Gewicht auf 25 kg begrenzt war.
Bezeichnung für einen Klebezettel für ein Poststück, das mit einer Landkraftpost in der DDR befördert wurde. Die Zettel waren nummeriert und mit einem Wertaufdruck versehen und je 10 angefangene Kilo mußte ein Zettel geklebt werden. Das Poststück wurde vom Absender beim Fahrer abgegeben und an einer anderen Haltestelle vom Empfänger abgeholt.
Bezeichnung für eine Dienststelle zur Inhaltskontrolle von Postsendungen, die meist aus militärischen oder devisenrechtlichen Gründen erfolgte. Im Deutschen Reich gab es derartige Dienststellen während des 1. Weltkrieges und danach an Orten von militärischer Bedeutung bzw. mit Kriegsgefangenenlagern und auch zur Überwachung der Auslandspost, um Devisenschiebungen zu unterbinden.
Lateinisch für "Nachgeborener" und Bezeichnung für ein Postwertzeichen, das zwar von einer Post rechtzeitig in Auftrag gegeben worden ist, aber erst nach Außerkurssetzung der Ausgabe fertiggestellt wurde.
Bezeichnung für das Amt in der ehemaligen DDR, das für die Nachrichtenbeförderung, den Postzeitungsvertrieb sowie die Nachrichtenübermittlung zuständig war. Das Amt nahm auch Verwaltungsaufgaben der ihm unterstellten Postämter und Fernmeldeämter wahr.
Dies ist ein staatlich garantiertes Grundrecht, das dem Teilnehmer am Post- und Fernmeldeverkehr versichert, daß kein Unbefugter vom Inhalt der Sendung oder des Nachrichtenverkehrs Kenntnis erlangt.
Dieses Gesetz enthält alle Regelungen und Bestimmungen für das Post- und Fernmeldewesen. Es umfaßt den Nachrichtenverkehr, das Post- und Fernmeldegeheimnis, die Nachrichtenübermittlung und -beförderung sowie Bestimmungen zu Gebühren und zur Haftung durch die Post. Das Gesetz wurde 1959 geschaffen und 1968 und 1971 angepaßt.
Allgemeine Bezeichnung für Dienstleistungen zur Beförderung und Übermittlung von Nachrichten und Gütern. Es umfaßt im einzelnen das Post- und Zeitungswesen, das Fernsprech- und -schreibwesen, das Funktwesen, die Übermittlung von Geldbeziehungen und Teile des Kreditwesens, sofern auch Dienstleistungen aus dem Finanzsektor erbracht werden, die über die Beförderung hinausgehen. In Deutschland sind die Dienste seit 1995 auf die Deutsche Post AG (für die Brief- und Paketdienstleistungen), die Deutsche Telekom AG (für elektronische Nachrichtenübermittlungen) und die Deutsche Postbank AG (für das Geldwesen) aufgeteilt.
Bezeichnung für die einheitliche Farbgebung für Marken, die für bestimmte Grundgebühren in allen, einem Postverein angehörenden Ländern festgelegt worden sind.
Erläuternder Hinweistext bei einem Rücksendestempel, der auf den Grund der Rücksendung hinweist, wenn zum Bestimmungsort oder -land kein Postverkehr besteht.
Bezeichnung für eine Anlage zum Aus- ein Einladen von Bahnpostwagen, Güterwagen und Kraftfahrzeugen, die über eigene Gleisanlagen, Verladerampen und Räumlichkeiten verfügt.
Dies ist ein Abkommen zwischen Staaten über die Regelung des grenzüberschreitenden Postverkehrs und über die einheitliche Verfahrensweise in postdienstlichen und Verwaltungsfragen der Vertragspartner.
Das "Postverwaltungsgesetz" (PostVwG) war Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der Deutschen Bundespost. Zentrales finanzpolitisches Ziel war seit 1954 die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, daß die Bundespost "nach den Grundsätzen der Politik der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird" und dabei "den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen" ist. Weitere Vorschriften waren das Postgesetz, welches die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Post, des Postreisedienstes und des Postsparkassendienstes regelte, das Fernmeldeanlagengesetz für den Fernmeldedienst und verschiedene Verordnungen, die auf Grund des Postverwaltungsgesetzes erlassen wurden (z. B. Postgebührenordnung, Postordnung, Telegrammordnung, Fernmeldeordnung usw.).
Bezeichnung für eine Form der Geldeinziehung bei einem Empfänger zugunsten des Absenders. Dies gab es bei der preußischen Post ab 1712 und bei der sächsischen Post im 18./19. Jh. Gab es das Geld zu Anfang für den Absender schon bei der Einlieferung einer Sendung, so wurde es später erst dann ausgezahlt, wenn die Zahlung seitens des Empfängers erfolgt war. Es handelte sich somit um einen Vorläufer der heutigen Nachnahme.
Bezeichnung für eine Werbeflagge, wobei das Einsatzstück eine Werbung für bestimmte Ereignisse oder Veranstaltungen beinhaltet. Das Gegenteil ist die "Ortswerbeflagge".
Bezeichnung für eine Briefmarke oder eine Ganzsache, in die ein Hologramm eingearbeitet ist. In Deutschland z. B. erschien eine derartige Marke erstmalig 1999.
Bezeichnung für eine Briefmarke oder eine Ganzsache, die keine Herkunftsbezeichnung trägt, sondern nur eine Wertangabe. In Großbritannien ist es heute noch üblich, auf den Landesnamen zu verzichten und stattdessen das Kopfbild des Staatsoberhauptes schematisiert abzubilden.
Bezeichnung für eine unverschlossene und offene Massendrucksache bis max. 50 g, die mit einer Sammelanschrift versehen ist (z. B. "An alle Haushalte"). Es müssen mindestens 100 Stück eingeliefert werden und es gilt eine ermäßigte Gebühr.
Dies ist ein Verzeichnis der Presseerzeugnisse, für deren Beschaffung und Vertrieb der Postzeitungsdienst bzw. der Postzeitungsvertrieb zuständig ist. Die Liste enthält Angaben über Verlag, Erscheinungsweise, Bezugsbedingungen und Preise.
Bezeichnung für eine Handelsorganisation der Post in sozialistischen Ländern, die sich mit dem Vertrieb von Zeitungen aus dem In- und Ausland beschäftigte.
Alfred Potiquet war ein französischer Staatsbeamter, der sich für den ersten illustrierten Briefmarkenkatalog der Welt verantwortlich zeigt. Er entwickelte seinen Briefmarkenkatalog auf den Grundlagen des Briefmarken- und Ganzsachenverzeichnis des Straßburger Buchhändlers Oscar Berger-Levrault. Der Katalog gilt zwar als erster Briefmarkenkatalog der Welt, besaß jedoch noch keinerlei Abbildungen von Briefmarken und Ganzsachen und war auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Potiquet versah dieses Briefmarkenverzeichnis jedoch nicht nur mit Bildern, sondern ergänzte zahlreiche Ausgaben, die von Berger-Levrault übersehen worden waren und verbesserte seine Fehler.
Sein Werk erschien im Dezember 1861 in Paris unter dem Titel "Catalogue des timbres-poste crées dans les divers états du globe". In ihm waren bereits 1.080 Briefmarken und 132 Ganzsachen aufgenommen. Fehlerfrei war dieser stark verbesserte Briefmarkenkatalog noch immer nicht. So fehlten beispielsweise jegliche Angaben über damals noch unbekannte Briefmarken, wie die rote und blaue Mauritius.
Russisch für "Post" und Inschrift auf einer am 23.06.1945 in Dresden herausgegebenen Marke zu 12 Phennig. Die Ausgabe erfolgte mit Genehmigung der sowjetischen Militärverwaltung. Die Marke wurde am Ausgabetag aber wieder zurückgezogen.
Bezeichnung für einen Bestätigungsstempel über eine in bar entrichtete Gebühr. Dieser Stempel war z. B. in Frankreich zur Vormarkenzeit um 1800 verbreitet und in einigen altdeutschen Staaten für eine im Voraus bezahlte Teilgebühr üblich.
Hiervon spricht man, wenn die Marke in Ordnung ist. Es muß keine "Schönheit" sein, aber man sollte darauf achten, daß die erschwinglichen Werte wenigstens diese Erhaltungsstufe besitzen. Für moderne Marken (nach 1945) ist dies die Standarderhaltung.
Hiervon spricht man, wenn die Marke in Ordnung ist, wobei sie bezüglich Zähnung, Farbe und Zentrierung sowie ggf. Abstempelung einwandfrei erhalten ist (englisch: very fine copy, französisch: très bien conservé).
Bezeichnung für einen besonderen Druck von Originalstock, der als Ehrengabe einer Postverwaltung an hochgestellte Persönlichkeiten gegeben wird. Eine besondere Form ist der Ministerblock.
Bezeichnung von einer Serie von Sonderblocks, die in den späten achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts in den USA erschienen und alle &&bis dahin gewählten Präsidenten&& des Landes abbildeten.
Bezeichnung für Dauermarkenserien in den USA aus den Jahren 1890, 1894/95, 1998/1900 und 1902/08, die alle Präsidenten und wichtige Persönlichkeiten zeigten.
Allgemeine Bezeichnung für den Geldbetrag, der für eine Ware zu bezahlen ist (dänisch: pris, englisch: price, französisch: prix, italienisch: prezzo, niederländisch: prijs, portugiesisch: preco, spanisch: precio).
Bezeichnung für den Wert einer Briefmarke, der die Kosten für die Herstellung, den Gewinn des Herstellers und die Vertriebskosten der Post umfaßt. Er ist also nicht der Preis, der am Schalter für die Verwendung zur Freimachung zu zahlen ist.
Hierbei handelt es sich um ein Preisverzeichnis eines Händlers, zu welchen Preisen er seine Ware verkauft. Ein Vergleich der Preise von Händlern ist immer lohnenswert, um günstig die eigene Sammlung komplettieren zu können.
Das &&Königreich Preußen&& entstand durch die Standeserhebung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. zum König in Preußen Friedrich I. am 18.01.1701 in Königsberg. Das neugegründete Königreich war Nachfolger des in einer Personalunion regierten Brandenburg-Preußens. Es bestand bis zur Novemberrevolution und der darauf folgenden Abdankung des preußischen Königs am 09.11.1918. Nachfolgestaat wurde der Freistaat Preußen. Das Königreich Preußen zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten und verausgabte die ersten Marken am 15.11.1850 mit dem Kopfbild von König Friedrich Wilhlm IV. Die Post ging 1868 an den Norddeutschen Bund und am 04.05.1871 auf die Reichspost des Deutschen Reiches über. Neben Österreich war »Preußen« seit dem Wiener Kongreß (1815) der bedeutendste Staat im Deutschen Bund. Die ersten vier Ausgaben erschienen am 15.11.1850. Der politische Anspruch Preußens, eine der beiden Führungsmächte im deutschsprachigen Raum zu sein, wurde auch bei der Motivwahl unterstrichen. Während sich andere Staaten auf rein funktionale Ausgaben beschränkten, zeigten die preußischen Marken - als einzige deutsche Erstausgabe - das Konterfei des Staatsoberhauptes. Neben der Abbildung von Wilhelm IV. als Regent weisen die ersten Ausgaben aber eine weitere, revolutionäre Besonderheit auf, denn zum ersten Mal ist das Papier, das zum Druck von Postwertzeichen verwendet wird, mit einem Wasserzeichen (Lorbeerkranz) versehen. Die preußische Posthoheit umfaßte damals bereits ein großes Staatsgebiet, das von Aachen im Westen bis nach West- und Ostpreußen reichte. Ab 1850 gab es 1.721 und um 1870 schon 3.800 Postexpeditionen. Im Einsatz waren 1.987 Ringnummernstempel, die meist den Postexpeditionen in alphabetischer Reihenfolge zugeordnet waren. Das Stempelbild bestand aus vier Ringen, in deren Mitte eine Zahl zwischen 1 und 1987 angeordnet war. Eine Sonderform waren die sog. "Hufeisenstempel", die außer in Preußen noch in einigen anderen deutschen Ländern verwendet wurden. Zu jener Zeit unterhielt Preußen auch eigene Postämter in den Hansestädten Bremen und Hamburg. Besonders interessant sind auch die Ganzsachen, die ab 1851 verausgabt wurden. Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 26 Ausgaben. Neben dem Porträt Wilhelms IV. ist als Motiv die Adlerzeichnung zu nennen, sowie das Zahlenmuster auf den beiden Marken von 1866. Von Preußen ist &&ein Wasserzeichen&& bekannt.
Die Preußische Post war im 19. Jh. in Norddeutschland, ähnlich wie Thurn und Taxis in Süddeutschland, die bedeutendste Post. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) verschwanden die französischen Staatsbildungen und die alten Staaten wurden wieder hergestellt. Es begann ein neuer Abschnitt der preußischen Postgeschichte. Am 16.12.1808 wurde die Verfassung der obersten Staatsbehörden in Bezug auf die innere Landes- und Finanzverwaltung geändert. War bisher die Post dem Departement für Fabriken und Handel unterstellt, wurde nun das General-Postamt der 1. Abteilung des Ministeriums des Inneren (Allgemeine Polizei) zugeteilt. Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbständig. Schon am 27.10.1810 bildete das General-Postamt eine besondere Abteilung innerhalb des Innenministeriums. Am 03.06.1814 wurde die Postverwaltung vom Ministerium losgelöst und dem General-Postmeister allein untergeordnet. Die Kontrolle und Oberleitung blieb jedoch noch dem Staatskanzler vorbehalten. Mit dem Tode Hardenbergs am 26.11.1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt. Die Postverwaltung unter dem General-Postmeister von Nagler wurde nun selbständig und unterstand unmittelbar dem König. Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehörde und die Postämter unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister. Die Amtsbezeichnungen Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel für die Vorsteher der Postämter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostämtern, jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse. Die Postämter hatten für die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebühren zu haften. Sie mußten auch Ersatz leisten, wenn von untergeordneten Behörden Fehler gemacht worden waren. Sie vermittelten den Verkehr von Personen, Briefen, Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren für die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich. Für Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt, bewaffnete Männer als Postbegleiter mitreisen zu lassen. Zur Überwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prüfen. Weiter hatte der Postmeister dafür Sorge zu tragen, daß die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden. Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. (1713–1740) begründet. Sie waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Gelegentlich der Stein-Hardenbergischen Verwaltungsreform, die auch einige Änderungen in der Behördenverfassung der Post brachte, erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen, ohne daß an ihrer rechnungsmäßigen Unterstellung unter die Postämter etwas geändert wurde. Der Postwärter hatte nur einen verhältnismäßig kleinen Geschäftskreis zu verwalten. Für jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen. Er hatte die Ankunfts- und Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken, die aus dem Orte hinzukommenden Poststücke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen, die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen, um Zeit zu sparen. Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden. Zu seinen Pflichten gehörte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen für die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung. Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen. In kleineren Orten waren Briefsammelstellen eingerichtet worden. Ab 1816 wurden in Preußen Aufgabestempel eingeführt. Diese Stempel sollten von den Postämtern für alle Sendungen nach dem Auslande verwendet werden. Die von den Postwärterämtern eingehenden, nach dem Auslande bestimmten Briefe, wurden mit dem Stempel des Postamts bedruckt von welchem sie abgingen. Diese Briefe waren mit dem Binnenporto zu belegen. Schon ab März 1817 wurde bestimmt, alle Briefe abzustempeln, das Binnenporto wurde nicht mehr erhoben. Alte Stempel, z. B. in den neu hinzugekommenen Gebieten, konnten verwendet werden. Im Jahre 1819 wurde die erste Schnellpost von Berlin nach Magdeburg eingerichtet, weitere sollten folgen. Die Gebührensätze stammen bis 1824 zum größten Teil noch aus der Zeit der französischen Postregie, waren durch eine Unzahl von Sonderabmachungen auf einigen Kursen unübersichtlich und auch noch recht hoch angesetzt. Zudem war es durch das Münz-Edikt vom 30.09.1821 zu kleinen Gebührenerhöhungen gekommen, als man sich entschlossen hatte, den Taler auf 30 Silbergroschen (statt 24 gute Groschen) umzustellen. Gleichzeitig sollten im Grundsatz nur noch halbe Brüche im Tarif verwendet werden. Die kleineren Brüche wurden nach oben abgerundet. So wurden aus 6 guten Pfennigen (Pfg), die durch die Währungsumstellung nun 7 1/2 Pf geworden waren, zu 1 Sgr aufgerundet. Am 04.04.1823 wurde das General-Postamt, unter dem General-Postmeister von Nagler, selbständig. Es unterstand unmittelbar dem König. Alle Postanstalten unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Einem Postamt stand der Postmeister vor. Die Amtsbezeichnung Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel. Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Später erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen. In kleineren Orten wurden Briefsammlungen eingerichtet. Der Geschäftskreis beschränkte sich auf die Abfertigung des Postboten oder auf die Abgabe der vorhandenen Briefe an die durchgehenden Posten, die Sammlung und Aushändigung der Lokalkorrespondenz und auf die Berechnung des eingenommenen Portos.
Zur Portoberechnung wurden die Luftlinienentfernungen aller Postorte des Landes voneinander ermittelt. Die Vermessung und Herstellung, der dazu notwendigen genauen Karten, dauerte von 1823 bis 1825. Zur Feststellung der Entfernungen waren 8 Landmesser 1 1/2 Jahre unterwegs und hatten 1.386.596 Entfernungen festzustellen. Um 1825 wurden die ersten preußischen Poststempel eingeführt. Die Briefsammlungen und Postwärterämter erhielten einen Zweizeiler mit der Angabe von Tag und Monat in Ziffern unter dem Ortsnamen. Bei den Zweizeilern für die Postämter erfolgte die Angabe des Monats, abgekürzt, in Buchstaben.
Die Anfänge des preußischen Postwesens reichen bis in das 13. Jh. zurück, denn bereits der Deutsche Ordens hatte 1276 eine stationsweise Beförderung des Briefwechsels der Ordensbrüder und Ritter unter einander und weiter organisiert. Diese von dem Ordenssitz Marienburg ausgehenden Einrichtungen gelten als Grundlage des preußischen Postwesens. Nach der Auflösung des Deutschen Ordens durch den Krakauer Friedensschluß 1525 wird von einem Fortbestehen dieser Botenpost nicht mehr berichtet, sondern nur von landesherrlichen Botensendungen. Die Dorfschulzen in Ostpreußen und Preußisch-Litauen waren damals verpflichtet, die Briefe und Verfügungen von Amt zu Amt zustellen zu lassen. Man nannte diese Einrichtung Ämterposten. In der Mark Brandenburg sorgten der Landesherr, die Regierungsbehörden und die Einwohner selber für die Beförderung, aber es gab bereits die Botenläufer, die den Botenlauf wie ein Gewerbe betrieben. Auch gab es schon regelmäßige Botenverbindungen zu den Hansestädten untereinander in Kurbrandenburg. Die Ankunftszeiten wurden in einem Empfangsschein vermerkt und nach einer förmlichen Berechnung der Botenlohn ausgezahlt. Die Boten kamen zu Pferd oder in einem Einspänner daher, wenn sie viele Briefbunde und Handpäckchen mitbrachten. Überall wo sie durchkamen, sammelten sie Briefe ein und stellten sie dann auch zu. Schon Anfang des 16. Jh. wird erstmals als Benennung die Bezeichnung "Postboten" verwendet. Die älteste landesherrliche Botenpost ist für die Strecke von Küstrin nach Ansbach dokumentiert. In Ansbach residierte Kurfürst Albrecht als Besitzer der Mark Brandenburg und der fränkischen Lande und hielt durch eben diese Botenpost Verbindung mit der Mark. Sein Nachfolger Kurfürst Johann vergrößerte die Zahl der Boten und der Strecken. Unter der Herrschaft der Kurfürsten Johann I. und II. von 1499 bis 1571 wurden die Briefe durch 30 vereidigte Boten bestellt, die aus der Hofrentei in Cölln (Berlin) besoldet wurden. Die Boten, deren Botenlohn willkürlich festgesetzt wurde, vermittelten den Anschluß an die Botenlinien nach Böhmen, Sachsen, Österreich, die Niederlande und Dänemark. 1550 kam unter der Herrschaft Joachims II. und seines Bruders, des Markgrafen Joachim V. zu Küstrin, die erste Botenordnung heraus. Eine regelmäßige Botenpost wurde von Küstrin aus über Trebbin, Zinna und Annaburg nach Wittenberg genannt. In Wittenberg gab es Anschluß an die kurfürstlich-sächsischen Boten nach Dresden, Wien und Heidelberg. Ein "Erneutes und verbessertes Boten-Reglement" wurde von Kurfürst Johann Georg und dem Kurfürsten August von Sachsen 1583 herausgegeben. Am 28.05.1589 wird eine weitere Botenpost über Hof, Schleitz, Roda, Naumburg bis Halle und von hier mit den lüneburgischen Behörden nach Celle eingerichtet. In jedem der genannten Orte mußte sich ein Bote aufhalten, der die ihm von dem ankommenden Boten übergebenen Briefe bei Tage oder Nacht umgehend zur nächsten Station beförderte. Auf jedem dieser Botenwechsel nahm ein Postverwalter das abgekommene Briefpaket an, registrierte es in einem Buch und händigte es dem abgehenden Boten mit einem Postzettel, in dem Stunde der Ankunft und des Abgangs vermerkt waren. 1610 etablierte Kurfürst Johann Sigismund für die 1608 ererbten Länder Cleve, Mark und Ravensburg eine Botenpost. Der Amtmann Ohm aus Zehden hatte die ihm zugebrachten Briefe nach Preußen durch reitende Boten von Stadt zu Stadt weiterzubefördern. Der Briefempfänger hatte einen Empfangsschein auszustellen, der zurückzubringen war. Diese "erste errichtete Reitpost" in Brandenburg und Preußen war fünf Jahre vor der Erhebung des Grafen von Taxis als Reichs-General-Erb-Postmeister in Deutschland begründet worden. Die Feindseligkeiten im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges erforderten eine durchgreifende Verbesserung des gesamten Postwesens. Am 20.06.1610 erließ der Kurfürst "eine neue Post- und Boten-Ordnung", die den vereidigten Kanzlei- oder Postboten genau vorschrieb, wieviel Lohn und Zehrgeld nach Entfernung und Jahreszeit ihnen zustand. Die Botengänger gingen bereits nach Mainz, Speyer, Darmstadt, Braunschweig, Kopenhagen, Cleve, Wien, Krakau usw. Die Fußboten waren jedoch immer wieder der Anlaß zu Beschwerden und so befahl der Kurfürst Georg Wilhelm, die 1610 eingerichtete reitende Post von Zehden nach Marienwerder geregelter besorgen zu lassen. 1618 setzten mit dem Dreißigjährigen Krieg auch Transportprobleme ein, so daß man oft reitende Feld- oder Heer-Couriere einsetzte, um durch feindliches Gebiet zu kommen. Mit dem Amtsantritt des Kurfürsten Friedrich Wilhelm wurde die reitende Post wesentlich erweitert und 1646 wurde eine reitende Botenpost bis Rußland und nach Warschau eingerichtet. Es war also möglich, mit der gleichen Post einen Brief aus Rußland bis nach Cleve zu befördern. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 wurden neue Routen und neue Posten eingerichtet. 1652 wurde der Geheime Staats-Rath Reichsfreiherr Otto von Schwerin zum Ober-Post-Director ernannt und der Hofrentmeister Michael Matthias 1654 zum Ober-Aufseher der Posten bestellt. Er war es hauptsächlich, der verhinderte, daß das preußische Postwesen unter Thurn-und-Taxissche Verwaltung kam. Das 17. und der Anfang des 18. Jh. brachten eine stetige Weiterentwicklung der Preußischen Post. Am 10.08.1712 erschien die lange vorbereitete "Neue Post-Ordnung" - ein neues, der Zeit angepaßtes Postgesetz. Den vorhandenen 99 Postämtern wurde eine nach den Ortsentfernungen berechnete Post-Taxe zugefertigt. 1711 und 1712 brachten das Fahren mit Postpferden unter dem Namen "„Extra-Post" als landesherrliche Einrichtung und damit als Teil des Postwesens. Das Fahren mit "Lohnfuhren" wurde als ein bürgerliches Gewerbe betrachtet und unterlag daher besonderen Vorschriften. Eine erneute Erweiterung der Posten kam mit dem Regierungsantritt Friedrichs des Großen 1748, aber auch 1766, der Zeit der französischen Post-Regie. Bernard und de la Hogue wurden zu Intendanten und Moret zum Regisseur sämtlicher Post-Anstalten eingesetzt. Diese drei Franzosen beriefen Beratungen der preußischen Postbeamten ein. Die Post-Commission führte die neuen Einrichtungen ein, die bis zum Kriegsjahr 1808 Bestand hatten. Die neuen Einrichtungen waren die Verfassung der Posthaltereien und ein fester, dem Wechsel der Kornpreise angepaßter Zahlungssatz als Postfuhrgehalt, sowie die erhöhten Sätze der jedem Postamt zugefertigten Post-Taxe. Das Umladen der Frachtstücke wurde abgeschafft, dafür wurden durchlaufende Wagen angeschafft, die von Station zu Station gingen. Eine sehr umständliche Dienst-Unterweisung wurde verfaßt. Das Reglement für die Fuhrleute und das Extrapostwesen wurde geschaffen. Die Portofreiheit wurde eingeschränkt. Dies alles war die Arbeit von drei Jahren, dann wurden die französischen Beamten entlassen. Die Zeit der französischen Regie war vorüber, die Vorschriften blieben bestehen.
Am 18.11.1782 wurde die "Neue Postordnung" erlassen. Mit dem Schluß des achtzehnten und dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts trat eine fast völlige Umstellung des preußischen Postwesens ein. Zuerst wurden die Stationsentfernungen in Meilen angegeben, damit jeder Reisende ausrechnen konnte, wieviel er für den Weg zu zahlen hatte. Die bisher streitigen Sätze wurden nun durch geometrische Vermessung der Hauptwege geschlichtet. Auf die Brief-Taxen hatte diese Vermessung noch keinen Einfluß. Außerdem wurde das Postfuhrwesen verbessert. Die Weiterverpachtung der Posthaltereien wurde einer genauen Kontrolle unterzogen. Durch diese verbotene Praxis war es immer wieder zu Beschwerden gekommen, da die Unterpächter neben dem eigenen Auskommen noch eine Pacht an den eigentlichen Pächter zu zahlen hatten und dies durch Einsparungen bei Wagen und Kutscher erreichen mußten. Die Fuhr- und Rittgehälter wurden den örtlichen Kornpreisen angepaßt. Die Rechte und Pflichten des Extrapostwesens wurden mit Verordnung vom 22. Oktober 1800 geregelt, da es hier oft zu Streit gekommen war. Die Postinspectoren wurden überprüft und neue eingestellt. Sie hatten in ihrem Bezirk durch ständige Reisen das Postwesen zu überprüfen, den Postlauf auf seine Zweckmäßigkeit, die Postbeamten auf ihre Amtsführung, und neue Postanlagen und Postenläufe in Vorschlag zu bringen. Diese Männer waren für die Post als erste Vertreter der Ober-Post-Behörde verantwortlich. Letztlich wurden die seit 1788 angewendeten Post-Taxen neu geordnet. Durch den Luneviller Frieden von 1801 und den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurde Preußen zu einem der Haupt-Post-Staaten. 1805 besetzte Preußen die hannoverschen Gebiete und führte auch hier das preußische Postwesen ein. Der Krieg von 1806 bis 1813 verhinderte eine Verbesserung des Postwesens. Die Gebietserweiterung durch den Krieg brachte führte zu einem erhöhten Transportwesen. Die neuen Gebietsteile wurden schonend auf das preußische Postsystem umgestellt und in den alten Gebieten die Posten und Postanstalten in Ordnung gebracht. Seit 1825 war es gestattet, Land-, Fuß-Boten oder Briefträger einzustellen. Sie stellten zwei- bis dreimal in der Woche Briefe, Adressen, Zeitungen und Amtsblätter gegen ein Bestellgeld in der Umgegend des Postbezirks zu und nahmen, wieder gegen ein Bestellgeld, solche Sendungen an. Die Landbriefträger wurden von der Postanstalt unter Vertrag genommen und besoldet, das Bestellgeld floß in die Postkasse und sollte die Kosten für diesen Service decken. Am 04.04.1823 warde das General-Postamt in Berlin unter dem General-Postmeister von Nagler selbständig. Es unterstand unmittelbar dem König und alle Postanstalten uwurden dem General-Postamt in Berlin utnerstellt. Mit der Bildung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 1848, mit der Post als 1. Abteilung, Postdepartement, wurde die Stelle des General-Postmeisters nicht mehr besetzt, denn seine Aufgaben übernahm der Minister. Seit dem 01.10.1849 war die oberste Leitung der Post auf den Handelminister von der Heydt übergegangen. Unter ihm wirkte General-Postdirektor Schmückert, der bereits unter seinem Vorgänger von Nagler an der Gestaltung der Post teilhatte. Am 06.04.1850 kam der erste Deutsch-Österreichische Postvertrag zustande, als G. H. Schmückert Leiter des Generalpostamts der General-Postdirektor war. Mit ihm begann eine Neuordnung des Postwesens, sowohl in der Verwaltung als auch im Dienstbetrieb, denn nun wurden 26 Oberpostdirektionen gegründet und die Verwaltung wurde somit dezentralisiert. Am 15.11.1850 gab die preußische Post ihre ersten Briefmarken heraus. Zur Entwertung wurde ein Vierringstempel herausgegeben. Eine Nummer in der Mitte des Stempels war jeweils einem Postbüro zugeordnet. Bei der Einführung wurden die Nummern alphabetisch vergeben. Am 01.09.1852 trat das Gesetz über das Postwesen in Kraft, das den Postzwang für Reisende und für Pakete über 20 Pfund (vorher 40 Pfund) aufhob. Die Postverwaltung im Herzogtum Lauenburg kam am 01.01.1866 zu Preußen. Ein königlich preußischer Erlaß vom 19.12.1866 verkündete die Vereinigung des Postwesens des ehemaligen Königreichs Hannover mit dem Postwesen in den alten preußischen Landesteilen (Oberpostdirektion Hannover). Zum gleichen Zeitpunkt kamen die bis dahin mit Österreich gemeinsam geführte Verwaltung des Postwesens in den Herzogtümern Schleswig und Holstein (Oberpostdirektion Kiel) zu Preußen. Ein Vertrag zwischen der preußischen Staatregierung und dem Fürsten von Thurn und Taxis führte zur Übertragung des gesamten Fürstlich Thurn und Taxischen Postwesens auf den preußischen Staat. Die Übernahme wurde im Postamtsblatt Nr. 19 von 1867, unter der Amtsblattverfügung Nr. 40 bekanntgegeben. Die von bisher Thurn und Taxis ausgeübten Postgerechtsame in achtzehn Ländern waren auf Preußen übergegangen. Darunter waren auch Länder, in denen der Gulden als Währung galt. Neue Oberpostdirektionen entstanden in Kassel, Frankfurt a.M. und Darmstadt. In einem Publikandum vom 26.07.1867 wurde die Verfassung des Norddeutschen Bundes veröffentlicht. Artikel 4, Ziffer 10 betraf die Post- und Telegraphengesetzgebung als Bundessache und Abschnitt VIII das Post- und Telegraphenwesen. Ab 1870 galt auch in Preußen die Postordnung des Deutschen Reiches.
Im Jahre 1999 wurde die Österreichische Staatsdruckerei AG in die Print Media Austria AG und Österreichische Staatsdruckerei umfirmiert, wobei erstgenannte allgemeine Werbedrucke erstellt und die Briefmarkenherstellung bei der Staatsdruckerei verblieb.
Französisch und englisch für "bevorzugte Behandlung". Viele Postverwaltungen bieten diese besondere Versandform an, wobei die Briefe entsprechend (meist mit einem Aufkleber) zu versehen sind.
Englisch für "bevorzugte Behandlung". Viele Postverwaltungen (wie im nebenstehenden Beispiel aus den Niederlanden) bieten diese besondere Versandform an, wobei die Briefe entsprechend (meist mit einem Aufkleber) zu versehen sind.
Englisch bzw. französich für "bevorzugte Behandlung". Viele Postverwaltungen bieten diese besondere Versandform an, wobei die Briefe entsprechend (meist mit einem Aufkleber) zu versehen sind.
Hiervon spricht man, wenn etwas nicht öffentlich, dienstlich oder beruflich ist (dänisch: privat, englisch: private, französisch: privé, italienisch: privato, niederländisch: prive, portugiesisch und spanisch: particular).
Bezeichnung für einen von einer nichtamtlichen Seite zwecks Vereinfachung der Trennung geschnittener Marken vorgenommenen Durchstich. Es gab aber auch zahllose private Stadt- und Landposten.
Im weitesten Sinne ist damit alle staatlich genehmigte oder zumindest geduldete Postbeförderung gemeint. Die bedeutendste aller Privatpost war die von Thurn und Taxis. Es gab aber auch zahllose private Stadt- und Landposten.
Bezeichnung für eine Postkarte mit eingedruckter Absenderangabe oder einem anderen Zudruck. In früheren Zeiten Bezeichnung für alle nicht von der Post hergestellten Postkarten. Bezeichnung für von Privatbeförderungsanstalten hergestellte Postkarten.
Hierbei handelt es sich um Wertzeichen, die von Privatbeförderungsanstalten herausgegeben werden. Als Beispiele seien die Marken der Suez-Kanal-Gesellschaft und der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft sowie der PIN AG genannt.
Bezeichnung für einen Briefumschlag mit eingedruckter Absenderangabe oder einem sonstigen Zudruck. Bezeichnung für einen auf private Bestellung hergestellten Umschlag, der nachträglich mit einem Wertstempel bedruckt wurde.
Lateinisch für "Luftfahrt" sowie Bezeichnung und Inschrift von Sondermarken der Schweiz, die zwischen 1938 und 1972 zur Freimachung von Sendungen für sog. Pro-Aero-Sonderflüge verwendet werden mußten.
Allgemeine Bezeichnung für einen Versuch, bei dem die Eignung eines Gegenstandes festgestellt werden soll (dänisch: provetryk, englisch: proof, französisch: épreuve, italienisch und portugiesisch: prova, niederlänisch: proef, spanisch: prueba).
Andere Bezeichnung für einen "Versuchsdruck" vor dem endgültigen Druck einer Briefmarkenausgabe (dänisch und englisch: essay, englisch: proof, französisch: essai bzw. épreuve, italienisch: saggio, niederländisch: proef, portugiesisch: ensaio, spanisch: ensayo).
Bezeichnung für das bei einem zu Probezwecken durchgeführten Versuchsdruck verwendete Papier, um dessen Eignung für die herzustellende Marke zu überprüfen.
Postamtlich vorgenommene Zähnung sonst geschnittener Marken als Versuch für den Einsatz vorhandener Perforationsmaschinen zur Briefmarkentrennung. Man spricht auch von einer "Versuchszähnung".
Name des Gremiums, das den Herausgeber der deutschen Postwertzeichen – seit dem 01.01.1998 ist das der Bundesminister der Finanzen – hinsichtlich der Themenauswahl der Briefmarken-Neuheiten berät. Der Programmbeirat besteht aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Journalisten, Verwaltungsfachleuten und Philatelisten und tagt einmal jährlich, um die Markenthemen des jeweils übernächsten Jahres festzulegen.
Hierbei handelt es sich um beliebte Sondermarken mit Zuschlag zu Gunsten der Stiftung "Pro Juventute" (Jugend- und Tuberkulose-Hilfe), die alljährlich in der Schweiz verausgabt werden und erstmals 1912/13 erschienen.
Griechisch für "Fürsorge" und "Aufdruck" auf den Frei- und Portomarken von Griechenland 1937/38, die als Spendenmarken ohne Frankaturkraft verkauft wurden.
Bezeichnung für Stempel, die für eine Sonderveranstaltung wie z. B. eine Ausstellung oder für die Touristik, aber auch staatliche Wohlfahrts- und andere Zwecke werben.
Bezeichnung für eine besondere Art des Umschlags in Großbritannien (1842/55), der auf der Anschriftseite eine Abbildung zu einem aktuellen Thema enthielt, wie z. B. Kampf gegen die Sklaverei, Freiheit des Welthandels etc.
Dies sind beliebte Sondermarken mit Zuschlag zu vaterländischen Zwecken, die alljährlich in der Schweiz verausgabt werden und erstmals 1958 erschienen.
Bezeichnung für private Vignetten in Dänisch-Westindien 1916/17 mit Hafenbild und der Inschrift "Protest mod Salget" oder "Stem mod Salget af Dansk Vestindien" als Protest gegen den Verkauf der Inseln an die USA.
Dies ist die von einem Prüfer in Rechnung gestellte Entschädigungsforderung für die Untersuchung ihm vorgelegter Marken. Die Höhe und Berechnung ist durch die Prüfordnung festgelegt. Für reparierte oder beschädigte Marken, Fälschungen oder Verfälschungen wird meistens eine geringere Gebühr berechnet. Bei Prüfstücken ohne feststellbaren Katalogwert kann der Betrag frei vereinbart werden.
Bezeichnung für das Reglement, das für die Prüfer und deren Auftraggeber verbindlich festgelegt ist. In Deutschland ist dies die Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer. In der Prüfordnung sind Aufgaben und Pflichten der Prüfer, Pflichten und Rechte der Einsender, Haftung und Vergütung der Prüfer sowie die Klärung von Differenzen festgelegt.
Meist handelt es sich um sehr fein in Stahl oder Messing gravierte Stempel, durch deren vorsichtigen Aufdruck der Sachverständige bestätigt, daß er eine Marke geprüft und für echt befunden hat. Der Stempel wird auf der Rückseite der Marke angebracht. Wenn die Marke echt, aber beschädigt oder repariert ist, gibt es einen Zusatzstempel oder Sondervermerk (englisch: expertizer's signature, französisch: signature d'un expert).
Hierbei handelt es sich um die Festlegung der Stelle, Stellung und Richtung des auf einer geprüften Marke anzubringenden Prüfzeichens. Man unterscheidet bei den Prüfzeichenstellungen folgendermaßen:
- Grundeinstellungen: ungezähnt/ohne Aufdruck, ungezähnt/mit Aufdruck, durchstochen/ohne Aufdruck, durchstochen/mit Aufdruck, gezähnt/ohne Aufdruck und gezähnt/mit Aufdruck, wobei die Prüfzeichen auf ungebrauchten bzw. gestempelten Stücken auf der rechten oder linken Seite der Marke angebracht werden.
- Besondere Stellungen: Vorlagemarken (Specimen), nicht ausgegebene Marken, Probedrucke, Essays und Marken mit Federzugentwertung, wobei die Prüfzeichen auf der Grundlinie, aber in der Markenmitte statt in den Ecken angebracht werden. Beschädigte, reparierte oder verschönte Marken, wobei das Prüfzeichen je nach Art der Beschädigung mehr oder weniger weit von der Grundlinie entfernt angebracht wird.
- Zusätzliche Prüfzeichen: Fälschungen aller Art inklusive Aufdruck-, Zähnungs- und Stempelfälschungen, wobei diese mit "FALSCH" und dem Signum des Prüfers versehen werden, sowie amtliche Neudrucke ("ND" oder "Neudr.") mit Signum und Nachdrucke ("Nachdr.") mit Signum des Prüfers.
Bei Prüfungen mit einem Attest oder einem Befund wird in Deutschland kein Prüfzeichen auf der Marke angebracht.
Polnisch für "Sendung" und Teil der Gattungsinschrift bei amtlichen und halbamtlichen Marken von Polen für besondere Postbeförderungs- und Sendungsarten.
Bezeichnung für eine seit 1938 übliche Postkarte oder Ganzsache in Belgien mit einem Text-/Werbezudruck in Flämisch und/oder Wallonisch unten links auf der Anschriftseite.
Name einer Provinz auf Kuba, für die 1898/99 während der Zeit Kubas als Außenbesitzung der USA 23 Freimarken und 1900 vier Portomarken verausgabt wurden.
&&Puerto Rico&& war zusammen mit Kuba spanische Kolonie bis 1998 und wurde am 12.12.1998 an die USA abgetreten. Ab 1900 ist Puerto Rico Territorium der USA. Der Freistaat besteht aus der Insel Puerto Rico und den kleineren Nebeninseln Vieques, Culebra, Culebrita, Desecheo, Palomino, Mona, Caja de Muertos, und Monito. Puerto Rico ist die östlichste und kleinste Insel der Großen Antillen. Puerto Rico heißt "reicher Hafen". Die Einwohner Puerto Ricos werden "Puertorikaner" genannt, sie selbst nennen sich "Boricua". So werden sie auch von den anderen spanischsprechenden Lateinamerikanern bezeichnet.
Amtssprache: Spanisch, Englisch
Hauptstadt: San Juan
Staatsform: Commonwealth, nichtinkorporiertes amerikanisches Außengebiet
Fläche: 8.959 qkm
Einwohnerzahl: 3,927 Mio. (2006)
Bevölkerungsdichte: 443 Einwohner pro qkm
BIP: 74,89 Mrd. US-Dollar (2006)
BIP/Einwohner: 19.100 US-Dollar (2006)
Währung: US-Dollar
Unabhängigkeit: keine, da amerikanisches Außengebiet
Zeitzone: UTC -4 Die ersten Briefmarken erschienen am 15.07.1873 und bis 1898 wurden 167 Marken verausgabt. Zwischen 1899 und 1900 erschienen für die amerikanische Besitzung noch acht Freimarken, 1899 drei Portomarken und 1899 neun Zwangszuschlagsmarken. Ab 1900 werden Briefmarken der USA verwendet. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.
Allgemeine Bezeichnung für ein geometrisches Gebilde ohne Ausdehnung, das bei Briefmarken und Stempeln recht häufig als Stilelement verwendet wird (dänisch: punkt, englisch: dot, französisch: point, italienisch und spanisch: punto, niederländisch: punt, portugiesisch: ponto).
Die Punktbewertung ist eine Art der Bewertung von Briefmarken, die besonders in Spezialkatalogen angewendet wird, die das Verhältnis von Marken untereinander wiedergibt, die aber über einen längeren Zeitraum stabil bleibt, da die Wertigkeit eines Punktes im Verhältnis zum Handelswert verändert werden kann, wobei die Punktbewertung in sich aber stabil bleibt.
Bezeichnung für einen Punktstempel, wobei es eine doppelte Einfassungslinie gibt, deren äußere eine Punktkreislinie und deren innere eine normale Kreislinie ist.
Bezeichnung für einen Punktstempel, wobei es eine dreifache Einfassungslinie gibt, deren äußere und innere eine Punktkreislinie und deren mittlere eine normale Kreislinie ist.
In den Jahren 1876-1900 wurden bei Ganzsachen seitens der Deutschen Reichspost als Kontrollzeichen Punktlücken in der Adresslinie gelassen bzw. Punkte in die rechte untere Ecke mit einem Datum gedruckt.
Allgemeine Bezeichnung für einen Punktstempel, wobei freistehende Punkte in Form eines Rhombus angeordnet sind. Irreführende Bezeichnung für einen Rhombuspunktstempel.
Bezeichnung für einen Rollstempel, der aus sechs oder dreizehn Reihen kleiner Punkte besteht, die senkrecht und waagerecht genau untereinander oder nebeneinander stehen. Dies ist ein einfacher Punktrollstempel. Einen derartigen Stempel gab es z. B. 1854/75 in Frankreich. Außerdem gibt es noch den versetzten Punktrollstempel.
Bezeichnung für eine Gruppe von Poststempeln, bei denen Punkte ein wesentliches Element sind. Die Punkte können in einer Linie gsetzt oder freistehend als Muster angeordnet sein. Punktstempel kommen als Nummernstempel oder Kennbuchstabenstempel vor. Wenn die Punkte in Form eines Musters angeordnet sind, haben die Stempel das Wort "Fläche" im Namen. Punktstempel kamen besonders im 19. Jahrhundert in vielen Ländern zu Einsatz.
Bei LINIENFÖRMIGER Anordnung werden die Punktstempel unterteilt in:
- Punktkreisstempel: dabei gibt es ja nach Anzahl der Punktkreislinien Ein- oder Zweikreisstempel, wobei die Kreislinie aus Punkten besteht;
- Punkt-Linien-Kreisstempel: hierbei handelt es sich um Punktstempel mit einer doppelten Einfassungslinie, wobei die äußere aus Punkten und die innere aus einer Linie besteht. Die Stempel gibt es aber auch mit zwei Kreislinien aus Punkten;
- Punktovalstempel: hierbei besteht die Einfassung aus einer ovalen Punktlinie, wobei auch eine doppelte Punktlinie vorkommen kann.
Bei FLÄCHENFÖRMIGER Anordnung werden die Punktstempel unterteilt in:
- Punktrechteck-Flächenstempel: Hierbei sind freistehende Punkte in Form eines Rechtecks angeordnet;
- Punktmehreck-Flächenstempel: hierbei kann die Fläche die Form eines Dreiecks, Quadrats, Sechsecks oder Achtecks haben;
- Punktrhombus-Flächenstempel: hierbei haben die Punkte die Form eines Rhombus;
- Punktstern-Flächenstempel: hierbei hat die Fläche die Form eines Sterns;
- Punktkreis-Flächenstempel: hierbei wird eine kreisförmige Fläche durch Punkte gestaltet;
- Punktoval-Flächenstempel: hierbei wird eine ovalförmige Fläche durch Punkte gestaltet.
Bezeichnung für einen Rollstempel, wobei freistehende Punkte in Form eines sechsstrahligen Sterns angeordnet sind. Einen derartigen Stempel gab es z. B. 1855/70 in Frankreich.
Die Farbe "purpur" ist eine Farbe, die bei Marken vorkommt (dänisch: purpur, englisch: purple, französisch: pourpre, italienisch: porpora, niederländisch: purper, portugiesisch und spanisch: pûrpura).
Bezeichnung für eine Gummierung aus Polyvinylalkohol. wobei es sich um einen Kunstgummi handelt, der nur schwer wasserlöslich und matt aussehend ist und die herkömmlichen Gummisarabicum-Stoffe zunehmend verdrängt.
Abkürzung für "Plattendruck auf Walzendruck" in der deutschsprachigen philatelistischen Literatur bei Marken, die im Rotationsdruck hergestellt wurden und im Plattendruck einen Auf-, Ein- oder Überdruck erhielten.